Hallo,
ich arbeite im Bundesland Hessen seit 1.1.14. Ende Dez 13 war ich geringfügig beschäftigt als Aushilfe dort.
Kann ich während meiner eigenen Kündigung auch schon innerhalb von der 3 Tagen während meiner 6 monatigen Probezeit kündigen?
Sind damit Arbeitstage oder Kalendertage gemeint?
Da es recht eilig ist, freue ich mich auf Eure Antwort. Danke!