Schönen Tag zusammen,
und wieder habe ich eine Diskussion über das Tragen der Waffe im Dienst hinter mir. Ich frage nun euch wie Ihr die Sache seht.
Folgende Situation:
Mitarbeiter A fährt mit seinem Kollegen B an einem normalen Tag seine Tour im Geld- und Werttransport. A ist der Bote und trägt dabei seine für den Dienst überlassene Waffe. B ist als neuer MA nur Fahrer und unbewaffnet.
Nun hat A während seiner Tour hunger und möchte sich etwas zum Verzehr in einem Supermarkt kaufen. Wohin nun mit der Waffe? (rechtlich)
Darf er diese beim Einkauf der Mahlzeit tragen? Oder muss er diese im Auto lassen (Behältniss Waffe / Munition getrennt nicht vorhanden).
Dem Fahrer kann er seine Waffe auch nicht aushändigen.
Ich habe das Innenministerium in Berlin angeschrieben, welche mich an die zuständige Waffenbehörde verwiesen, da Ländersache.
Diese habe ich angeschrieben und Sie verwiesen mich an den zuständigen MA in der Firma, da Sie keine Rechtsberatung durchführen dürften.
Die Firma wird mir vermutlich genau das sagen, was für diese das beste ist.
Wie verhält sich das nun? Also nur die rechtlichte Seite, da Pullover drüber ziehen usw schon beredet worden sind.
Tom
P.S. dies soll keine Rechtsberatung werden!