34a muss der arbeitgeber lohn zahlen

  • sorry wenn es die frage schon gibt ! ich habe die suche benutzt aber nichts gefunden.


    wenn ich die 34a mache dauer 1 woche muss der arbeitgeber mir die woche bezahlen oder nicht?

  • Hallo,


    wieso muss?


    Das Bewachungsgewerbe unterliegt in Deutschland wie zum Beispiel das Reisegewerbe, Automaten aufstellen und noch einige andere einer besonderen gesetzlichen Regelung.


    Im §34a GewO (Gewerbeordnung) ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen mit welchen Auflagen ein Bewachungsgewerbe eröffnet werden darf und welche Voraussetzungen und Anforderungen bestehen an die Mitarbeiter welche eingestellt werden wollen.


    Die mindest- Anforderung an die Mitarbeiter seitens Gesetzgeber ist, dass der Mitarbeiter durch die Bescheinigung einer IHK nachweist, dass er über die notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden ist.



    Somit ist der sogenannte §34a die Mindestanforderung welche ein Mitarbeiter mindestens haben muss um in diesem Gewerbe tätig zu sein und sollte somit normal schon vorhanden sein ehe man eingestellt wird, also Einstellungsvoraussetzung :)



    Mir ist auch nicht bekannt wo dies in einem gesetzt stehen soll, dass diese Kosten der Arbeitgeber tragen soll.


    Anderst ist es da zum Beispiel beim Erste Hilfe Kurs

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • ich bin ohne 34a eingestellt worden mit der bedinung sie schnellstmöglich zu machen!


    ich wollte ja nur wissen ob die woche bezahlt werden muss oder ob ich da lohnausfall hab ! mehr nicht

  • na was steht explizit bei dir im Arbeitsvertrag bzw. was hast Du mit Deinem Chef ausgemacht.


    Dein AG wird die für die Teilnahme vermutlich freistellen ohne Vergütung.


    Viele nehmen dann Urlaub damit eben nicht knapp 1/4 des Monatsverdienstes fehlt

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
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  • Snork ist doch scheinbar grad erst eingestellt worden...
    Wo soll er denn den Urlaub, mathematisch begründet, für die Woche hernehmen?
    Klar man kann sich einigen, aber viele Arbeitgeber sind da recht vorsichtig geworden was das Absegnen von noch nicht "verdientem" Urlaub angeht...
    Ich tippe mal auf Freistellung ohne Vergütung... :|

    Jedes Schiff was dampft und segelt, braucht einen der die Sache regelt!

  • Gibt es eine Frist, in der Du den Zettel vorlegen musst?
    Gibt es Nebenabreden zur Unterweisung?


    (Arbeitest Du schon eigenständig und wirst mit Bewachungsaufgaben betraut?)


    Aufgrund der Schilderung der gesamten Situation bin ich da etwas skeptisch, was eine "legale" und offizielle Lösung angeht... :roll:

  • die Frage stellte sich mir auch...


    Einstellen kann der AG doch grundsätzlich erstmal jeden, nur muss dann halt aufgepasst werden, wer mit was betraut wird...


    Ich glaub jetzt mal an die geballte Seriosität und sage, man hat eingestellt und legt natürlich Wert auf die Gesetzeskonformität. Soll heißen der Snork macht gerade eine Art Praktikum, wo er mit einem erfahrenen Mitarbeiter mitläuft, natürlich ohne eigenständig, erwerbsmäßig Bewachungsaufgaben durchzuführen, um so ein grobes Overview über die Bewachungsbranche zu erhalten.... oder so...

    Jedes Schiff was dampft und segelt, braucht einen der die Sache regelt!

  • Zitat von snork

    ich bin ohne 34a eingestellt worden mit der bedinung sie schnellstmöglich zu machen!


    ich wollte ja nur wissen ob die woche bezahlt werden muss oder ob ich da lohnausfall hab ! mehr nicht


    In "vielen" gerade kleinen Unternehmen teilweise auch Mittel ständigen Unternehmen muss ich sagen wird es leider so gehandhabt das auf Grund dringenden Personalbedarfs Mitarbeiter eingestellt werden, diese ein gelernt werden und dann auch schon eigenverantwortlich Tätig werden, dann nach 2-3 Monate manch auch mal nach längere Zeit erst an der Unterrichtung teilnehmen.


