frage zu FSS

  • hallo liebe forengemeinde!
    da ich mich noch nicht vorgestellt hab, mach ich das mal hier direkt zum thema, wenn das i.o. ist :)
    ich bin 21, komme aus NRW und hab seit dem 1.8. eine ausbildungsstelle als FSS hab allerdings (abgesehen von einem 4 wöchigen praktikum keine berufserfahrung aus der richtung).


    meine frage ist folgende: als ich den ausbildugsvertrag unterschrieben hatte meinte mein chef, dass ich wärend der ausbildung noch den §34a machen und aus eigener tasche zahlen soll (25€ monatl.).
    jetzt stellt sich mir die frage, ob das 1. üblich ist, dass der wärend der ausbildung gemacht wird (normal ist der inhalt der prüfung doch schon in der ausbildung dabei oder irre ich?) und 2., dass ich den auch noch selber zahlen soll?


    mir kommt das ganze momentan "etwas" spanisch vor :?


    schonmal vielen dank im voraus für jede antwort! :)

  • Bei einer Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist es völlig unnötig, irgend eine der Qualifikatonen nach § 34 a GewO abzulegen, da sowohl Unterrichtung wie auch Sachkundeprüfung durch die Prüfung zur Fachkraft ersetzt werden (§ 5 Abs. Nr. 2 bzw. § 5 d Bewachungsverordnung).


    Warum will Dein Chef trotzdem, das Du diese Qualifikationen erwirbst? Damit er Dich als vollwertige Arbeitskraft während Deiner Ausbildungszeit einsetzen kann. Im Regelfall wird dann die Ausbildung dabei weitgehend auf der Strecke bleiben.


    Die Bezahlung aus eigener Tasche dürfte rechtswidrig sein:


    § 12 Berufsbildungsgesetz Nichtige Vereinbarungen
    Absatz 2: Nichtig ist eine Vereinbarung über
    1. die Verpflichtung Auszubildender, für die Berufsausbildung eine Entschädigung zu zahlen,

  • Suche dir eine andere Ausbildungsstelle. Nützlich ist eine Sachkundeprüfung abzulegen, dümmer wird man davon nicht, aber die Kosten trägt der Arbeitgeber.

    Erfahrung und Wissen zählt um die Dienstleistung sinnvoll umzusetzen.

  • hey mensch hier wird einem ja echt schnell geholfen - danke! :D


    Zitat

    Warum will Dein Chef trotzdem, das Du diese Qualifikationen erwirbst? Damit er Dich als vollwertige Arbeitskraft während Deiner Ausbildungszeit einsetzen kann.


    sowas in die richtung hab ich mir auch schon gedacht. :?


    hab eben mit einem arbeitskollegen gesprochen, der für die planung zuständig ist. der meinte es wäre notwendig, da nicht überall wo ich eingesetzt werden würde jmd. ist, der offiziell ausbilden darf, was aber nicht heißen soll, dass ich dort nichts lernen würde...:roll:


    langsam kommt mir die firma immer unseriöser vor.



    Zitat

    Suche dir eine andere Ausbildungsstelle.


    schon dabei! hab am DO noch ein bewerbungsgespräch! :)



    kennt irgendjemand von euch zufällig den betrieb SRD Blattner? von dem findet man nicht wirklich viel im netz.

  • Warum unüblich?


    Kenns Hauptsächlich auch so das der Arbeitnehmer die Kosten für die Sachkundeprüfung in Raten abstottert. Warum auch nicht, die Sachkundeprüfung ist eine lebenslange Qualifikation. Was hat der Arbeitgeber denn davon wenn du nach ein paar wochen das Handtuch dann wirfst? Ausser Spesen - nichts gewesen.


    Der Grad des verheizt werden ist sehr schmal, aber mit der Prüfung kannst du halt auch mal selbstständig arbeiten, denke so gerade im letzten Abschnitt deiner Ausbildung. Von Nachteil wäre es nicht. Wirtschaftlich kann ich die Firma schon verstehen. Viel Spass beim "Arbeitgeberhopping".

  • Zitat

    Kenns Hauptsächlich auch so das der Arbeitnehmer die Kosten für die Sachkundeprüfung in Raten abstottert. Warum auch nicht, die Sachkundeprüfung ist eine lebenslange Qualifikation.



    Der AN soll während der Ausbildung zur Fachkraft die Kosten für ne SKP selber tragen ?


    Das man verlangt das die überhaupt gemacht wird, find ich schon krass, aber noch zu verlangen das der Azubi das auch noch selber bezahlt, ist wohl nicht dein Ernst, oder ?


    Die Vorteile daraus ergeben sich nur für den AG


    Würde ich im Leben nicht selber bezahlen

  • Zitat von qexco

    Warum auch nicht, die Sachkundeprüfung ist eine lebenslange Qualifikation.


    ...welche die Fachkraft für Schutz und Sicherheit nicht benötigt.


    Lediglich wenn der Azubi die Ausbildung abbricht oder auch die Prüfung versemmelt, könnte sich diese Qualifikation für ihn noch lohnen.



    Zitat von qexco

    Kenns Hauptsächlich auch so das der Arbeitnehmer die Kosten für die Sachkundeprüfung in Raten abstottert. (...) Was hat der Arbeitgeber denn davon wenn du nach ein paar wochen das Handtuch dann wirfst? Ausser Spesen - nichts gewesen.


    Für normale Arbeitsverhältnisse ist das ja auch absolut in Ordnung, spricht gar nichts dagegen.

    In Ausbildungsverhältnissen sieht es eben etwas anders aus, da braucht der Azubi grundsätzlich keine SKP - sofern der Azubi tatsächlich ausgebildet wird und nicht selbständig arbeiten soll.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • danke euch nochmal für die antworten! :D


    das bewerbungsgespräch ist bestens verlaufen und nächsten MO unterschreibe ich den neun vertrag! :D


    Zitat

    Viel Spass beim "Arbeitgeberhopping".


    das klingt so, als würde es deiner ansicht nach ein dauerzustand sein. das ist ganz klar NICHT der fall!
    ich will eine einzige, qualitativ hochwertige ausbildung anfangen. nicht irgendetwas halbherziges. ziel ist ja auch, dass ich dabei was lerne...wenns mir denn nur ums papier ginge ok... :wink:


    ich werde das forum ganz klar weiter empfehlen! :)

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.