EMA nicht angeschlagen...........

    • Erster Beitrag

    Hallo, wollte mich mal erkundigen wie es möglich ist.....ein Haus welches mit einer EMA gesichert ist mit einfachen Picks die Tür zu öffnen und die EMA geht nicht los?????????


    Dies kann doch nicht richtig sein oder??????


    MfG


    Peter

  • Hallo Faultier,



    Zitat


    Wir haben die Erfahrung, gerade mit den Herren Schraubern, dass selbst im Nachgang zum Vertrag durch direkten Kontakt zwischen uns (nervigen) MA / Errichter & Kunde manches Loch aus dem Verkauf gestopft werden kann und


    na so ganz funktioniert das aber nicht........:-)
    Wenn bereits bei der Planung der Anlage "Geknausert" wird,kannst du hinterher kaum bzw. nur mit erheblichem Aufwand noch
    für "Sicherheit" sorgen.........


    Ich denke da nur an einen großen deutschen Konzern.........zur "guten alten Zeit" waren bei dem
    -Kellergeschoß
    -Erdgeschoß
    -1.Geschoß
    komplett "gesichert".......(dementsprechend "teuer" war natürlich auch die EMA...).
    Heutzutage wird so gespart,das man sich auf das "Vorschriftsmäßige Verhalten eines Einbrechers" verläßt......... :evil:
    Sprich das der "Böhse Bube" schön brav über eine der Eingangstüren ins Gebäude geht..........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • @
    Habe, bevor ich auf diese Seite zurück bin mal geblättert....
    Es ist hier (fast) die einzige Diskussion zum Thema, ohne Abschweife, und vor allem ohne Texte aus dem Zauberwald zu finden.... Danke an alle... :D


    Zu Deinem letzten Eintrag Frank:
    Du sprichst das leidige Thema von Theorie und Praxis an... wie Recht man leider haben kann....
    Das was Du mit den Einsparungen meinst nennt man "Fallensicherung".
    Anders als Früher, wo komplexe Bereiche überwacht wurden, lässt heute der Versicherer o.g. Variante zu.
    In einem geringen Prozentsatz der Anschläge auf's Objekt kommt es dann logisch zu... nichts, die blinde EMA "sieht nischt"
    Gugsdu soll in diesem Sicherungsmodell vom Kunden dort angebracht werden, wo zwangsläufig eine Erfassung möglich ist (Flure, Treppenhäuser, KG & EG,Schaufenster) aber wenn sich dieser verfluchte Knacki über das Lüftungssystem im Dach Zutritt verschafft, und dann ganz ruhig den Juwelier im EKZ ausräumt... versagen alle im unteren Bereich im Gebäude & der Aussenhaut angebrachten Systeme...(sogar der örtliche Wachdienst....) - > Dresden Kaufpark Nickern, aber schon ein paar Wachbücher her., Genau so, wie der Melder im Schaufensterbereich, der nach mehreren Fehlauslösungen wegen "bewegender Werbung" derartig im Blickfeld beschnitten wurde, dass ein Durchgriff in diesem Fenster eben nichtmehr dedektiert wird...
    Unterm Strich sind wir für diesen Geschäftsverlust weder zuständig, noch ist Haareraufen angesagt.
    Jeder Geschäftsinhaber kann selber entscheiden, oder muss die vom Versicherer beauflagten Forderungen erfüllen.
    Sind letztem bei der Einschätzung des Gefährdungspotientials Fehler unterlaufen: Glück für die Firma, anders... Kohle weg.

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