Durchsuchung und Freiheitsberaubung?!?!

  • Hallo liebe Gemeinde,


    ich bin neu in diesem Forum und muss gestehen das ich mich angemeldet habe weil ich gestern einen Beitrag im TV gesehen habe über den ich länger Nachdenken musste. Ich habe mit der Sicherheitsbranche nichts zu tun.


    Und zwar war das bei Achtung Kontrolle; es ging um ein Lokal dessen Name und Örtlichkeit ich vergessen habe. Ein Gast hatte die "Gesichtskontrolle" bereits passiert und sollte im Nachhinein durchsucht werden. Die Frage nach der Durchsuchung wurde an den Gast gestellt und gleichzeitig quasi schon abgetastet. Der Türsteher hat etwas hartes in der Tasche ertastet - kein großer Gegenstand - es war ein Röhrchen. Quasi zeitgleich mit dieser Ertastung sagte der Gast das er nicht durchsucht werden möchte und auch jetzt diese Örtlichkeit wieder verlassen möchte. Und daraufhin - ich wollte es gar nicht glauben - wurde er am verlassen des Lokales gehindert, fixiert und mit Zwang durchsucht.


    Hallloooo?????? Wie seht ihr das? Schadet sowas nicht eurem Ansehenn wenn sowas auch noch im TV gezeigt wird? Der Türsteher meinte sogar noch rechtmäßig gehandelt zu haben.


    Fairerweise muss ich dazu sagen das in dem Fläschen Koks oder sowas war ...d.h. Polizei kam usw.


    Jetzt fang mir aber bitte keiner an mit da lag ne Straftat vor und Fluchtgefahr und Jedermannsparagraph. Unabhängig davon das der Sicherheitsmitarbeiter wahrscheinlich kein Ermittlungsbeamter der Staatsanwaltschaft ist, WUSSTE man das zum ZEitpunkt der Zwangsmaßnahmen ja gar nicht. Es war nur ein Röhrchen mit unbekannten Inhalt.



    Wie seht ihr das?


    Viele Grüße


    Apollo

  • Ich,als Azubi( :oops: ) sage es ist okay,denn wenn ich jemanden bei einer Straftat erwische,darf ich ihn festnehmen...



    Heißt:Du brichst Nachts irgendwo ein,Danny sieht es,nimmt dich fest,ruft die Cops-so war es da auch,nur das er Koka dabei hatte(Als Beispiel)



    Das mit dem Ansehen ist so`ne Sache....leider gibts halt genug von den AssiTürstehern vor irgendwelche Discos,dagegen können wir leider nichts tun.




    Bitte verzeiht mir Fehler,bin halt Azubi :wink:



    Und damit entschuldige ich mich einfach mal für alles was ich hier noch falsch machen werde ;)

  • Aus meiner Sicht: Fragwürdig.
    Das Abtasten kann an der Tür nur im Einvernehmen mit dem Gast geschehen.
    Wenn er das Lokal betreten möchte, wird er sich darauf einlassen müssen - anderenfalls muss er gehen - was er Deinem Bericht nach auch tun wollte.


    Ihn dann daran zu hindern ohne das es zu einem Vorfall kam, ist meines Erachtens nach, nicht rechtens.


    Es mag natürlich sein, dass der Kunde dem Personal als z.B. Dealer bekannt war, und sie ziemlich genug wussten, was sich wohmöglich in seiner Tasche befand...


    Alles Spekulationen..... :roll:


    Dennoch wäre es nett, wenn Du Dich kurz vorstellen würdest!!

  • Zitat

    Aus meiner Sicht: Fragwürdig.
    Das Abtasten kann an der Tür nur im Einvernehmen mit dem Gast geschehen.
    Wenn er das Lokal betreten möchte, wird er sich darauf einlassen müssen - anderenfalls muss er gehen - was er Deinem Bericht nach auch tun wollte.


    Ihn dann daran zu hindern ohne das es zu einem Vorfall kam, ist meines Erachtens nach, nicht rechtens.


    volle Zustimmung


    Zitat

    Es mag natürlich sein, dass der Kunde dem Personal als z.B. Dealer bekannt war, und sie ziemlich genug wussten, was sich wohmöglich in seiner Tasche befand...


    Meiner Meinung nach spielt das keine Rolle, was die Türsteher da spekulierten.
    Sie haben jemanden gegen seinen Willen durchsucht und festgesetzt bist zum eintreffen der Polizei.


