Recht oder nicht Recht

  • Hallo,


    also soo pauschal läßt sich das aber nicht sagen......auch Erwachsene dürfen, wenn sie eine Berufsausbildung absolvieren nicht generell
    -selbstständig Dienst verrichten


    Hier kommt es immer auf den jeweiligen Betrieb und dessen Regelungen dazu an.....


    nehmen wir einmal so was profanes wie einen Gabelstapler.......in allen Betrieben dürfen diese nur mit einem speziellen Ausbildungsnachweis,dem sogenannten "Staplerschein" (amtlich Flurfördermittelschein genannt) der Berufsgenossenschaft gefahren werden.
    Der normale Führerschein (selbst für Lkw) reicht dafür nicht aus.



    Daher ist die Frage immer, was für die konkrete Arbeitsstelle gefordert wird......im Wachgewerbe wird es sich da also überwiegend um die Arbeitsplätze handeln,wo ich außer einer kurzen Einweisung in die Örtlichkeit (also hier Lichtschalter...da Telefon...dort WC...und schön aufpassen das keiner die Bergehalde klaut.....) im Prinzip JEDEN hinsetzen kann.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Was spricht dagegen, wenn er...


    ... eine Unterrichtung gem. § 34a GewO (nicht Sachkundeprüfung!) hat?


    ... kein "tatsächlich öffentlicher Verkehr" stattfindet?

  • Zitat von Matze72

    Was spricht dagegen, wenn er...


    ... eine Unterrichtung gem. § 34a GewO (nicht Sachkundeprüfung!) hat?


    ... kein "tatsächlich öffentlicher Verkehr" stattfindet?


    Darum ging es nicht.

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