Am Objekt ausgesperrt

  • Hallo,


    wenn sich ein MA auf einem Objekt aussperrt und den Zugang über einen Schlüsseldienst wiedererlangt, wer haftet für die entstandenen kosten?

    Fachkraft Schutz u. Sicherheit / Einsatzleiter

  • Wie versprochen....



    Also,


    in der Regel ist es so das die Betriebshaftpflicht diesen Schaden übernimmt, dafür gibt es diese Versicherung ja.


    Aber,


    sind noch 2 Dinge zu beachten !


    - ist ggf. eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag vorhanden, die den AN in so einem Fall zur Haftung heranzieht


    - hat der SMA den AG vor dem verständigen des Schlüsselnotdienstes darüber informiert, und hat dem AG somit die Möglichkeit zur Kostenminimierung gegeben ?


    Sollte eines der Beiden Dinge hier eintreffen, kann es sein, das die Versicherung einen Teil vom AN zurückfordert, dies hängt von weiteren Fragen wie :

    - der Grad des vorwerfbaren Verschuldens
    - die Gefahrgeneigtheit der Arbeit (eine Tätigkeit, bei der auch dem sorgfältigen Mitarbeiter gelegentlich Fehler unterlaufen können)
    - die Höhe des Schadens
    - ein vom Arbeitgeber einkalkuliertes oder durch eine Versicherung deckbares Risiko
    - die Höhe des Arbeitsentgelts



    Hoffe nun ist es verständlicher


    lg
    Ben

  • @ Ben...????



    Wenn es sich um einen Mitarbeiter eines Dienstleisters handelt, ist es ein klarer Fall für die Betriebshaftpflicht.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • ich sehe keinen Grund warum die Versicherung hier ablehnen sollte.


    Vorsatz dürfte wohl nicht in Frage kommen.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • Natürlich haftet die Versicherung.
    Hab mich etwas unglücklich ausgedrückt im ersten Posting.



    Zitat

    Die Haftung hängt von verschiedenen Faktoren ab.
    Es ist nicht so, das einer von Beiden in dieser Situation generell haftet.


    Es muss heissen:


    Für den Schaden haftet die Versicherung.


    Die Kosten der Regulierung teilt sich unter Umständen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf.
    Für diese sind dann folgende Faktoren ausschlaggebend.


    Klingt immernoch komisch, ich schreib das morgen vom Pc aus neu.

  • Zitat von ghostguard

    Vorsatz dürfte wohl nicht in Frage kommen.


    Grobe Fahrlässigkeit wohl eher auch nicht...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • so ist es besser :lol:


    Aber für den Schaden haftet der Dienstleister, der eben für solche Fälle versichert sein müssen.


    Hier darf der Schaden wohl nicht auf den Mitarbeiter abgewälzt werden.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von Ben30

    hab´s mal überarbeitet


    sehr gut.


    Nur ist die Diskussion danach nun etwas überflüßig :lol:

    Gruss
    Ghost


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