    Unabhängig davon was er in der Tasche hatte, würde der Türsteher in einem späteren Zivilprozess den kürzeren ziehen.


    Das wäre so, meine Meinung dazu.

  • Hach ja, was wären wir ohne solche TV-Formate 8)


    Da wird teilweise ganz schöner Mist erzählt und gebracht. "Achtung Kontrolle" steht da nicht alleine da. Irgendwann vor ein paar Tagen kam auf Sat1 ne Reportage über Detektive, "24h" oder so. Da wurde auch was erzählt, was mir die Nackenhaare gestellt hat (fuchs, Rasur war erst zwei Tage später wieder fällig)... von wegen Detektive dürfen ID feststellen oder so...


    Kurzum:
    Das Ding im Eingangsbeitrag ist mehr als fragwürdig. Für meine Begriffe absolut unrechtmässig.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • habs es zwar nicht gesehen, aber es klingt doch klassisch.
    stumme zustimmung zur maßnahme, bis etwas gefunden wird.
    dann will man auf einmal gar nicht mehr rein...


    ich würde vermutlich im rahmen der eigensicherung tätig werden...


    aber alles spekulativ!

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • Möchte mich den Vorrednern anschließen...


    Wenn man das ganze juristisch begutachtet ist es folgendermaßen ...


    Zustimmung bezgl. einer Durchsuchung muss seitens der Person gegeben sein.
    Ist dies nicht so, kann ich die Person des Ladens verweisen oder die Polizei verständigen.


    Eine Festnahme nach §127 StPO kann nur erfolgen, wenn es sich um eine
    Straftat handelt und diese noch im Gange ist (unmittelbar nach der Tat). Hätte eine Person zB. gesehen, dass der
    Bösewicht Drogen verkauft, so wäre eine Festnahme ohne Probleme möglich.


    Sollte man zu derarten Mitteln greifen und einfach fortfahren sollte man auch etwas
    finden sonst sieht es arg schlecht aus...


    Andere möglichkeit wäre die Polizei zu rufen, den fall zu schildern und auf Anweisung
    der Polizei die Person fest zu halten, nochmal kurz erwähnen, dass er gerne gehen möchte
    und schon seit ihr nicht mehr allein für die Freiheitsberaubung verantwortlich.


    Zu der Durchsuchung... Im Gesetz gibt es keinerlei Befugnis als Privatperson eine andere zu durchsuchen, jedoch
    weiß ich das öfters Sicherheitsunternehmen bei gewissen Delikten bei denen davon auszugehen ist, dass der Täter bewaffnet ist
    einfach die Person in Rahmen der Eigensicherung durchsuchen. Wie gesagt ist das gesetzlich nicht korrekt und nicht vorgesehen,
    jedoch wüsste ich keinen Fall bei dem eine Person desswegen verurteilt wurde.

  • Zitat von apollo0206

    bambam6666


    Eigensicherung? welche Gefahr stellt für Dich ein Gast dar der im Begriff ist zu gehen?


    Du hast in Deinem Satz "in diesem Fall" vergessen. Finde oder vermute ich aus gegebenem Anlass eine (verbotene ) Waffe bei einem Kunden wird er aus Eigensicherung bzw. wegen möglicher Fremdgefährdung "eingetütet"! Der kann nämlich auch durchaus wiederkommen.


    Aber wie oben schon erwähnt: das ist alles rein spekulativ, denn außer Dir scheint diesen Beitrag hier niemand gesehen zu haben.

  • Zitat von sicherheitsagentur

    Eine Festnahme nach §127 StPO kann nur erfolgen, wenn es sich um eine
    Straftat handelt und diese noch im Gange ist (unmittelbar nach der Tat). Hätte eine Person zB. gesehen, dass der
    Bösewicht Drogen verkauft, so wäre eine Festnahme ohne Probleme möglich.


    Um nur mal diesen kleinen Aspekt zu beleuchten:


    Der Besitz von Drogen stellt auch schon eine Straftat dar. Es bräuchte daher nicht erst zum Handel kommen, um eine Straftat zu haben, bei der das erwischen auf frischer Tat die Jedermannsfestnahme ermöglichen könnte.


