Hallo zusammen,
ich habe mich die Tage durch das Buch "Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe" von Jochmann und Zitzmann gearbeitet.
Wenn ich das im Buch richtig verstanden habe, dann ersetzt die Sachkundeprüfung auch die 80-stündige Unterweisung für Unternehmer. Ist das richtig? Reicht die Sachkundeprüfung als Schulungsnachweis aus um ein Bewachungsgewerbe zu gründen, wenn ich "zuverlässig" bin und die nötigen "Sicherheiten und Mittel" besitze?
Und könnt ihr mir auch sagen, ob es notwendig ist für die Prüfung die Nummern der Paragrafen zu kennen? Oder reicht es wenn men den Namen kennt und weis worum es geht?
Der Ansprechpartner bei mir bei der IHK ist erst in einer Woche wieder da und sonst kennt sich keiner aus
Deswegen dachte ich, ich frage hier nach..
Grüße,
Kalany