Dienstausweis bei Türstehern

  • Sicherheitsfirma A hat den Auftrag von einer Diskothek bekommen. Sicherheitsfirma A vergibt den Auftrag weiter an Subunternehmer (auch eine Sicherheitsfirma) B. Es sollen Mitarbeiter von Subunternehmer B in der Diskothek im Auftrag von der Sicherheitsfirma A arbeiten.


    Wie muss ein Dienstausweis von den Mitarbeitern des Subunternehmers aussehen?


    Ich frage nur, weil ich gerade mit einem Kollegen am Diskutieren bin. Kollege behauptet, dass der Dienstausweis vom Hauptauftragnehmer ausgestellt werden muss und ich bin der Meinung, dass der Dienstausweis jeweils von der Firma ausgestellt sein muss, für den man arbeitet.


    Wäre schön, wenn ich hier eine Antwort bekommen könnte.

  • Zitat von Detek

    Wie muss ein Dienstausweis von den Mitarbeitern des Subunternehmers aussehen?

    Es müssen die in der BewachV genannten Inhalte vorhanden sein. Ansonsten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (BewachV). Es darf frei gestaltet werden, Verwechselung mit amtlichen Ausweisen muss vermieden werden.


    Zitat von Detek

    Kollege behauptet, dass der Dienstausweis vom Hauptauftragnehmer ausgestellt werden muss...

    Behauptungen... Nicht mehr, nicht weniger.
    Muss nicht, kann aber zusätzlich erfolgen. Einheitliches Erscheinungsbild.
    Es reicht aber auch die in der BewachV genannte "Kennung".


    Zitat von Detek

    ...und ich bin der Meinung, dass der Dienstausweis jeweils von der Firma ausgestellt sein muss, für den man arbeitet.

    Siehe oben. Der eigene Arbeitgeber muss seinem Personal einen Dienstausweis auf jeden Fall einen eigenen Dienstausweis gem. BewachV ausstellen.
    Der Hauptauftragnehmer kann, muss aber nicht. Häufig weiß der Auftraggeber aber nix vom Sub und deshalb gibt es zusätzlich einen weiteren Ausweis.

  • Die Aussage vor mir, von stinkefuchs kann ich so voll und ganz unterstreichen.


    *wachmann*

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

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