Leitende NSL Fachkraft

  • Nabend zusammen,


    zum obigen Thema habe ich einige Fragen an euch. Wie erreicht man diese Qualifikation? Wie lange dauern eventuelle Kurse? Muss ich man davor Grundvorraussetzungen außer §34a / Sachkunde besitzen?


    Bzw. kann man einen solchen Kurs mit Vorbereitung besuchen ohne zuvor in einer NSL gearbeitet zu haben?


    Habe kurz die große Suchmaschine benutzt (nur die ersten Treffer), diese haben leider kein passendes Ergebenis ergeben.


    Kennt jemand vielleicht einen Bildungsträger in Berlin?


    Danke euch.


    Tom

  • Die VdS-Richtlinien, hier speziell die VdS 2237 geben Auskunft.


    Allgemeine Voraussetzungen für die NSL-Fachkraft:


    Grundsätzlich 2 Jahre Berufspraxis in einem Wach- und Sicherheitsunternehmen, davon mindestens 6 Monate in einer NSL oder Interventionsstelle.
    Die Berufspraxis in einem Sicherheitsunternehmen setzt grundsätzlich die Unterrichtung nach §34a GewO voraus, womit diese Frage schon mal geklärt ist.
    Ausnahmen von dieser Grundvoraussetzung können in begründeten Fällen durch den VdS genehmigt werden.
    Ebenso ist natürlich der Ausbildungsberuf FSS voll anerkannt. Wer diesen Abschluss hat, benötigt die Schulung und Prüfung des VdS nicht.


    Für die Leitende NSL-Fachkraft gibt es dann noch folgendes:
    Eine Prüfung ist nur dann möglich, wenn
    - der Teilnehmer in einem Wach- und Sicherheitsunternehmen beschäftigt ist, welches entweder eine VdS-Anerkennung seiner NSL beantragt hat oder bereits besitzt
    - die Grundvoraussetzungen der NSL-Fachkraft vorliegen (Berufspraxis etc)
    und ganz wichtig:
    - das Wach- und Sicherheitsunternehmen dem VdS bescheinigt, dass der Prüfungsteilnehmer als L-NSL-FK im Unternehmen eingesetzt werden soll.


    Eine Schulung und vor allem Prüfung mal so auf Verdacht und ohne Anlass ist also nicht möglich, das geht nur dann wenn man bereits eine Stelle als L-NSL-FK hat oder ganz konkret in Aussicht hat und das auch durch den Arbeitgeber bescheinigt wird.


    Über Bildungsträger wird meines Wissens ebenfalls keine NSL-Fachkraft und auch keine L-NSL-FK ausgebildet und geprüft, das ist grundsätzlich nur über den VdS möglich (wobei das nicht zwingend in Köln stattfinden muss, die machen auch Inhouse-Schulungen).

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Hey,


    danke für die Antwort, hilft mir schon mal weiter.


    Ist es denn dann möglich als normale Arbeitskraft die mindestens 6 Monate in einer NSL zu arbeiten und dann zur Prüfung gehen? Geht bei mir um eine eventuelle Versetzung, bei der ich noch weitere Qualifikation erreichen muss.


    Inhouse wird vermutlich nur ab einer gewissen Teilnehmerzahl vollzogen und bei einer Person fällt dies leider bzw. aus.


    Wird denn von der Vds überprüft, ob der MA dann auch als L-NSL arbeitet? Welche NSL Zertifizierungen gibt es denn überhaupt alles?


    Bin neu auf dem Gebiet und daher total wissenslos :wink:

  • Zitat von Tom511

    Ist es denn dann möglich als normale Arbeitskraft die mindestens 6 Monate in einer NSL zu arbeiten und dann zur Prüfung gehen?


    Natürlich - wie soll man denn sonst die Voraussetzungen erfüllen können? Man muss ja nach VdS grundsätzlich mindestens 6 Monate in einer NSL oder IS Berufspraxis erlangt haben, bevor man zur Prüfung zugelassen werden kann.


    Es dürfen folglich auch Mitarbeiter in einer NSL arbeiten, die keine NSL-Fachkraft sind - solange entsprechende VdS-Fachkräfte in der vorgeschriebenen Mindestanzahl beschäftigt sind.


    Näheres hierzu findest du auch wieder in den VdS-Richtlinien. Einfach mal einlesen...



    Zitat von Tom511

    Wird denn von der Vds überprüft, ob der MA dann auch als L-NSL arbeitet?


    Ob das nun tatsächlich geprüft wird, weiss ich nicht. Es kommt wie gesagt zunächst erst einmal darauf an, dass dem VdS eben bescheinigt wird, dass der Einsatz des Mitarbeiters als L-NSL-FK beabsichtigt ist.
    Im weiteren Verlauf der Anerkennung einer NSL bzw. dem Fortbestand der Anerkennung muss die L-NSL-FK dann allerdings auch dem VdS benannt werden, wenn ein neuer Leiter eingesetzt wird. Das verlangen die Richtlinien zur Anerkennung. Insofern bekommt der VdS dann schon auf irgendeine Art mit, ob der geprüfte Mitarbeiter auch als L-NSL eingesetzt wird.


    Wenn er es dann doch nicht wird? Wird vermutlich keine Auswirkung auf seine Qualifikation haben, entziehen wird sie ihm niemand, die Urkunde und damit Befähigung hat er in der Tasche und kann sich damit dann auch bei jeder anderen Firma bewerben.



    Zitat von Tom511

    Welche NSL Zertifizierungen gibt es denn überhaupt alles?


    Die klassischen VdS-Anerkennungen der Klassen A, B und C.
    Dazu jetzt ins Detail zu gehen würde den Rahmen sprengen, wenn es dich interessiert lies dich doch einfach mal beim VdS auf dessen Webseite ein. Dort findest du auch die Richtlinien zur VdS-Anerkennung von Notruf- und Serviceleitstellen.


    Zukünftig wird natürlich noch die EN 50518 eine Rolle spielen, die Vorgaben in Sachen Technik, Organisation und Personal über die bestehenden VdS-Richtlinien hinaus regelt. Das aber jetzt nur am Rande.

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