    Es stellt sich jedoch erst einmal rein praktisch die Frage, wie ich auf der einen Seite von diesem Besitz erfahre, wenn der Drogenbesitzer seine Drogen einfach nur in der Jackentasche mit sich führt und nichts weiter anstellt und auch einer Durchsuchung im Eingangsbereich der Lokalität nicht zustimmt sondern wieder gehen möchte ohne durchsucht zu werden,
    auf der anderen Seite aber auch zu wissen, ob es sich um verbotene Drogen nach dem BtmG handelt und damit um eine Straftat.
    Es könnte genauso gut ein harmloses, erlaubtes Medikament sein, welches immer dabei sein muss (ich selbst muss seit einiger Zeit ständig bestimmte Medis dabei haben - der besseren Handhabung wegen trage ich die auch in einer kleinen Tablettendose mit. Erkennbar ist daran nichts, das könnte alles mögliche sein)

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat

    Es könnte genauso gut ein harmloses, erlaubtes Medikament sein, welches immer dabei sein muss


    Ich erinnere hier an die immer wieder "lustige" Szene mit dem Diabetiker ( der keinen Pen hat) und den "Herren an der Tür - eine Geschichte voller Mißverständnisse...

  • Hallo User!


    Ich würde mal sagen, die Durchsuchung war unrechtmässig. Es gab einfach keinen Grund dafür. Auch wenn bei der unrechtmässigen Durchsuchung eine Straftat festgestellt wird, besitzen Privatleute keinen Strafverfolgungszwang. Eine Anzeigepflicht besteht nur für bestimmte Straftaten (meist Verbrechenstatbestände).
    Und für die "Sicherstellung" (hier das BTM), fehlt es bei Privatpersonen einfach an der rechtlichen Grundlage.


    Das könnte von Gericht evtl. Ärger geben (insbesondere wenn körperliche Gewalt mitspielt). Habe mal so etwas im Dienst erlebt, Bürger wurde unrechtmässig durchsucht (nach LaDi), anschliessend beschuldigte der Durchsuchte die Secus des Diebstahls (angeblich 1x 100 Euro-Schein aus der Jackeninnentasche bei der Durchsuchung entwendet).
    Das Verfahren wurde zwar Eingestellt, dennoch mussten sich die beiden Secus unangenehme Fragen gefallen lassen (..."warum wühlten Sie in der Oberbekleidung des Geschädigten?".... "wonach haben Sie eigentlich gesucht?"..."was haben Sie in der Kleidung gefunden?" .."und da war kein Geld in der Jacke?"... usw....


    Um sich Ärger zu ersparen (obwohl das Melden von Straftaten löblich ist), würde ich als Privatperson auf solche Aktionen verzichten!


    Bei Verdachtslage lieber Namen, Beschreibung, Kfz.Kz. der Polizei melden.


    Ciao
    -Zw-

  • Wobei man aber ergänzen muss, dass (unabhängig von der NACHSCHAU) der Fund von Btm generell eine Festnahme ermöglichen könnte... Sofern sowas gefunden wird und die Personalien nicht einwandfrei feststehen (dazu gehört evtl. auch die Überprüfung der angegebenen Meldeanschrift), sollte man generell jemanden dazurufen, der auch weiß, was jetzt zu tun ist.


    Ich rate dringend davon ab, den Mist einzusacken und zu vernichten.
    Bis zur Vernichtung ist man selbst im Besitz - und da der Besitz strafbar ist,...


    Ich könnte es aktuell nur ohne Ton sehen, demnach erspare ich mir ein Urteil über den Sachverhalt und den Ablauf.


    Die meisten Dokumentationen bzw. Reportagen sind reisserisch aufgemacht - und wenn ich mir so´nen Scheiß wie "Achtung Kontrolle" ansehe, kräuseln sich eigentlich in jeder Folge irgendwo die Fußnägel...


    Gerade wenn ich private Sicherheitsdienste und Drogen höre, hab ich immer ein ganz schlechtes Gefühl - und leider kommt wenig später die Bestätigung, warum ich für eine bessere Ausbildung plädiere.


    Keine Ahnung, aber machen. Is´ ja Werbung.
    Das die Werbung aber voll in die Hose geht, wenn man über minimalen Sachverstand verfügt, ist erstmal egal.

  • Ich habe es gestern gesehen.


    Das Format dieser Szene war ganz auf Kabel 1 zugeschnitten. Ohne "Action" wird dort keine Reportage gedreht.
    Schade für unsere Zunft, wenn von unrechtmäßigen Handlungen die Rede ist, wie z.B. "Durchsuchung" und nicht "Abtasten und Nachschau".
    Ohne Frage an den Gast begann der SMA mit den eigenen Worten, "Jetzt durchsuche ich Sie". Nirgendwo im Bild war eine freiwillige Unterwerfung zu erkennen, was den Gast erwartet, sollte er diese gastgewerbliche Diskothek betreten wollen.
    Er sagte auch sofort, "ich möchte nicht durchsucht werden, ich gehe wieder", aber der SMA machte weiter.
    Der SMA fand etwas und versuchte irgendwie den Gast festzulegen, wie gesagt irgendwie.
    Den kristalinen Fund hat er dann als "Koks" eingestuft.


