Wann ist ein Diebstahl vollendet?

    • Erster Beitrag

    Klingt jetzt vielleicht erst mal doof aber mal ganz ehrlich wann ist nun ein Gewahrsam gebrochen?
    Habe einen Fall als Übung zu Hause machen müssen. Da wir aber eine interne Prüfungsvorbereitung hatten, haben wir es dort ausgearbeitet.
    Kurz und Knapp: A und B sind nach Messeschluss ins Messegebäude eingebrochen. Eine Vitrine mit Uhren wurde aufgebrochen und die Uhren in den Rucksack verstaut. 2 SMA haben sie erwischt. Einer wurde festgehalten der andere lief mit Rucksack weg. Der andere SMA holte ihn ein und nahm den Rucksack an sich. Sooo...
    Der war zwar noch umfangreicher aber alles andere war logisch.
    Laut der internen Prüfungsvorbereitung hat der Gewahrsamsbruch statt gefunden, da die Uhren schon in der Tasche waren und der Eigentümer nicht mehr nach belieben darauf zugreifen kann. Ok, abgespeichert.


    Heute hatten wir Recht in der Schule, da wurde uns dann erzählt das es nur ein versuchter Diebstahl war, da die Uhren noch nicht abtransportiert wurden. Das sie in der Tasche waren hätte nichts damit zu tun.
    Ok danke, ich bin verwirrt...
    Was ist nun richtig? was will die IHK nun hören?

    ...und nichts kann mich aufhalten! Mist! Eine Kindersicherung!!!

  • Tja das Problem mit dem Recht haben und Recht bekommen (bei der IHK - oder zuständige Stelle)...
    Ich kenne da einen Kurs für unsere Fachkräfte - einer gab mir eine Aufgabe für die Lohnberechnung und die dazugehörige Lösung, jedoch ohne Rechenweg - ich solle mir das mal anschauen...
    Super Ding! HAb die halbe Nachtschicht damit verbracht, dahinterzusteigen wo die die Zahlen herzaubern...


    Aber habs geschafft! :lol:


    oh ich drifte ab...passt nich mehr zum Thema... *wachmann*

    Jedes Schiff was dampft und segelt, braucht einen der die Sache regelt!

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