ED-Behandlung bei 10-Jährigen durch die Polizei zulässig?

  • Mahlzeit,


    hinsichtlich folgender Pressemeldung stellt sich mir die Frage, ob das rechtens ist, dass die Polizei zwei 10-Jährige Einbrecher, welche ja nach dem StGB nicht strafmündig sind, eine ED-Behandlung durchführen darf. Ich bin da grade etwas verwundert drüber. Aber bevor ich mir jetzt einen Wolf suche, frage ich lieber hier. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.


    (Und nein, ich bin da nicht von betroffen und ich kenne diese Personen auch nicht, es geht mir rein nur um die rechtliche Frage, da mich sowas interessiert)





    http://www.presseportal.de/pol…i-stellt-junge-einbrecher

  • Nach § 81b (1. sowie 2. Alternative) StPO können erkennungsdienstliche Maßnahmen nur gegenüber einem Beschuldigten i.S.d. StPO durchgeführt werden, generell ausgeschlossen sind damit Kinder, aber auch Personen, gegen die (noch) kein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. Diese Einschränkung kennen dagegen die Landespolizeigesetze nicht. Demnach kann am Betroffenen (nicht: Beschuldigten!) eine erkennungsdienstliche Maßnahme durchgeführt werden, wenn eine zuverlässige Identitätsfeststellung auf andere Weise nicht durchgeführt werden kann oder wenn dies zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten erforderlich ist, weil der Betroffene verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben, und die Umstände des Einzelfalles die Annahme rechtfertigen, dass er zukünftig eine Straftat begehen wird (vgl. § 36 PolG BaWü). Betroffener kann damit jeder sein, auf Strafmündigkeit oder ein gegen ihn gerichtetes Ermittlungsverfahren kommt es nicht an.




    Quelle: Wikipedia



    ps. Ja dürfen Sie

  • Das wäre ja auch noch schöner wenn minderjährige so ganz machen könnten was sie wollen.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Hallo,


    danke für die Antworten :)


    Naja, ich bin davon ausgegangen, dass eine ED-Behandlung zur (besseren) Strafverfolgung durchgeführt wird,aber die fällt ja bei minderjährigen aus, weil ja Strafunmündig. Daher kam mir das etwas komisch vor,wohl auch weil ich sowas zuvor noch nie gelesen habe, dass das bei Kindern durchgeführt wird. Naja ist ja jetzt soweit geklärt - Vielen Dank :)


    Viele Grüße aus dem Rheinland,
    Sebastian

  • Ja, es gibt halt nicht nur die Strafverfolgung, sondern auch die Gefahrenabwehr.
    Beides unterschiedliche Aufgaben der Polizei mit jeweils eigenen Rechtsgrundlagen.


    Das Polizeirecht (also die Gefahrenabwehr) gibt in einigen Fällen mehr Möglichkeiten als die Strafprozessrecht (=Strafverfolgung)

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Ich finde es ein Unding, dass die Polizei überhaupt ED-Behandlungen durchführen darf.

    "Es ist besser, gehasst zu werden für das, was man ist, als geliebt zu werden für etwas, was man nicht ist."
    Niklas Severin Faber (1985 - 2001)


    "Jedenfalls bin ich kaum in der Lage, etwas Intelligentes zu sagen..."
    Jack Nicholson

  • Zitat von Law Enforcement Agent

    Ich finde es ein Unding, dass die Polizei überhaupt ED-Behandlungen durchführen darf.


    Hm,
    ich wüsste jetzt sonst auf Anhieb keinen, wer das sonst machen sollte... Idee?

  • So habe ich das auch nicht gemeint.

    "Es ist besser, gehasst zu werden für das, was man ist, als geliebt zu werden für etwas, was man nicht ist."
    Niklas Severin Faber (1985 - 2001)


    "Jedenfalls bin ich kaum in der Lage, etwas Intelligentes zu sagen..."
    Jack Nicholson

  • Ich meinte damit, dass ich generell gegen ED-Behandlungen bin, ganz egal wer sie durchführt.

