Schonmal jemand so einen Müll gelesen ?

  • Und was soll daran jetzt "Müll" sein ? Rechtlich absolut korrekt! - Wer meint, weitergehende Rechte zu besitzen, hat nicht "aufgepasst".

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Ich frage mich auch was daran nun Müll sein soll? Stimmt doch alles, man sollte natürlich noch hinzufügen dass ein Schwarzfahrer festgehalten werden darf, sofern er versucht zu flüchten...

  • Ahja, interessant.... :D


    Wenn sich jemand weigert das Gebüde/Gelände zu verlassen, darf man ihn also nicht anfassen, sondern muss jedes Mal die Polizei rufen, damit diese ihn dann entfernt... :D Da könnte man eigentlich direkt vor jeder Discothek nen Streifenwagen bereitstellen.


    Zudem ist die Aussage "Fesseln ist verboten" mal wieder typisch.... klar, darf man dies nicht ohne weiteres, aber in Einzelfällen eben schon.

  • Zitat von Spielverderber

    Ahja, interessant.... :D


    Wenn sich jemand weigert das Gebüde/Gelände zu verlassen, darf man ihn also nicht anfassen, sondern muss jedes Mal die Polizei rufen, damit diese ihn dann entfernt... :D Da könnte man eigentlich direkt vor jeder Discothek nen Streifenwagen bereitstellen.


    Zudem ist die Aussage "Fesseln ist verboten" mal wieder typisch.... klar, darf man dies nicht ohne weiteres, aber in Einzelfällen eben schon.


    Polemik ist hier fehl am Platz.


    Anfassen: - Man muss den Absatz ganz und aufmerksam lesen. Es ist, wenn auch stark vereinfacht, beschrieben, wann man das darf und wann nicht. Also genau lesen! - Leider kommen solche Dinge, wenn man sich per Multiple Choice auf den 34a vorbereitet, viel zu kurz.


    Fesseln? - Na dann beschreibe doch mal deinen "Einzelfall" beim Fesseln :-) - Und: es gibt ja tatsächlich einen "Einzelfall" - welcher wäre das?


    Und erkläre doch in einfachen Worten, weshalb das "Müll" ist? Das ist übrigens ein journalistischer Artikel und keine rechtswissenschaftliche Abhandlung.

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Zitat von rolf0404

    Polemik ist hier fehl am Platz.


    Anfassen: - Man muss den Absatz ganz und aufmerksam lesen. Es ist, wenn auch stark vereinfacht, beschrieben, wann man das darf und wann nicht. Also genau lesen! - Leider kommen solche Dinge, wenn man sich per Multiple Choice auf den 34a vorbereitet, viel zu kurz.


    Sehr schön, wenn man sich daran aufgeilen kann im Internet so arrogant, überheblich und großkotzig herum zu posaunen.
    Durchaus habe ich den Absatz komplett gelesen, es ist jedoch falsch, dass das gewaltsame Entfernen nur aus einem solchen Grund möglich ist.


    Und ich werde hier auch nicht die 112. Fessel-Diskussion starten. Zudem wissen ja scheinbar - was meine Qualifikation betrifft - andere mehr als ich, von daher kann ich's ja gar nicht beurteilen... ;)


    Selbstverständlich ist das ein journalistischer Artikel. In diesem wird versucht "aufzuklären".


    Kann es deshalb kein Müll sein ?

  • Mach mal halblang. - Arrogant ist es, sich dermaßen weit aus dem Fenster zu lehnen und etwas als "Müll" zu bezeichnen, was es nicht ist.


    Zitat: "... es ist jedoch falsch, dass das gewaltsame Entfernen nur aus einem solchen Grund möglich ist...."


    Genau, aber das steht auch überhaupt nicht in diesem Artikel. Jedenfalls finde ich eine solche Aussage dort nicht.


    Deine Qualifikation? Interessiert mich absolut nicht. Die Quali sagt nichts darüber aus, was jemand wirklich weiß.


    Aber wenn du dich dermaßen besserwisserisch aus dem Fenster lehnst, musst du damit rechnen, dass dir jemand widerspricht.


    Und nochmals: in dem Artikel steht nichts , was man einfach so als "Müll" wegfegen könnte.

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Aber es stehen Punkte in dem Interview, die, zumindest für unsere minderjährigen Rechtsexperten (an die man immer gerät - Papa ist RA, Mama StA´in,...), Spielraum für dummdusselige Diskussionen schaffen.


    Punkt Türsteher:

    Zitat

    Geht der Gast nicht freiwillig, kann es sich um Hausfriedensbruch handeln. Die Polizei ist zu holen. Würde man ihn gegen seinen Willen anfassen, wäre das ein unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

    Benimmt er sich daneben und man könnte eine Betriebsstörung erkennen (oder man ist sogar schon beim Hausfriedensbruch), fliegt er raus. Nicht durch Kloppe, sondern durch vorsichtiges Schieben. Wehrt er sich dagegen, gibt es zwei Möglichkeiten. Er fliegt trotzdem raus oder er bleibt vor Ort. Jedoch nicht, weil er es so will, sondern weil ich es so will. IDF, Strafanzeige.
    (Die Notwehr-Kiste lass ich mal ungeachtet liegen.)



    Zitat

    Darf das Sicherheitspersonal jemanden für längere Zeit festhalten?


    Bei Verdacht einer Straftat oder zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen darf das Personal die Person bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, wenn diese sich nicht freiwillig identifiziert. Wegsperren oder fesseln ist verboten, festhalten nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die vorläufige Festnahme zulässig, zum Beispiel, wenn ein Wachmann während einer Kontrolle einen Täter beim Einbruch stellt und dieser fliehen will.

