Hab mal wieder eine Frage, die mir hier sicherlich auch beantwortet wird.
Nehmen wir an eine Detektei hat Ihren Sitz in NRW. Der Auftrag ist in Niedersachsen. Nun meine Fragen:
1) Dann muss doch die Detektei mit Sitz in NRW, die Tariflöhne für Detektive in Niedersachsen zahlen, oder?
2) Ab wann genau sind Mindestlöhne im Bewachungsgewerbe zu zahlen? Es geht hier um Arbeitsort in Niedersachsen.
3)Sind für eine Büroangestellte auch die Mindestlöhne zu zahlen, die im Bewachungsgewerbe vorgeschrieben sind?
Vielen Dank vorab für Antworten.