Durchsuchung und Freiheitsberaubung?!?!

    • Erster Beitrag

    Hallo liebe Gemeinde,


    ich bin neu in diesem Forum und muss gestehen das ich mich angemeldet habe weil ich gestern einen Beitrag im TV gesehen habe über den ich länger Nachdenken musste. Ich habe mit der Sicherheitsbranche nichts zu tun.


    Und zwar war das bei Achtung Kontrolle; es ging um ein Lokal dessen Name und Örtlichkeit ich vergessen habe. Ein Gast hatte die "Gesichtskontrolle" bereits passiert und sollte im Nachhinein durchsucht werden. Die Frage nach der Durchsuchung wurde an den Gast gestellt und gleichzeitig quasi schon abgetastet. Der Türsteher hat etwas hartes in der Tasche ertastet - kein großer Gegenstand - es war ein Röhrchen. Quasi zeitgleich mit dieser Ertastung sagte der Gast das er nicht durchsucht werden möchte und auch jetzt diese Örtlichkeit wieder verlassen möchte. Und daraufhin - ich wollte es gar nicht glauben - wurde er am verlassen des Lokales gehindert, fixiert und mit Zwang durchsucht.


    Hallloooo?????? Wie seht ihr das? Schadet sowas nicht eurem Ansehenn wenn sowas auch noch im TV gezeigt wird? Der Türsteher meinte sogar noch rechtmäßig gehandelt zu haben.


    Fairerweise muss ich dazu sagen das in dem Fläschen Koks oder sowas war ...d.h. Polizei kam usw.


    Jetzt fang mir aber bitte keiner an mit da lag ne Straftat vor und Fluchtgefahr und Jedermannsparagraph. Unabhängig davon das der Sicherheitsmitarbeiter wahrscheinlich kein Ermittlungsbeamter der Staatsanwaltschaft ist, WUSSTE man das zum ZEitpunkt der Zwangsmaßnahmen ja gar nicht. Es war nur ein Röhrchen mit unbekannten Inhalt.



    Wie seht ihr das?


    Viele Grüße


    Apollo

  • Zitat

    Das andere habe ich nicht so richtig verstanden...


    Die Polizei erlaubt(e) Privatpersonen eine Durchsuchung von Gästen zwecks BTM-Sicherstellung??


    Gruss
    -Zw-


    So wie ich das verstanden habe, bestand / besteht die Abmachung mit der Polizei, gefundene Btm über den Abend zu sammeln und mit den zugeordneten Personalien nach Dienstende abzugeben....[/quote]

  • Zitat von peer

    So wie ich das verstanden habe, bestand / besteht die Abmachung mit der Polizei, gefundene Btm über den Abend zu sammeln und mit den zugeordneten Personalien nach Dienstende abzugeben....

    [/quote]


    War auch so gemeint :-D

  • Ich denke das liegt an dem Sicherheitsdienst und der Polizei,ist das Verhältnis gut zwischen beiden,warum nicht?


    Erleichtert denke ich beiden die Arbeit..."lieber" einmal die Polente da,anstatt jede 30min weil Drogen gefunden wurden..oder nicht? ;)

  • ...warum nicht?


    Weil sich da der SMA und die Polizeibeamten beide auf rechtliches Glatteis begeben.


    Der Sicherheitsmitarbeiter, der verbotene Btm im Besitz hat und der Polizeibeamte, der einem Strafverfolgungszwang unterliegt und jedwede Straftat von der er Kenntnis erhält bei der StA zur Anzeige bringen muss.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat

    Erleichtert denke ich beiden die Arbeit..."lieber" einmal die Polente da,anstatt jede 30min weil Drogen gefunden wurden..oder nicht?


    Oder nicht !!!

  • Guten Morgen!


    Ich kann es kaum glauben....Unrechtmässigkeit in Perfektion!


    Eine Privatperson "ordnet" meine Personaldaten irgendwelchen "aufgefundenen" BTM zu (Verwechslungsgefahr?)? Möchte auch gar nicht wissen, wie die Personaldaten und BTM-Mengen erhoben wurden. Durch freiwillige Selbstauskunft des "Betroffenen"? Wie wird die Richtigkeit der Personaldaten geprüft? Bekommt der Betroffene auch ne Quittung mit Asservierungsnummer bez. des BTM...? Wer stellt diese aus? :lol:


    Und wer führt die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung des Tatverdächtigen durch?


    Ne, mal im Ernst, welche Beweiskraft soll das Alles im Ermittlungsverfahren haben? Und dies wird durch die örtliche Polizei geduldet? Sehr sehr fraglich....


    Ratschlag: Finger weg von solchen strafbaren Aktionen (und GERADE bei BTM)!!!


    Gruss


    -Zw-

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