Hallo Leute,
habe gestern mal wieder einen neuen Dienstplan bekommen. Für den laufenden Monat, versteht sich. Deswegen auch nun mein Anliegen: Im neuen Tarifvertrag für NRW steht etwas von Regelarbeitszeit 260 Stunden. Heißt das, dass ab der 261 Stunden ein Überstundenzuschlag gezahlt werden muss? Sollte doch eigentlich so sein, oder? Im Manteltarifvertrag für die BRD steht allerdings, dass diese verkürzt wurde auf 240 Stunden. Dieser Tarifvertrag ist dem des Landes NRW doch übergeordnet, oder? Denn dann müsste schon ab der 241 ein Zuschlag gezahlt werden.
Dank im Voraus
Gruß
Om.Shanti