Moin,
ein bekannter erzählter mir neulich folgenden Sachverhalt.
Das Amt in seinem Ort forderte neben den üblichen Unterlagen auch einen Auszug des Vollstreckungsgerichtes. Da er aber vor zwei Jahren aufgrund eines Rechtsstreites eine Forderung nicht bezahlte und es immerhin zum Mahnverfahren kam, war ihm das zu heikel.
Deshalb beantragte er angeblich in einem Nachbarort die Bewachungserlaubnis. Hier wurde derartiger Auszug nicht gefordert und er bekam die Erlaubnis nun kürzlich ohne Probleme zugestellt.
Muss man diese nicht beim Amt des Wohnortes beantragen ?