Anzahl Mitarbeiter in einer NSL

  • Liebe Kollegen,


    gibt es eine Faustregel für eine NSL bei wieviel Alarmaufschaltungen man wieviel MA in der NSL pro Schicht einsetzt?

  • Kommt ganz drauf an, was alles an Aufgaben anfallen.
    Nur Aufschaltungen und sonst nix, kannst bis 1000 locker mit 1 Mitarbeiter fahren.


    Kommen noch andere Tätigkeiten/Aufgaben dazu, braucht man u.U. schon bei weniger Aufschaltungen mehr Personal um alles ordentlich, sach- und fachgerecht zu bearbeiten.


    Eine Faustregel kenne ich nicht.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hallo,


    dann schau einmal in die einschlägigen Richtlinien der EU........ 8)


    Eine NSL muss immer mit mindestens 2 MA besetzt sein......
    siehe dazu EN 50518......


    Diese Europa-Norm definiert einen "technischen Mindeststandard" an dem sich jeder Betreiber einer NSL
    im Schadensfalle gegenüber den Versicherungen wird rechtfertigen müssen......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Welche "Richtlinien der EU"?


    Die "neue" DIN EN 50518 (1-3)... ja, und?


    1. Sind das keine bindenden Richtlinien oder Gesetze der EU, sondern stellen einen von Unternehmen und Verbänden innerhalb der EU definierten Normzustand dar, den nach dieser Norm zertifizierte Alarmempfangsstellen einhalten müssen (und NUR diese, wer keine Zertifizierung will oder braucht, dem können diese Dinge egal sein). Das stellt dann nichts weiter als eine freiwillige Selbstverpflichtung dar.


    2. Ist der Großteil der Notrufleitstellen in Deutschland noch mit der alten VdS-Anerkennung am Markt. Die Zertifizierung nach VdS 3137 und damit voll nach der EN 50518 werden erst jetzt nach und nach umgesetzt. Die letzten Zertifizierungen nach alter VdS-Norm waren noch bis Ende 2011 möglich und wer schlau war hat das noch getan um sich Zeit zu verschaffen. Die bis dahin zertifizierten haben nun Zeit bis Ende 2015...


    3. Wer keine Alarmempfangsstelle nach EN 50518 betreiben will oder kann (aufgrund der hohen Anforderungen der EN 50518) kann sich nach VdS 3138 weiterhin als VdS-anerkannte Notruf- und Serviceleitstelle zertifizieren lassen. Wer als solche zertifiziert wird, muss die inhaltlichen Anforderungen an die Alarmbearbeitung und Erbringung des Alarmdienstes nach EN 50518 nicht erfüllen.


    4. Gibt es in Deutschland auch Notrufzentralen/NSLen, die überhaupt keine Zertifizierung wollen oder brauchen. Denen kann der VdS wie auch die EN 50518 vollkommen egal sein, da die Aufschaltungen in diesen Fällen z.B. nur unternehmensintern sind und der Betreiber der NSL damit auch nur der eigenen Versicherung gegenüber verpflichtet ist. Gibt die das OK, können der VdS und die Schöpfer der EN 50518 auf dem Kopf stehen und mit den Füssen wackeln, es juckt niemanden der etwas zu melden hat.
    Neben diesen unternehmensinternen NSLen gibt es auch noch "freie" Notrufleitstellen am Markt, die ebenfalls keine VdS-Anerkennung haben. Sie können und dürfen dann halt auch keine VdS-Aufschaltungen annehmen, was sie weniger wettbewerbsfähig macht. Allerdings gibt es da einen recht großen Markt für Privatkunden, die auf solche Dinge wie VdS-Anerkennung ganz einfach keinen Wert legen und auch mit ihrer aufgeschalteten Alarmanlage keinen Vorteil in ihrer Versicherung haben wollen. Wer seine Alarmanlage im Baumarkt kauft und selbst an die Wand klatscht, aber nicht selbst von jener EMA angerufen oder was auch immer werden will, der findet auch hier einen passenden Anbieter.



    Fazit:
    Ich gebe hier ganz einfach den Stand weiter, den wohl die Mehrheit aller Notrufzentralen in Deutschland haben und derzeit auch betrifft. Die EN 50518 interessiert den Großteil einfach (noch) nicht, weil noch bis 31.12.2011 nach alter VdS 2153 frisch zertifiziert wurde, eine neue Zertifizierung nach 3138 angestrebt wird, oder gar keine Zertifizierung gewünscht oder benötigt wird.
    Die EN 50518 wird wohl tatsächlich nur in den großen Unternehmen der Branche umgesetzt und danach zertifiziert. Und jene Unternehmen können aufgrund der Aufschaltungszahlen ohnehin nicht anders, als mit mehreren Mitarbeitern pro Schicht in der NSL zu fahren.


    Wer bislang mit 1 Mitarbeiter in der NSL aufgrund einer geringen Aufschaltungszahl und dazu auch wenigen oder gar keinen zusätzlichen Aufgaben das anfallende Pensum problemlos meistern konnte, wird das auch weiterhin tun können und dürfen. EN 50518 hin oder her. Es ist dann halt keine Alarmempfangsstelle (AES) im Sinne der EN 50518 und wird dann auch keine werden können, aber kann und darf sich weiterhin NSL schimpfen.


    Und eine Faustregel "X Aufschaltungen = X Mitarbeiter", nach der hmoerser gefragt hat, stellt die EN 50518 auch nicht dar.
    Wie gesagt, eine solche Faustregel kenne ich nicht, die sind aufgrund der hohen Unterschiede in den Aufgabenstellungen und (Zusatz)Tätigkeiten der einzelnen Notrufleitstellen auch vollkommen abwegig und nicht grundsätzlich anwendbar.

