Moin moin,
Ich habe mich jetzt etwas mit den Voraussetzungen etc. für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO beschäftigt.
Allerdings blieben mir einige Dinge unverständlich bzw. ich habe sie nicht via Google finden können.
Etwas über mich:
Ich bin 19 Jahre alt, komme aus dem Ruhrgebiet und werde voraussichtlich 2013 das Gymnasium mit dem Abitur verlassen. (Ja ich weiß, dass das Alter nicht ganz hinkommt... habe die 8. Klasse wiederholt...)
Ich hätte gerne einen Nebenjob um etwas Geld zu verdienen und bin dabei auf die Sicherheitsbranche gestoßen.
Natürlich möchte ich nicht an der Tür arbeiten, da mir der Job zu gefährlich ist und ich dafür zu jung bin. Trotzdem bleiben noch weitere Möglichkeiten wie z.B. der Objektschutz etc. übrig.
Meine wichtigste Frage ist eigentlich: Ist es möglich die Sachkundepüfung ohne Lehrgang/Unterricht zu bestehen? Kann man sich ohne Unterricht überhaupt zu dieser Prüfung anmelden?
In der Prüfung wird wohl das Multiple Choice Verfahren für die Beantwortung der Fragen genutzt, oder? Kann man konkret zur Beantwortung dieser Fragen ein Lernangebot nutzen?
Es ist nicht so, dass ich keinen Unterricht bezahlen würde, jedoch findet dieser meist zu einer Zeit statt, wo ich in der Schule sitze.
Liebe Grüße