Führungszeugnis

  • Hallo Leute,


    ich bin sehr neu hier und möchte für diese Frage auch Anonym bleiben. Hoffe ihr könnt mir trotzdem etwas weiter helfen. Ich war vor einigen Jahren ca 3 Jahre Selbstständig weil es sich dann nicht mehr gelohnt hat habe ich das Gewerbe ohne Schulden aufgegeben. Nun ist mir im ersten Jahr unbewusster weise ein Fehler in der Steuer unterlaufen und hat mir Anfang letztes Jahr dann Steuerhinterziehung vorgeworfen. Aber da es nur um eine kleine Summe ging hat das FA mir einen Deal angeboten, wenn ich 400€ zahlen würde wäre es erledigt, was ich dann auch getan habe da ich ja schon im Sicherheitsdienst gearbeitet habe. Ich bin dann kurz nach der Sache umgezogen und habe mich auch nicht weiter drum gekümmert da ich ja gezahlt habe. Nun der Schock ich muss meinen Arbeitgeber jetzt ein neues Führungszeugnis vorlegen und da steht jetzt drin dann ich zu 4facher Steuerhinterziehung verurteilt wurden bin und das zu 20 Tagessätzen a 20€ (400€). Habe schon meinen Anwalt angerufen für einen Widerspruch ist es zur Spät.. Und bei der Staatsanwaltschaft sagte man mir das es für jeden Monat ein Urteil gab und es deswegen 4fach drin stehen würde!!! Ich finde es ist eine Absolute Frechheit denn wenn es ein Urteil wären ja nur 20 Tagessätze a 20€ und somit auch keinen Eintrag!!! Jetzt die Hauptfrage besteht überhaupt die Möglichkeit meinen Job zu behalten arbeite schon seit 1 Jahr in der Firma und bin total zufrieden.



    Gruß


    Cash

  • Hey,


    also erstmal würde ich mich persönlich fragen, wieso es überhaupt eine Eintragung in das Führungszeugnis gibt!


    Laut hier
    https://www.bundesjustizamt.de….html#doc3816794bodyText7


    werden Eintragungen nur nach:


    von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten


    vorgenommen. D.h. wenn ich mal nachrechne, und nur für jeden Monat 20 Tagessätze rechne, sind es ingesamt 80 Tagessätze. Sind es nur 20 Tagessätze, dann sowieso nicht.


    Gibt es ein Schreiben, in welchem steht, das es nach §153a StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html) eingestellt worden ist?
    Hast du eine Bestätigung über diesen Deal? Was steht in den Schreiben, welche dir zugeschickt worden sind?


    Zumal dazu kommt, das dein Arbeitgeber dich VOR der Einstellung durch das zuständige Ordnungsamt überprüfen hat lassen müssen. Sonst könntest du schonmal gar nicht, legal, arbeiten.


    So, ein bisschen mehr Input wäre für uns also hilfreich :wink:


    Tom

  • Man muss die Sache unterteilen:


    1. Was macht der Chef:


    Du musst von Dir aus das Gespräch mit dem Chef suchen. Bei guter Arbeit wird es von dieser Seite aus meiner Sicht eher kein Problem geben.


    2. Wie reagiert das Landratsamt oder die entsprechende Behörde der Stadt:


    Hier kommt es immer auf den bearbeitenden Mitarbeiter an.


    Wenn überhaupt, wird man Dir erstmal Gelegenheit geben, Dich schriftlich zu der Sache zu äußern.


    Es könnten Zweifel an Deiner Zuverlässsigkeit bestehen, würde wahrscheinlich argumentiert.


    Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie der Behördenmitarbeiter entscheiden kann.


    1. du kannst weiter ohne Auflagen im Sicherheitsgewerbe arbeiten.
    2. Du kannst befristet im Sicherheitsdienst weiterarbeiten und die Behörde prüft nach einem Zeitraum (1Jahr z.B.) ob Du Dir was zuschulden kommen hast lassen oder nicht und entscheidet dann erneut.
    3. Dir wird mangels Zuverlässigkeit mit sofortiger Wirkung untersagt im Sicherheitsgewerbe tätig zu sein.


    Das letztere glaube ich, wird nicht passieren.
    Ich würde eher zu Punkt 1, höchstens Punkt 2 tendieren.

