Zuschlag "Bedienen von Anlagen"?

  • Hallo Leute!


    Ich arbeite seit einigen Jahren als Sicherheitskraft im Objektschutz.
    Mein Grundlohn beträgt hier zur Zeit 8,33 Euro.
    Die Tätigkeiten hier waren ursprünglich in der Pforte Einlasskontrolle und einige Rundgänge.
    In den letzten Jahren kamen "still und heimlich" einige Tätigkeiten hinzu (ich glaube mein Arbeitgeber weiß davon nichts): Bedienen der Brandmeldeanlage, ein Kamerasystem welches bedient werden muß und Verwiegetätigkeiten (LKW kommt, Gewicht von der Waage ablesen und notieren, LKW fährt wieder, Gewicht erneut notieren und das Netto-Gewicht ausrechnen).
    Alles kein Problem!


    Jetzt habe ich aber aus zwei verschiedenen Quellen gehört, daß es zwei verschiedene Dinge sind, ob man nur Objektschutz betreibt, oder ob man Objektschutz in Verbindung mit "Bedienen von Anlagen" betreibt. Für zweiteres soll es mehr Geld geben.


    Gehört meine Arbeit denn schon zu dem zweiten? Wenn ja, müssten wir alle hier ja eigentlich mehr Geld bekommen. Wie sollen wir da vor gehen?
    Ich habe diesbezüglich schon bei Google gesucht, aber leider nichts handfestes gefunden :(



    Danke!
    VG
    bsausbo

  • Zunächst die Frage nach dem Bundesland, in dem du arbeitest... dann kann man in den dort geltenden Tarifvertrag schauen und erst einmal klären, ob es dort überhaupt so eine Zulage gibt.


    Sollte es eine solche geben (in meinem Tarifgebiet gibt es eine solche Zulage nicht) kann man weiter sehen ob Deine beschriebenen Tätigkeiten darunter fallen könnten oder nicht.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Wohne und arbeite in NRW.
    Einen Tarifvertrag habe ich nicht und finde ihn auch nirgends -.- Hab alles mögliche über Google gefunden, aber keinen aktuell gültigen Tarifvertrag! :(

  • Erst einmal:


    Der Lohntarifvertrag für NRW sieht keinen Stundenlohn in Höhe von 8,33 EUR vor.
    Für den "einfachen" Objektschutzdienst sieht der LTV derzeit einen Stundenlohn von 8,15 EUR vor (Lohngruppe B7: "Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst, der den Dienst hauptsächlich in geschlossenen Objekten auszuführen hat bzw. Sicherheitsmitarbeiter im Pförtnerdienst"). Wenn du tatsächlich in B7 eingruppiert bist, dann hättest du bereits 18 Cent mehr pro Stunde als tariflich vorgesehen.


    Aufgrund Deiner Beschreibung tippe ich jedoch eher auf die Tarifgruppe B8 ("Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst, der den Dienst hauptsächlich ausserhalb geschlossener Objekte auszuführen hat bzw. Sicherheitsmitarbeiter im Pförtnerdienst mit regelmässiger Telefon-, Auskunfts- und Registriertätigkeit"). Da wäre der aktuelle Stundenlohn 8,38 EUR - wenn du tatsächlich 8,33 EUR verdienst, hättest du damit 5 Cent weniger als tariflich vorgesehen.



    Und dann weiter:


    Eine Zulage wie von Dir gefragt sieht der Tarifvertrag auch nicht vor, jedoch gibt es eine Lohngruppe (B10) die eine Überwachungsfunktion technischer Anlagen beinhaltet. Um in diese Lohngruppe zu kommen bedarf es allerdings etwas mehr als "nur" die Überwachungsfunktion für die technischen Anlagen (was das sein soll bzw. ob Deine örtlichen Anlage(n) darunter fallen oder nicht, können wir damit auch erst einmal dahingestellt lassen weil die anderen notwendigen Voraussetzungen wohl ohnehin nicht gegeben sind)
    Die notwendigen Voraussetzungen wären die aus der Lohngruppe B9:
    - Sicherheitsmitarbeiter im Pförtnerdienst
    - verantwortliche Obliegenheit von Ein- bzw. Ausgangskontrollen von Personen und Fahrzeugen
    - Ausbildung Erste Hilfe und Brand-/Katastrophenschutz


    und dann eben noch die weiteren aus der B10:
    - SMA im Empfangsdienst
    - Überwachung technischer Anlagen und (dieses UND ist besonders wichtig!)
    - Bedienung Telefonzentrale


