um im werkschutz tä#tig zu sein muss man doch mindestens die unterrichtung nach 34a haben oder? darf man auch ohne arbeiten und sie später nachholen?
unterichtung nach 34a mindestvorrausetztung?
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Was sagt die BewachV?
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dass es eine mindestvrorussetztung ist also darf man ohne nichta rbeiten richtig?
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Ich wiederhole die Frage gerne nochmal...
Was sagt die BewachV?
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das es eine mindestvorraussetztung ist um im bewachungsgewerbe zu arbeiten
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Bevor auch das in die Hose geht...
Zitat§ 9 Beschäftigte
(1) Der Gewerbetreibende darf mit Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen,
(...)
3. einen Unterrichtungsnachweis nach § 3 Abs. 2, (...) vorlegen.
(...)
(3) Der Gewerbetreibende hat die Wachpersonen, die er beschäftigen will, der zuständigen Behörde unter Übersendung der in Absatz 1 Satz 1 genannten Unterlagen vorher zu melden. (...)
Du arbeitest schon im Bewachungsgewerbe?
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ja es geht auch nicht um mich sondern andere die wie ich am anfang arbeiten im werkschutz ohne 34a bei mir wiurde am angfang gesagt ich hab 2 monate zeit sie zu machen kann aber schon arbeiten und nun sin wieder leute ohne 34a einstellt worden und arbeiten! wo kann man sowas melden?
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Bei der zuständigen Ordnungsbehörde. Oder, wenn man böse ist, bei allen Auftraggebern oder Mitbewerbern des Arbeitgebers.
Wenn da Leute sind, die nebenher noch Leistungen beziehen, freut der Zoll sich auch immer...
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wie fidne ich die zuständige Ordnungsbehörde heraus? versteh ich grad nich sorry
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Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde/Landkreis, Ort des Firmensitzes
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ich seh grad war schlecht vormuliert:-) ich wollte wissen ob arbeitsort oder firmensitz zählt:-)
danke für die antwort
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Hat Stinkie doch geschrieben, Firmensitz.
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jo ich hab mich ja in meinem post vor deinem bedankt wollte es nur nochaml genauer erklären da ich die frage von mir schlecht formuliert finde
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