    Ich stell mir gerade den pubertierenden "Anwaltssohn" vor, der nach einem Ladendiebstahl mit den Klamotten flüchten will und dem Detektiven was ans Maul schlägt (Gewalt anwendet um im Besitz des Diebesgutes zu bleiben und unerkannt flüchten will 8) ) und dann nett und freundlich umgegrätscht wird... Liegt unten -> wehrt sich weiter -> Notwehr. Schwupp, wird geschlossen. Ist erforderlich gewesen. Punkt.
    Man hätte auch den Widerstand brechen können (nein, nicht die Arme!) - verhältnismäßiger ist aber die Fesselung. Lieber für einen (definierbaren) Zeitraum die Bewegungsfreiheit nehmen, als die Zähne/Knochen/Gelenke durch eine notwendige Heilbehandlung instandsetzen lassen zu müssen.


    "Sie dürfen gar nicht .................. (hier Maßnahme nach Wahl des Lesers einsetzen). Das weiß ich ganz sicher, weil ich (diesen tollen Text anscheinend nicht richtig verstanden habe und mich trotzdem wehement drauf berufe)....


    Auch das zum Schluß angefügte Urteil ist da fehl am Platz. Sollte man mal vollständig lesen und dann einen Zusammenhang konstruieren...

  • Und was soll mir das jetzt sagen?


    Nüchtern betrachtet ist das zuächst einmal nur ein Artikel, der in seiner Kernaussage korrekt ist und deshalb kein Müll.


    Letztendlich ging es nicht um Fallkonstruktionen und Begründungen fürs "trotzdem machen." Ich glaube kaum, dass ein Gast zum Gehen aufgefordert wird, wenn nicht irgend etwas anliegt. Saubere Begründung ist alles.


    Eine "ich-mach-es-trotzdem-Diskussion" braucht man für pubertierende Türsteher ebenso wenig wie die "der-darf-nichts-Diskussion" für pubertierende RA-Söhne.


    Und ich mache Pubertät jetzt nicht am Alter fest.


    Das eine ist eben grudsätzliche Rechtslage, da gibt es eben keine Sonderrechte, und das andere ist rechtmäßige Vorgehensweise in bestimmten Situationen. Das kann dann ganz anders aussehen, wie es in dem Interview geschrieben wird.

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Leider kann ich den Link zur PDF nicht öffnen. Daher bleibt mir der Beitrag insgesamt verborgen.


    Aber mal etwas Grundsätzliches. Das Hausrecht ist ein sog. notwehrfähiges Rechtsgut. Wenn ich Hausrechtsinhaber bin und es sich um Hausfriedensbruch handelt, dann setze ich einen Störer notfalls mit Gewalt vor die Tür. Thema durch.

  • Zitat von rolf0404


    Zitat: "... es ist jedoch falsch, dass das gewaltsame Entfernen nur aus einem solchen Grund möglich ist...."


    Genau, aber das steht auch überhaupt nicht in diesem Artikel. Jedenfalls finde ich eine solche Aussage dort nicht.



    Nicht?


    Und mir wurde unterstellt, ich hätte nicht den kompletten Absatz gelesen.


    Zitat von rolf0404


    Leider kommen solche Dinge, wenn man sich per Multiple Choice auf den 34a vorbereitet, viel zu kurz.


    Zitat von rolf0404


    Deine Qualifikation? Interessiert mich absolut nicht. Die Quali sagt nichts darüber aus, was jemand wirklich weiß.



    erübrigt sich wohl dazu noch was zu sagen...





    Zitat von rolf0404


    Und nochmals: in dem Artikel steht nichts , was man einfach so als "Müll" wegfegen könnte.


    Um es nochmal endgültig auf den Punkt zu bringen, was genau ich mit "Müll" meinte:



    In dem Artikel steht:


    "Geht der Gast nicht freiwillig, kann es sich um Hausfriedensbruch handeln. Die Polizei ist zu holen. Würde man ihn gegen seinen Willen anfassen, wäre das ein unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Gefährdet dieser Gast hingegen die anderen, etwa indem er randaliert, so sind deren Interessen gegenüber seinen Persönlichkeitsrechten möglicherweise höher zu bewerten und der Gast auch mit angemessener Gewalt des Lokales zu verweisen."


    Genau das ist eben nicht richtig. Hier kann man wie schon gesagt die Notwehr anwenden. Diese gilt nicht nur bei körperlichen Angriffen, sondern allen zu schützenden „Individualrechtsgütern". Und hierbei braucht auch anders als beim rechtfertigenden Notstand keine Güterabwägung getroffen werden, wie es der Artikel annehmen lassen würde.


    Zudem ist wie gesagt auch die Aussage: "Fesseln ist verboten" so nicht richtig, denn oft genug ist es nun mal erlaubt. Der Richtigkeit und Vollständigkeit halber hätte hier auch erwähnt werden müssen, unter welchen Umständen fesseln erlaubt ist.

  • . Ach, was soll's. Ihr habt Recht, okay. - Thema durch.


    Wenn das Fesseln oft genug erlaubt ist,soll es mir auch recht sein.Wenn jemand Eintritt bezahlt und einfach nicht gehen will, ohne zu randalieren, dann haut ihm von mir aus auf den Zwölfer ud nennt das dann eine erforderliche Verteidigung gegen den Angriff aufs Hausrecht.


    Ihr könnt übrigens alles machen, was ihr wollt. Ihr müsst es nur begründen.


    Meinen Hinweis auf MC im 34a kann man so lesen, wie ich es geschrieben habe oder aners interpretieren und auf sich selbst beziehen. Daskann jeder halten wie er will.


    Ich gehe jetzt schlafen.

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

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