    "Es ist besser, gehasst zu werden für das, was man ist, als geliebt zu werden für etwas, was man nicht ist."
    Niklas Severin Faber (1985 - 2001)


    "Jedenfalls bin ich kaum in der Lage, etwas Intelligentes zu sagen..."
    Jack Nicholson

  • Achso gut, ok. Darüber kann man geteilter Meinung sein. Die ED-Behandlung hat halt Vorteile und Nachteile. Wobei die ja auch nicht bei jedem kleinsten Vergehen durchgeführt wird, ich denke wenn man da an der Reihe ist, muss man auch schon eine gute Karriere hinter sich gebracht haben...

  • Muss man leider nicht. Meinem Mann wurde eine ED-Behandlung angedroht, obwohl er Opfer und nicht Täter ist.

    "Es ist besser, gehasst zu werden für das, was man ist, als geliebt zu werden für etwas, was man nicht ist."
    Niklas Severin Faber (1985 - 2001)


    "Jedenfalls bin ich kaum in der Lage, etwas Intelligentes zu sagen..."
    Jack Nicholson

  • Zitat von Basti83

    Achso gut, ok. Darüber kann man geteilter Meinung sein. Die ED-Behandlung hat halt Vorteile und Nachteile. Wobei die ja auch nicht bei jedem kleinsten Vergehen durchgeführt wird, ich denke wenn man da an der Reihe ist, muss man auch schon eine gute Karriere hinter sich gebracht haben...



    aha...so wie die Beiden 10 Jährigen ?

  • Zitat von Ben30

    aha...so wie die Beiden 10 Jährigen ?


    Ja, keine Ahnung, wie oft die schon aufgefallen sind. Das geht ja auch nicht aus dem Text der Pressemitteilung hervor.
    Bei den beiden 10-jährigen ging es mir ja nur darum ob man diese bei Strafunmündigen durchführen darf oder nicht...

  • Hab vor Ewigkeiten mal ne Doku über Klaukinder gesehen, die immer wieder auf freien Fuß gesetzt werden mussten, da sich nach aufwendigen Ermittlungen herausstellte, dass sie noch nicht strafmündig waren. Allerdings hatte man keinerlei Personalien von ihnen. Man hat sie in ein Heim gebracht, aus dem sie nach ein paar Tagen wieder ausrissen.


    Aber jedes mal wenn man sie wieder festgenommen hat, hat man sie schön ins Krankenhaus zum Händeröntgen gebracht (um das Alter festzustellen). Je nachdem, wie oft die schon so behandelt wurden, dürften deren Griffel im Dunkeln leuchten :twisted:

  • Zitat :



    Zitat

    Soll eine Röntgenaufnahme zur Altersfeststellung gemacht werden, ist eine Gefähr-dung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung nicht denkbar. Daher ist grund-sätzlich eine richterliche Anordnung erforderlich. Ordnet der Bundesgrenzschutz, das Jugendamt oder eine sonstige Behörde die Maßnahme in eigener Regie an, ist das stets rechtswidrig. Dasselbe gilt für eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft, wie sie am Frankfurter Flughafen vorgekommen sein soll.

  • Zitat von Polzer

    Hab vor Ewigkeiten mal ne Doku über Klaukinder gesehen, die immer wieder auf freien Fuß gesetzt werden mussten, da sich nach aufwendigen Ermittlungen herausstellte, dass sie noch nicht strafmündig waren. Allerdings hatte man keinerlei Personalien von ihnen. Man hat sie in ein Heim gebracht, aus dem sie nach ein paar Tagen wieder ausrissen.


    Aber jedes mal wenn man sie wieder festgenommen hat, hat man sie schön ins Krankenhaus zum Händeröntgen gebracht (um das Alter festzustellen). Je nachdem, wie oft die schon so behandelt wurden, dürften deren Griffel im Dunkeln leuchten :twisted:


    Um mal zu klären, was mich so daran gestört hat...


    Hier wird es (sicherlich mit humoristischem Hintergrund) so dargestellt, dass bei jedem Aufgreifen die Person dem Röntgen zugeführt wird. Dies kann und wird nicht so sein. Dies wird auch kein Richter veranlassen. Die mögliche, gesundheitliche Beeinträchtigung steht da in keinem Verhältnis mehr zum etwaigen Nutzen.


    Bevor wir also jetzt noch weitere Haare spalten... :-)

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