Hallo an alle,
wir haben schon seid geraumer zeit ein thema wo wir nicht auf gleichem Nenner kommen.
Sicherheitsfirma A beschäftigt eine Firma B die aber von Anfang an keine Bewachungserlaubnis hat,wo auch nicht Bewachungsgewerbe im Gewerbeschein steht mit Sicherheitsrelevanten tätigkeiten.
Nun geht es um einen Zahlungstreit und Firma A will nicht zahlen und droht Firma B damit das A die Bewachungserlaubnis sehen will sonst gebe es Rechtliche Maßnahmen für B.
SO meine Antwort wäre nun die. Da A von Anfang an wusste das B keinerlei Gewerbeeinträge oder Bescheinigung hat die der Bewachung dienen,würde er sich Strafbar machen weil er doch alle Unterlagen vorliegen hat.
Außerdem ist noch zu beachten das er B ja Aufträge erteilt wo es um bewachung gehen soll.
Was sagt Ihr ????
Gruß
Thorsten
Demnach