• Hallo,
    ich habe am 31.10.12 mein Arbeitsverhältnis beendet.Wir haben 24 Tage Jahresurlaub.
    Mir stehen noch 4 Restage zu.
    Meine Frage;
    Lohnt es sich diese 4 Tage bei dem zuständigem Arbeitsgericht einzuklagen?
    Bzw . Muss der A.G.den Resturlaub auszhlen?


    MfG
    Turbonix

  • wenn du dieses Jahr schon länger als 6 Mo beschäftigt warst, steht dir zumindest der gesamte gesetzliche Mindesturlaub ( 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche) zu
    (abzüglich Urlaub, den dir ein vorangegangener AG schon gewährt hätte, falls das der Fall gewesen wäre)


    Resturlaub muß der AG abgelten, wenn er nicht mehr vor Ende des Arbeitsverhältnisses genommen werden konnte


    Einklagen lohnt in deinem Fall sicherlich
    Klage kann man mündlich und kostenlos bei der Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht erheben,
    in ca. 3 Wochen gibt es einen Gütetermin, endet der mit einem Vergleich ( du und dein AG einigt euch, worauf ein Richter auch ganz gezielt drängen wird)
    bleibt das Ganze für dich kostenlos,
    Anwalt braucht man erstmal keinen......besteht aber Rechtschutz (ohne Selbstbeteiligung) oder Gewerkschaftsmitgliedschaft,
    kann man die ruhig hinzuziehen


    eine gütliche Einigung ist äußerst wahrscheinlich,
    da der AG ansonsten Gefahr läuft, den § 266a StGB um die Ohren gehauen zu bekommen...........

    Fachleute wirken auf Laien aus verständlichen Gründen unverständlich.

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