Klingt jetzt vielleicht erst mal doof aber mal ganz ehrlich wann ist nun ein Gewahrsam gebrochen?
Habe einen Fall als Übung zu Hause machen müssen. Da wir aber eine interne Prüfungsvorbereitung hatten, haben wir es dort ausgearbeitet.
Kurz und Knapp: A und B sind nach Messeschluss ins Messegebäude eingebrochen. Eine Vitrine mit Uhren wurde aufgebrochen und die Uhren in den Rucksack verstaut. 2 SMA haben sie erwischt. Einer wurde festgehalten der andere lief mit Rucksack weg. Der andere SMA holte ihn ein und nahm den Rucksack an sich. Sooo...
Der war zwar noch umfangreicher aber alles andere war logisch.
Laut der internen Prüfungsvorbereitung hat der Gewahrsamsbruch statt gefunden, da die Uhren schon in der Tasche waren und der Eigentümer nicht mehr nach belieben darauf zugreifen kann. Ok, abgespeichert.
Heute hatten wir Recht in der Schule, da wurde uns dann erzählt das es nur ein versuchter Diebstahl war, da die Uhren noch nicht abtransportiert wurden. Das sie in der Tasche waren hätte nichts damit zu tun.
Ok danke, ich bin verwirrt...
Was ist nun richtig? was will die IHK nun hören?