Aufgrund von eigener Recherchen im Internet stellt sich mir die Frage Welche Dienst/Wach Hund Prüfung hier in NRW tatsächlich vor Gericht/Behördlich anerkannt wird.
Klar ist das sowohl die BH wie auch die SchH1-3 respektive IPO1-3 anerkannt sind und der DHF mindestens den 34a plus Sachkunde (Hund) haben muss.
Gemeint sind aber:
1) RSV2000 mit der DPGO
2)BvWD mit der DHTP bzw. WDP1
3)BDHF mit der IdDPO
Wobei angemerkt werden muss, das laut BG V7C beim "Meldehund" die Leinenführigkeit ausreichend ist.
Und klar ist das alle Hunde nicht "aktiv" eingesetzt werden dürfen und nicht im "Wehrtrieb" gearbeitet werden darf.
Hier geht es mir rein um die Rechtliche/Behördliche Anerkennung der jeweiligen Prüfung.
(p.s.: Habe mir erlaubt diese "Frage" auch in einem anderen Forum zu stellen)