    Nur wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Eingruppierung in diese Lohngruppe möglich, und dann hätte man laut Tarif 9,82 EUR/Stunde.


    Ob Du alle (ausser der Sache mit den technischen Anlagen) diese Voraussetzungen erfüllst, kannst nur Du wissen. Sollte das so sein, können wir gerne weiter reden und schauen, ob deine Wiegeanlage und Deine BMA eine technische Anlage im Sinne des LTV NRW darstellen oder nicht.

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    Team_Signatur

  • Danke für die ausführliche Info!


    Also ich gehöre hier wohl "B7" an, ich weiß daß ich an dem Objekt ein paar Cent extra bekomme. "B8" passt überhaupt nicht auf meine Tätigkeit hier.


    Ich meine aber das mit "B10". Ist halt kein Zuschlag, sondern ein anderer Grundlohn...
    Wie ist denn das mit der "Überwachung technischer Anlagen" und dem Telefondienst auszulegen?
    Also telefonisch muß ich hier immer erreichbar sein (im Büro per Telefon und auf dem Rundgang per Handy). Es ruft manchmal die Polizei oder Feuerwehr an und verlangt nach dem Winterdienst, den die Firma hier macht (also jetzt speziell im Winter). Das muß ich dann entsprechend weiter leiten. Und wenn ein Feueralarm ist (kommt häufig vor, eigentlich immer Fehlalarme), wird der Alarm zu Bosch weitergeleitet, die wiederum meine Firma informieren, die wiederum mich anrufen um zu fragen ob alles OK ist. Ansonsten mach ich in dem Sinn aber keinen Telefondienst.


    Tja, ich glaube das reicht nicht für "B10" aus... Aber dann ist das jetzt wenigstens geklärt :) Noch mal danke!

  • Zitat von bsausbo

    Danke für die ausführliche Info!


    Bitte, gern geschehen.



    Zitat von bsausbo

    Wie ist denn das mit der "Überwachung technischer Anlagen" und dem Telefondienst auszulegen?
    Also telefonisch muß ich hier immer erreichbar sein (im Büro per Telefon und auf dem Rundgang per Handy). Es ruft manchmal die Polizei oder Feuerwehr an und verlangt nach dem Winterdienst, den die Firma hier macht (also jetzt speziell im Winter). Das muß ich dann entsprechend weiter leiten.


    Das hört sich für mich aber nicht nach Bedienen der Telefonzentrale an wie in B10 gefordert, sondern nach einfacher Telefontätigkeit nach B8.


    Damit fällt schon einmal mindestens 1 Merkmal für die B10 weg, und damit dürfte alles erledigt sein - egal ob man nun noch eine technische Anlage überwacht oder nicht. Von daher können wir auch davon absehen zu schauen, ob deine Waage und deine BMA eine technische Anlage im Sinne des LTV darstellen oder nicht.


    Zitat von bsausbo

    Tja, ich glaube das reicht nicht für "B10" aus...


    Befürchte ich auch.

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    Team_Signatur

  • Deswegen informiere ich mich erst mal, bevor ich irgendwelche Halbwahrheiten verbreite ^^ Hier wurden alle Leute ganz verrückt gemacht, weil das Gerücht umging, wir würden eigentlich viel mehr verdienen.
    Dann kann ich jetzt mal alle aufklären ^^
    Hast Du nen Link, wo ich mir den Tarifvertrag runterladen kann?
    Dann wäre so weit alles geklärt und von mir aus kann der Thread dann geschlossen werden.

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