Moin, ein paar Fragen, bitte keine Mutmaßungen, und noch besser mit passenden Gesetzestexten...
Es geht um das Thema Alarmfahrt
Wer entscheidet, ob Sonderrechte genutzt werden oder nicht ? Die Besatzung des Einsatzfahrzeuges, oder die Zentrale ?
Wann MUSS mit Sonderrechten gefahren werden ?
Ist es auch möglich unter welchen Vorraussetzungen auch immer, ohne Einsatz von Blaulicht und Martinshorn zu einem Einsatz zu fahren und dabei z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen in kauf zu nehmen?
Hintergrund ist ein schwerer Unfall, welcher von einem Einsatzfahrzeug verursacht wurde, welches mit überhöhter Geschwindigkeit ohne Blaulicht und ohne Martinshorn einen Unfall mit tötlichem Ausgang verursacht hat.
Mich interessiert mal der rechtliche Hintergrund dazu.
Danke