Hallo, es geht um Folgendes:
Wie sieht es mit dem Sonderzugangsrecht des Zolls bei Kontrollen aus, wenn in einem Betrieb nur Leiharbeiter beschäftigt sind. Es geht vorrangig um Reinigungspersonal.
So ein Genie meint, dass unser Unternehmen nur zur Informationspflicht verpflichtet ist, der Zoll somit mit der Kontrolle warten solle, bis entsprechende Vorgesetzte vor Ort sind. :mrgreen:
Ich hab arge zweifel, dass das stimmt. Wäre schön, wenn mir jemand, die entsprechenden Paragrafen und Links dazu geben könnte.
Danke im Vorraus.