  • Hallo , danke erst mal für eure Antwort.


    tom: Das Problem besteht das es 4 Urteile gibt. Also für Januar, Februar, März und April zu je 100€! Deswegen steht es um Führungszeugnis den nur der 1. Eintrag kommt net rein . Und es waren ja nur insgesamt 20 Tagessätze!!!


    hmoerser: Danke für die Hilfreichen Tipps , mein stand bei meinen Chef ist eigentlich net schlecht da ich ja auch Objektleiter bin ! Woher weist du das habe mich heute und die letzten Tage schon blöd gesucht und nix richtiges gefunden?!



    Gruß

  • Wenn der Chef Dich behalten will hängts am Amt und wenn da jemand gesprächsbereit ist, ist alles innerhalb gewisser Richtlinien möglich

  • Guten Morgen zusammen,


    also ich an deiner Stelle würde erstmal entsprechende Führungszeugnisse einholen.
    D.h.


    - normales Führungszeugnis (13 €), welches leer sein sollte. Dieses würde ich dann in einem Gespräch dem Chef übergeben.


    zusätzlich für dich


    - Auszug aus dem Bundeszentralregister beantragen (http://www.bfdi.bund.de/cln_02…alregister.html__nnn=true)
    Dies dürfte ebenfalls leer sein, dient für dich zur Absicherung, das du auch sicher weist, das nichts eingetragen ist.


    Wenn du beides eingesehen bzw. hast, würde ich das Gespräch mit dem Chef suchen und ihm von deinem "Problem" berichten. Falls dein Chef, wie du schreibst, gut mit dir auskommt, wird es keine Probleme der Weiterbeschäftigung geben. Es schützt dich zwar nicht, aber du hast ja auch schon eine Position als Objektleiter.


    Ich bin stark der Meinung, das Vorkomnis nicht in den Zeugnissen eingetragen ist und deine Arbeit im Sicherheitsdienst gefährdet. Dies ist aber meine persönliche Meinung.


    Tom

  • Hallo,


    ich habe die Sache bei einem meiner ehemaligen Mitarbeiter erlebt.


    Hier war das "kleine" Führungszeugnis sogar ohne Eintrag.


    Meine damalige Firma lies über das städtische Ordnungsamt aber auch ein behördliches Führungszeugnis anfordern. Dort standen eben Eintragungen drin.
    Der Mitarbeiter hatte sie auch im Vorstellungsgespräch erwähnt. Sie waren Jugendsünden und schon Jahre her.
    Der Mitarbeiter erhielt ein Schreiben des Ordnungsamtes mit Bitte um Stellungnahme und dem Hinweis, dass Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestehen.
    Ich telefoniert mit der Mitarbeiterin des Ordnungsamtes und ich schrieb mit dem Mitarbeiter eine Stellungnahme. Ergebnis: Unbefristete Erlaubnis.


    Das Interessante war für mich aber Folgendes: Der MA fuhr einmal im Zug vom Oktoberfest nach Hause. Im Zug wurde seine Freundin von betrunkenen Fahrgästen verbal beleidigt. Es gab ein hitziges Wortgefecht.
    Der Schaffner benachrichtigte die Bahnpolizei, die auch die Personalien meines MA aufnahm. Das wars. Keine Anzeige, keine Anklage nichts.
    Aber: Dieser Vorfall stand trotzdem im behördlichen Führungszeugnis und auf diesen Vorfall bezog sich auch die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes, da er noch nicht lange her war.

  • Zitat von hmoerser

    Dieser Vorfall stand trotzdem im behördlichen Führungszeugnis .


    Nur zur Klarstellung: Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 34 a GewO wird kein "behördliches Führungszeugnis" (= erweitertes Führungszeugnis) nach §§ 30 a, 31 BZRG eingeholt, sondern eine "Unbeschränkte Auskunft" aus dem Bundeszentralregister (§ 41 Abs. 1 Nr. 9 BZRG).


    In der unbeschränkten Auskunft sind erheblich mehr Einträge enthalten, als in den Führungszeugnissen. Aber auch hier werden keine reinen Personalienfeststellungen aufgenommen, sehr wohl aber verwaltungsgerichtliche Entscheidungen und andere Dinge. Es wäre zu einer sachgerechten Beurteilung also interessant, was denn wirklich eingetragen war. Ohne den genauen Text der Eintragung im Führungszeugnis gesehen zu haben, ist es immer sehr schwierig, diese Sachverhalte zu beurteilen.


