Örtliche Behörde zwingend zuständig für Bewachungserlaubnis?

  • Moin,


    ein bekannter erzählter mir neulich folgenden Sachverhalt.


    Das Amt in seinem Ort forderte neben den üblichen Unterlagen auch einen Auszug des Vollstreckungsgerichtes. Da er aber vor zwei Jahren aufgrund eines Rechtsstreites eine Forderung nicht bezahlte und es immerhin zum Mahnverfahren kam, war ihm das zu heikel.


    Deshalb beantragte er angeblich in einem Nachbarort die Bewachungserlaubnis. Hier wurde derartiger Auszug nicht gefordert und er bekam die Erlaubnis nun kürzlich ohne Probleme zugestellt.


    Muss man diese nicht beim Amt des Wohnortes beantragen ?

  • Zitat von Spielverderber

    Da er aber vor zwei Jahren aufgrund eines Rechtsstreites eine Forderung nicht bezahlte und es immerhin zum Mahnverfahren kam, war ihm das zu heikel.


    Allein das ist schon Blödsinn. Ein Mahnverfahren steht nicht im Schuldnerverzeichnis. Auch nicht bei Unterliegen.

  • Davon abgesehen was wolperdinger zutreffend geschrieben hat:


    Der Wohnort des Antragstellers ist im Grunde egal. Der Geschäftssitz ist ausschlaggebend.
    Wenn er in Gemeinde A wohnt, in Stadt B aber seinen Geschäftssitz hat, ist die Bewachungserlaubnis bei der Stadt B einzuholen.
    Wenn er in Gemeinde A wohnt und auch dort seinen Geschäftssitz hat, dann ist auch die Behörde der Gemeinde A zuständig.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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