Hallo Leute,
ich bin neu hier und hab gleich eine frage, ich hoffe das ist ok so.
Ich hab meine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit in der Mündlichen nicht bestanden, alle schriftlichen Prüfungen schon. Da ich aber auch nicht mehr Arbeite wollte ich nun wissen, ob ich mich auf Stellen in der Sicherheitsbranche bewerben kann, die eigentlich §34a voraussetzen bis ich meine Mündliche bestanden habe(Obwohl ich keinen §34a schein habe, aber ja trotzdem 3 Jahre den Beruf gelernt habe)?
Danke schonmal für eure Antworten