    Sollte allerdings bei dem Mitarbeiter eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz durchgeführt worden sein, werden auch die Polizeivollzugsbehörden oder das Zollkriminalamt usw. angefragt. Da kann es dann durchaus sein, das auch polizeiliche Vorgänge, die nicht zu einem Strafverfahren führten, in den Auskünften erscheinen. Z.B. bei Anfragen an das Zollkriminalamt tauchen dann plötzlich Bußgeldbescheide nach § 37 Tabaksteuergesetz wegen des Ankaufs von unversteuerten Zigaretten im Schwarzhandel auf.

  • Zitat von hmoerser

    Der Schaffner benachrichtigte die Bahnpolizei, die auch die Personalien meines MA aufnahm. Das wars. Keine Anzeige, keine Anklage nichts.
    Aber: Dieser Vorfall stand trotzdem im behördlichen Führungszeugnis und auf diesen Vorfall bezog sich auch die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes, da er noch nicht lange her war.


    Das wird im BZR nicht aufgenommen und steht demnach auch in keiner Auskunft.


    hmoerser
    Ich warte immer noch auf Erläuterung deiner sinnfreien Anfrage über PN!!!

  • cash
    Das Führungszeungis hast du ja vorliegen, wie lautet die Eintragung denn genau? Wärst du so freundlich und nennst Sie uns? Gerne mir auch per PN.


    Ich bin immer noch der Meinung, das diese Eintragung dort, unter den bisherigen Wissensstand, nicht stehen dürfte.


    Hast du von den Finanzbehörden etwas schriftliches? Du musst ja auch wissen, wohin das Geld zu überweisen ist. Vielleicht solltest du dir auch mal einen Termin bei dem zuständigen Sachbearbeiter / Ordnungsamt machen.


    @Allgemeinheit


    Holt das Ordnungsamt auch eine Anfrage der Polizei (POLAS) ein?

  • Zitat von Tom511


    @Allgemeinheit


    Holt das Ordnungsamt auch eine Anfrage der Polizei (POLAS) ein?


    Im Regelfall wahrscheinlich nicht. Möglich wäre es aber, wenn das Ordnungsamt Anhaltspunkte für die in § 9 Abs. 2 Bewachungsverordnung genannten Punkte hat


    "(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel auch solche Personen nicht, die
    1. Mitglied
    a) in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt oder
    b) in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat, waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind, oder
    2. einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen im Sinne des § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes verfolgen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt haben."


    Zitat

    Ich bin immer noch der Meinung, das diese Eintragung dort, unter den bisherigen Wissensstand, nicht stehen dürfte.


    Der Frageststeller schreibt oben, das es VIER Urteile gibt. Selbst wenn hier nur wenige Tagessätze (unter 90) verhängt wurden, greift die Regelung des § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG, letzter Halbsatz:
    "Nicht aufgenommen werden ........
    5. Verurteilungen, durch die auf
    a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
    ....
    erkannt worden ist, WENN im Register KEINE weitere Strafe eingetragen ist"


    Hier sind aber anscheinend VIER Strafen eingetragen. Wobei ich mich natürlich frage, warum diese Vorfälle nicht in einem Verfahren mit einer Gesamtstrafenbildung aufgearbeitet wurden.


    Solange wir den Originaltext des Führungszeugnisses nicht sehen, bleibt das alles Rätselraten.

  • Zitat von Tom511

    @Allgemeinheit


    Holt das Ordnungsamt auch eine Anfrage der Polizei (POLAS) ein?


    Grundsätzlich erfolgt vom Ordnungsamt auch eine schriftliche Anfrage an das für den Wohnort des Probanten zuständige Polizeirevier inwieweit hier Anhaltspunkte vorliegen, die gegen die erforderliche Zuverlässigkeit sprechen. Du kannst daher davon ausgehen, dass der sachbearbeitende Polizeibeamte eine entsprechende Abfrage startet und relevante Ermittlungen dem OA mitteilt.


    LS

    Ich lebe zwar stark über meine Verhältnisse, aber immer noch weit unter meinem Niveau!

