GWT und Waffe

  • Schönen Tag zusammen,


    und wieder habe ich eine Diskussion über das Tragen der Waffe im Dienst hinter mir. Ich frage nun euch wie Ihr die Sache seht.


    Folgende Situation:


    Mitarbeiter A fährt mit seinem Kollegen B an einem normalen Tag seine Tour im Geld- und Werttransport. A ist der Bote und trägt dabei seine für den Dienst überlassene Waffe. B ist als neuer MA nur Fahrer und unbewaffnet.


    Nun hat A während seiner Tour hunger und möchte sich etwas zum Verzehr in einem Supermarkt kaufen. Wohin nun mit der Waffe? (rechtlich)


    Darf er diese beim Einkauf der Mahlzeit tragen? Oder muss er diese im Auto lassen (Behältniss Waffe / Munition getrennt nicht vorhanden).


    Dem Fahrer kann er seine Waffe auch nicht aushändigen.
    Ich habe das Innenministerium in Berlin angeschrieben, welche mich an die zuständige Waffenbehörde verwiesen, da Ländersache.


    Diese habe ich angeschrieben und Sie verwiesen mich an den zuständigen MA in der Firma, da Sie keine Rechtsberatung durchführen dürften.


    Die Firma wird mir vermutlich genau das sagen, was für diese das beste ist.


    Wie verhält sich das nun? Also nur die rechtlichte Seite, da Pullover drüber ziehen usw schon beredet worden sind.


    Tom


    P.S. dies soll keine Rechtsberatung werden!

  • Zitat von Tom511

    Ich habe das Innenministerium in Berlin angeschrieben, welche mich an die zuständige Waffenbehörde verwiesen, da Ländersache.


    Ruf doch mal beim LKA Berlin an, die sind meines Wissens in Berlin die zuständige Behörde für derartige Verstöße, bitte sie um eine Einschätzung.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Lese doch einfach mal was auf Deinem WS unter Auflagen steht. Wenn nichts drinnen steht, darfste die unter den rechtl. Anforderungen tragen wie und wo Du willst (ist aber im GWT eher selten denke ich). Steht drin das sie im Rahmen der berufl. Tätigkeiten getragen werden darf, dann also im Dienst (auch Mittagspause fällt in den Dienst). Nur ist hierbei darauf zu achten, dass die Lokalität o.ä. auf den dienstlichen Wegen liegt und zweckgebunden ist! Ansonsten mit der entsprechenden Waffenbehörde sprechen und schriftlich absegnen lassen. Essen ist nunmal ein menschl. Grundbedürfnis!

  • Zitat von Silence

    Lese doch einfach mal was auf Deinem WS unter Auflagen steht. Wenn nichts drinnen steht, darfste die unter den rechtl. Anforderungen tragen wie und wo Du willst (ist aber im GWT eher selten denke ich). Steht drin das sie im Rahmen der berufl. Tätigkeiten getragen werden darf, dann also im Dienst (auch Mittagspause fällt in den Dienst). Nur ist hierbei darauf zu achten, dass die Lokalität o.ä. auf den dienstlichen Wegen liegt und zweckgebunden ist! Ansonsten mit der entsprechenden Waffenbehörde sprechen und schriftlich absegnen lassen. Essen ist nunmal ein menschl. Grundbedürfnis!


    Dieser Aussage schließe ich mich uneingeschränkt an.

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