    Das ganze ist und bleibt "Achtung Kontrolle" auf Kabel 1.


    MfG


    Herr König

  • Zitat von stinkefuchs

    Wobei man aber ergänzen muss, dass (unabhängig von der NACHSCHAU) der Fund von Btm generell eine Festnahme ermöglichen könnte... Sofern sowas gefunden wird und die Personalien nicht einwandfrei feststehen (dazu gehört evtl. auch die Überprüfung der angegebenen Meldeanschrift), sollte man generell jemanden dazurufen, der auch weiß, was jetzt zu tun ist.


    Ich rate dringend davon ab, den Mist einzusacken und zu vernichten.
    Bis zur Vernichtung ist man selbst im Besitz - und da der Besitz strafbar ist,...


    Ich kann Dir in allen Dingen nur zustimmen, jedoch gibt es in Einzelfällen die Möglichkeit nach Absprache mit behörden diese Gegenstände
    zu sammeln mit Notiz der Eigentümer, sofern diese sich ausweisen möchten, und die Betäubungsmittel der Polizei zu übergeben.


    Muss jedoch schriftlich von der örtl. Polizeibehörde genehmigt werden. Wird aber immer seltener, da sich immer mehr schwarze Schafe in der Branche rumtreiben.

  • Zitat von sicherheitsagentur

    Ich kann Dir in allen Dingen nur zustimmen, jedoch gibt es in Einzelfällen die Möglichkeit nach Absprache mit behörden diese Gegenstände
    zu sammeln mit Notiz der Eigentümer, sofern diese sich ausweisen möchten, und die Betäubungsmittel der Polizei zu übergeben.


    Muss jedoch schriftlich von der örtl. Polizeibehörde genehmigt werden. Wird aber immer seltener, da sich immer mehr schwarze Schafe in der Branche rumtreiben.

    In Einzelfällen bekommen Bürger die Erlaubnis der Polizei, vorsätzlich Straftaten zu begehen?!?


    Den Beamten möchte ich sehen...

  • An sich nehmen bis zum Eintreffen der berittenen Gebirgsmarine war aber auch hier noch nie Thema...
    .. sonst isses noch weg bis die kommen... :roll:

  • Zitat von stinkefuchs

    In Einzelfällen bekommen Bürger die Erlaubnis der Polizei, vorsätzlich Straftaten zu begehen?!?


    Den Beamten möchte ich sehen...


    Du kannst es glauben oder auch nicht, jedoch war es so :-D

  • Guten Morgen User!


    Also ob man jetzt die rechtswidrige Handlung Durchsuchung oder "lediglich" Nachschau/Abtasten nennt, es ändert sich nichts an der Unrechtmässigkeit. Es ist eine Handlung gegen den Willen des Betroffenen, die zumindest Tatbestände des § 240 StGB erfüllen. Rechtfertigungsgründe müssten schon stichhaltig sein!


    Aber klar ist auch: Wenn BTM gefunden wird (richtiges Erkennen vorausgesetzt), kann logischer Weise auch der § 127 (1) StPO angewendet werden. Nur sollte die Begründung des neuen Gewahrsams, die Menge, die Aufbewahrung und der Aufbewahrungsort nicht allein erfolgen (sog. Zeugensicherer Umgang/Aufbewahrung -Ort/Datum/Namen/Uhrzeit-)


    Aus Erfahrung weiss ich, dass der Täter in der Beschuldigtenvernehmung stets eine geringere BTM-Menge als Besitz angibt (ist doch claro, oder?). Kommt es da zu erheblichen Mengenunterschieden bei der vorhandenen Menge, ist ein zuvor zeugensicherer Umgang unverzichtbar!


    Sollte ein privater Sicherheitsmitarbeiter bezüglich BTM-Verstösse vorbelastet sein, sollte er von solchen Aktionen die Finger lassen!



    Das andere habe ich nicht so richtig verstanden...


    Die Polizei erlaubt(e) Privatpersonen eine Durchsuchung von Gästen zwecks BTM-Sicherstellung??


    Gruss
    -Zw-

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