  • Zitat von Locationscout

    Grundsätzlich erfolgt vom Ordnungsamt auch eine schriftliche Anfrage an das für den Wohnort des Probanten zuständige Polizeirevier ....


    Für Bayern, speziell für das KVR München, zunehmend aber auch bei niederbayerischen Ordnungsämtern gebe ich Dir recht - hier gibt es inzwischen eine Regelanfrage bei der Polizei. Ich hatte jedoch den Eindruck, dass der Themeneröffner nicht aus Bayern stammt und wollte deswegen nicht wieder auf unseren süddeutschen bewährten Regelungen herumreiten.

  • Also im Register steht:
    Rechtskräftig seit 24.11.2012
    Datum der Tat: 10.07.2009
    Tatbezeichnung: Vier tatmehrheitliche Vergehen der Steuerhinterziehung
    Angewandte Vorschriften: StGB § 53, AO §370 Abs.1 Nr. 2, Abs. 4, §149, §150, §369 Abs. 2 UStG §1, §2, §3, §10, §18 Abs. 1 20 Tagessätze zu je 20,00 € Geldstrafe



    Mehr steht nicht drinn!! Habe mir auch nie was anderes zuschulden kommen lassen.


    Gruß


    Cash

  • Zitat von Nemere

    hier gibt es inzwischen eine Regelanfrage bei der Polizei.


    ... und der Staatsanwaltschaft. In meinem Fall (daher aus erster Hand) brauchte diese für die Antwort am Längsten :D

  • Zitat von Cash71185

    Also im Register steht:
    Rechtskräftig seit 24.11.2012
    Datum der Tat: 10.07.2009
    Tatbezeichnung: Vier tatmehrheitliche Vergehen der Steuerhinterziehung
    Angewandte Vorschriften: StGB § 53, AO §370 Abs.1 Nr. 2, Abs. 4, §149, §150, §369 Abs. 2 UStG §1, §2, §3, §10, §18 Abs. 1 20 Tagessätze zu je 20,00 € Geldstrafe


    Also das ist EIN Urteil, nicht vier Urteile. Du wurdest wegen vier Vergehen in einem Verfahren verurteilt. Da 20 Tagesssätze alleine nicht eingetragen werden, muss noch irgendetwas anderes vorliegen, was zwar nicht mehr im Führungszeugnis erscheint, aber noch nicht im BZR getilgt ist.


    Beantrage eine unbeschränkte Auskunft zur Einsicht, wie es Tom511 oben schon beschrieben hat (http://www.bfdi.bund.de/cln_02…alregister.html__nnn=true

  • Zitat

    Der Mitarbeiter erhielt ein Schreiben des Ordnungsamtes mit Bitte um Stellungnahme und dem Hinweis, dass Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestehen.
    Ich telefoniert mit der Mitarbeiterin des Ordnungsamtes und ich schrieb mit dem Mitarbeiter eine Stellungnahme. Ergebnis: Unbefristete Erlaubnis.


    So soll es sein..... wenn man grundsätzlich sauber ist....

  • Im süddeutschen Raum ist doch alles besser :mrgreen:


    So bröseln wir mal auf:


    StGB § 53 Tatmehrheit
    http://dejure.org/gesetze/StGB/53.html
    § 370 Steuerhinterziehung
    http://dejure.org/gesetze/AO/370.html
    § 149 Abgabe der Steuererklärungen
    http://dejure.org/gesetze/AO/149.html
    § 150 Verspätete und abändernde Annahme
    http://dejure.org/gesetze/BGB/150.html
    § 369 Steuerstraftaten
    http://www.gesetze-im-internet…JNR006130976BJNG007801301
    § 1 Steuerbare Umsätze
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1.html
    § 2 Unternehmer, Unternehmen
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2.html
    § 3 Lieferung, sonstige Leistung
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3.html
    § 10 Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__10.html
    § 18 Besteuerungsverfahren
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html


    Hier haben wir nun alle Gesetze dazu, ohne jura studiert zu haben, scheint dies ja nicht einfach nur irgendwas gewesen zu sein. Hast du denn alle deine Steuererklärungen korrekt über deinen Steuerberater erstellen lassen und rechtzeitig abgegeben?

  • Das erste halbe Jahr habe ich sie verspätet abgegeben und auch alleine gemacht. Die darauffolgenden Jahre dann immer pünktlich und mit Steuerberater....!!!


    Gruß

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