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  • Hallo,



    Nix "ja und".......wie ich bereits ausführte

    Zitat

    Diese Europa-Norm definiert einen "technischen Mindeststandard" an dem sich jeder Betreiber einer NSL
    im Schadensfalle gegenüber den Versicherungen wird rechtfertigen müssen......


    Wenn du einmal ein bißchen weiterdenken würdest ...... 8) .....denn aufgefallen ist es dir ja:


    Zitat

    Die EN 50518 wird wohl tatsächlich nur in den großen Unternehmen der Branche umgesetzt und danach zertifiziert.


    Warum wohl ??......... :D

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  • ...weil es für die kleineren auch eine kleinere Lösung im Einvernehmen mit den Schadenversicherern gibt...


    Wie ich bereits oben geschrieben habe: Die EN 50518 ist kein Muss. Diese Norm ist von einigen Großen in Europa definiert worden. In verschiedenen europäischen Staaten macht das auch eher Sinn, da es dort nur vergleichweise wenige Leitstellen gibt, dafür um so größere. In Deutschland sieht das ganz anders aus. Hier ist der Markt verteilt auf viele viele kleinere, einige mittlere und sehr wenige große Notrufleitstellen. Die großen Leitstellen haben kein Problem damit, die Anforderungen zu erfüllen. Die dürfen sich dann auch Alarmempfangsstelle nennen.


    Aber gerade für die kleinen NSLen lohnt der ganze Aufwand nicht. Die sind mit der VdS-Anerkennung, wenn sie denn gebraucht wird, vollauf bedient. Mehr muss nicht (und manche nicht mal das). Sie sind dann halt keine Alarmempfangsstelle im Sinne der EN 50518, aber noch immer eine Notruf- und Serviceleitstelle im Sinne des VdS und damit problemlos im Umgang und der Haftungsfrage mit den Schadensversicherern.

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  • Hallo,


    da:

    Zitat

    ..weil es für die kleineren auch eine kleinere Lösung im Einvernehmen mit den Schadenversicherern gibt...


    kannst du uns dann ja wohl sicherlich eine Kopie des Schreibens der VdS hier verlinken ??...... 8)


    da bin ich jetzt aber mal gespannt................ :)

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  • Die, die es brauchen und wissen müssen haben es.


    Für alle anderen: Der VdS hat eine Kontaktadresse.

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  • Hallo,



    das:

    Zitat

    Die, die es brauchen und wissen müssen haben es.


    Für alle anderen: Der VdS hat eine Kontaktadresse.


    ist keine Antwort.........eher ein Zeichen für fehlende Beweise............ :mrgreen:

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  • Wenn Du meinst. Ich kann damit leben.


    Wenn der VdS der Meinung ist, bestimmte Informationen auf ihren Seiten zu veröffentlichen, ist das ok und diese Informationen dürfen dann auch gerne hier im Forum veröffentlicht werden. Andere Informationen sind eher interner Natur und sind nur für die Augen der Vertragspartner und entsprechenden Betreiber der NSLen bestimmt. Daher werde ich einen Teufel tun und hier ohne Zustimmung durch den Absender keine entsprechende Korrespondenz vom VdS an die entsprechenden Unternehmen online stellen.
    Ich habe keinen Bedarf an Ärger. Auch wenn ich grundsätzlich einiges einstecken kann, auf diese Art Ärger kann ich gut und gerne verzichten.

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  • Mal meinen Senf dazu:


    die EN spricht immer nur von der AES und die soll mit mindestens 2 MA besetzt sein.
    VdS spricht von der NSL, für die es keine personellen Vorgaben gibt.
    Die Besetzung einer ergibt sich aus den Aufgaben und den Auslastungen und unterliegt bisher allein der Einschätzung des Unternehmers. Was die neue Norm des VdS zur Bestzung festlegt ist noch offen.
    Die Leitstellenlandschaft in Deutschland ist wie bereits ausgeführt stark regionalisiert und vom Mittelstand geprägt.
    Ach übrigensd auch die großen Konzerne haben mit der Umsetzung der EN so ihre Probleme.
    Wenn ich nur an die Klimaanlage auf dem Dach des Gebäudes denke, wie soll die EN-konform gesichert werden?
    Da die meisten Mittelständler die Chance der rezertifizierung nach alter VdS-Norm inzwischen erledigt haben dürften wird sich der Markt vorerst kaum grundlegend ändern.


    Nochmal, die EN ist eine Norm und kein Gesetz. Eine Norm soll den Stand der Technik definieren, nicht mehr und nicht nicht weniger. Auch die Richtlinienen des VdS ensprachen/entsprechen dem Sinn einer Norm, sind aber keine Gesetze.


    Wer Normen nicht einhalten kann oder will kann sich seine Vertragstexte stricken wie er will.
    Solange mein Vertragspartner meinem Vertragswerk zustimmt kann mich jeder andere mal.
    Also heisst es für alle: Vertragstexte juristisch sicher machen, dann kann euch die EN kreuzweise.

    allen Menschen recht getan ist eine Kunst die niemand kann
    Fritz Reuter

  • Ich hab nicht alles gelesen,aber ich habe 2007-2009 in einer NSL mit über 3500 Alarmaufschaltungen+Sonderaufgaben Dienst getan....wir waren in der Früh und Spät 2 MA in der Nacht und am WE 1 .......Die NSL würde per Kamera und Bewegungsmelder überwacht durch eine zweite NSL,somit war das alleine arbeiten wohl ok.

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