Hallo,
wenn sich ein MA auf einem Objekt aussperrt und den Zugang über einen Schlüsseldienst wiedererlangt, wer haftet für die entstandenen kosten?
Hallo,
wenn sich ein MA auf einem Objekt aussperrt und den Zugang über einen Schlüsseldienst wiedererlangt, wer haftet für die entstandenen kosten?
Wie versprochen....
Also,
in der Regel ist es so das die Betriebshaftpflicht diesen Schaden übernimmt, dafür gibt es diese Versicherung ja.
Aber,
sind noch 2 Dinge zu beachten !
- ist ggf. eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag vorhanden, die den AN in so einem Fall zur Haftung heranzieht
- hat der SMA den AG vor dem verständigen des Schlüsselnotdienstes darüber informiert, und hat dem AG somit die Möglichkeit zur Kostenminimierung gegeben ?
Sollte eines der Beiden Dinge hier eintreffen, kann es sein, das die Versicherung einen Teil vom AN zurückfordert, dies hängt von weiteren Fragen wie :
- der Grad des vorwerfbaren Verschuldens
- die Gefahrgeneigtheit der Arbeit (eine Tätigkeit, bei der auch dem sorgfältigen Mitarbeiter gelegentlich Fehler unterlaufen können)
- die Höhe des Schadens
- ein vom Arbeitgeber einkalkuliertes oder durch eine Versicherung deckbares Risiko
- die Höhe des Arbeitsentgelts
Hoffe nun ist es verständlicher
lg
Ben
@ Ben...????
Wenn es sich um einen Mitarbeiter eines Dienstleisters handelt, ist es ein klarer Fall für die Betriebshaftpflicht.
... die dann durchaus aber prüft, ob sie zumindest einen Teil der Kohle von jemandem einfordern kann...
ich sehe keinen Grund warum die Versicherung hier ablehnen sollte.
Vorsatz dürfte wohl nicht in Frage kommen.
Natürlich haftet die Versicherung.
Hab mich etwas unglücklich ausgedrückt im ersten Posting.
ZitatDie Haftung hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Es ist nicht so, das einer von Beiden in dieser Situation generell haftet.
Es muss heissen:
Für den Schaden haftet die Versicherung.
Die Kosten der Regulierung teilt sich unter Umständen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf.
Für diese sind dann folgende Faktoren ausschlaggebend.
Klingt immernoch komisch, ich schreib das morgen vom Pc aus neu.
so ist es besser :lol:
Aber für den Schaden haftet der Dienstleister, der eben für solche Fälle versichert sein müssen.
Hier darf der Schaden wohl nicht auf den Mitarbeiter abgewälzt werden.
hab´s mal überarbeitet
Mach ich wenn der Gips weg ist :lol:
Wohin muss er denn ?
einfach nur weg
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