Hallo,
ich habe am 31.10.12 mein Arbeitsverhältnis beendet.Wir haben 24 Tage Jahresurlaub.
Mir stehen noch 4 Restage zu.
Meine Frage;
Lohnt es sich diese 4 Tage bei dem zuständigem Arbeitsgericht einzuklagen?
Bzw . Muss der A.G.den Resturlaub auszhlen?
MfG
Turbonix