    Natürlich ist dieses nicht legal, was wir ja alles wissen.


    Aus Erfahrung kann ich auch sagen, das die Mitarbeiter auf den Behörden auch naja sagen wir mal glücklicher weise auch nur Menschen sind und wenn man offen und Ehrlich mit dehnen redet kann man auch mal einen MA 1-2 Monate raus zögern bis der die Unterrichtung macht, Anmeldebestätigung dem Amt zusenden und es geht OK.

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
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  • Hallo alle miteinand...


    Nun ja, das ist sicherlich für diverse Firmen ein ganz willkommener Umstand, dass dei Ämter sind wie sie sind (in DIESER Hinsicht), jedoch kann das keinesfals Sinn und Zweck der Sache sein!!!

    Jedes Schiff was dampft und segelt, braucht einen der die Sache regelt!

  • ich sage ja nicht das es Sinn und Zweck sein kann.


    Eigentlich bin ich dagegen.
    Ist jedoch wie bei uns im Job, es kann und geht nicht immer alles strikt nach Vorschriften.


    Etwas Feingefühl und das notwendige Bauchgefühl ist oft angebracht.


    Schau Dir doch nur mal die §§ im StGB, BGB ect. an.
    Recht ist nicht gleich Recht, im end effekt Richter Recht (Rechtsprechung)

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • hab ich auch nicht behauptet...


    Aber mal ganz ehrlich, der §34a GewO sagt doch ganz deutlich aus was Phase ist und es hat sich jeder danach zu richten!
    Klar, solange der betr. MA keine Sicherheitsdienstleistung eigenständig ausübt ist ja auch alles supi, aber wer zum Henker mag es sich leisten, jemanden einen Monat lang nur mitlaufen zu lassen und somit aufgrund des AV auch bezahlen zu müssen??? Wenns einer macht, dann hab ich nix gesagt!!!
    Dran glauben kann und will ich jedoch nicht!


    Ich drücke es mal deutlicher aus: ICH fang mir doch auch ne Irgendjemanden von der Straße, der aussieht wie "geil auf Sicherheitsdienst" und stell den vollkommen ohne Input nirgendwo zum Bewachen hin!
    Eine seriöse Firma kann sich das einfach nicht erlauben! - Viele scheinen dennoch diesen Weg zu wählen - da glaube ich aber zu wissen, wie es da mit Seriosität und Qualität aussieht!
    Ich kann nämlich nur Recht und Ordnung verbreiten, wenn ich mich selber daran halte, und ja, das geht schon dort los!!!



    Ps. ich trete hier gerade NIEMANDEM zu nahe!!! 8)

    Jedes Schiff was dampft und segelt, braucht einen der die Sache regelt!

  • Das seh ich auch so.


    Wir entfernen uns aber immer weiter vom Topic.


    Es gibt mehrere Möglichkeiten.


    Die für den TE/Mitarbeiter fairste Lösung wäre, wenn der AG die Kosten für den Zettel übernimmt und ihn für die Dauer unter Lohnfortzahlung von der Arbeit freistellt.
    Jetzt denken wir mal kurz über die Wahrscheinlichkeit dieser Möglichkeit nach, lachen bis wir weinen und überlegen mal neu...


    Kostenübernahme und Abgeltung des Urlaubs.
    Nicht ganz so doll lachen...


    Kosten trägt der Arbeitnehmer, Urlaub.
    Wäre eine durchaus praktikable Lösung...


    s.o. bei unbezahlter Freistellung.
    Die wohl wahrscheinlichste Lösung.

  • [quote="stinkefuchs"


    Die für den TE/Mitarbeiter fairste Lösung wäre, wenn der AG die Kosten für den Zettel übernimmt und ihn für die Dauer unter Lohnfortzahlung von der Arbeit freistellt.
    Jetzt denken wir mal kurz über die Wahrscheinlichkeit dieser Möglichkeit nach, lachen bis wir weinen und überlegen mal neu...


    [/quote]


    Schon bei der Fragestellung musste ich lachen... Aber sowas (s.o.) könnt ihr nicht machen... Jetzt tut mein Bauch weh... :D

    Ich bin nicht langsam, sondern bedächtig!

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