Nachweis für den Betrieb erforderlichen Mittel

  • Hallo!


    Mit meiner Gewerbeerlaubnis in Deutschland geht es nun endlich weiter. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat das Gewerbeamt nun die IHK angeschrieben und die IHK wird nun prüfen, ob ich für den Betrieb "erforderliche Mittel oder entsprechende Sicherheiten" habe.


    Kann mir von euch jemand sagen, was man unter dem o.g. Wischiwaschi-Satz verstehen kann?

  • Geld.


    Wenn nicht die vorausgesetzten Summen bzw. Sicherheiten vorhanden sind, gibt es keine Freigabe.
    Warum das allerdings die IHK festlegen soll, ist mir ein Rätsel.


    Man geht von einer Summe aus, die sicherstellen soll, dass für die erste Zeit (meistens sechs Monate) genug Kohle da ist, mit der gearbeitet werden kann. Miete, Abgaben, Löhne, andere Nebenkosten...

  • zuzüglich der zu erwartenden lebenshaltungskosten des geschäftsführers/dir selbst. sprich: sie wollen nen versicherungsnachweis über ne betriebshaftpflicht, und nen kapitalnachweis, daß du im worst case 6 monate durchhalten kannst, ohne auch nur einen cent einzunehmen. üblicherweise will diesen nachweis aber die genehmigende behörde und nicht die ihk, der ist das in der regel ziemlich schnuppe, und sie stellt dir nur die unbedenklichkeitsbescheinigung aus in bezug auf eintragung im örtlichen handelsregister und eintragungsrechtliche problemchen wenn ich nciht irre..

  • Und was sind da die so die vorausgesetzten Summen und Sicherheiten? Um welche Beträge reden wir da? Sind es eher 10.000€ oder 50.000€?

  • Das variiert, je nach Region.


    Es kann sein, dass die Behörde sich mit bereits im Vorfeld festgemachten Aufträgen zufriedengibt, es kann auch sein, dass die eine Bürgschaft oder einen Kontoauszug haben wollen.


    Welche Höhe es sein soll, sagt Dir der zuständige Sachbearbeiter.

  • Bevor ich den Antrag abgegeben habe, habe ich mal mit dem Behördenleiter telefoniert. Und er meinte zu mir, dass ich die erforderlichen Mittel der IHK nachweisen muss. Und die IHK dann dazu Stellung nimmt. Wenn ich jetzt eure Statements mit "6 Monate ohne einen Cent einzunehmen" anhöre, dann hört es sich für mich schlimm an - etwa so, wie bei meinem ersten Immobilien-Kredit vor 12 Jahren.


    Ich verstehe aber auch nicht, wieso eine Behörde über betriebswirtschaftliche Vorgänge entscheiden soll. Ich kann es verstehen, wenn z.B. das Führungszeugnis eingesehen wird oder dass die Antragsteller finanziell zuverlässig ist (Finanzamt) oder keine Vollstreckungen laufen. Aber ob ich genug Geld habe, um ohne einen Cent einzunehmen 6 Monate zu überstehen?


    Ich stelle jetzt mal direkt die Frage:
    Aktuell habe ich knapp 9k€ auf meinem Konto. Meint ihr, dass es ausreicht, um die Behörden zufrieden zu stellen?

  • Zitat von D_R

    Ich stelle jetzt mal direkt die Frage:
    Aktuell habe ich knapp 9k€ auf meinem Konto. Meint ihr, dass es ausreicht, um die Behörden zufrieden zu stellen?


    Zitat von stinkefuchs

    Das variiert, je nach Region.
    (...)
    Welche Höhe es sein soll, sagt Dir der zuständige Sachbearbeiter.

    Frag ihn. Der weiß, was er verlangt. Wir nicht.

  • Zitat von D_R

    Ich verstehe aber auch nicht, wieso eine Behörde über betriebswirtschaftliche Vorgänge entscheiden soll.


    Ganz einfach - weil das der Gesetzgeber so vorgesehen hat. § 34 a Abs. 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung fordert den Nachweis der erforderlichen Mittel für den Gewerbebetrieb.


    In einem Merkblatt aus Berlin wird das ganze so formuliert:


    "Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
    Der Gewerbetreibende muss die erforderlichen finanziellen Mittel nachweisen. Es müssen mindestens
    für die ersten sechs Monate nach Gewerbebeginn die für den Gewerbebetrieb notwendigen
    Mittel für die Darlehensgewährung, zur Bestreitung der Geschäftskosten und des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Personal, für die Raummiete, Einrichtungs–
    und Ausstattungsgegenstände sowie anfallende Versicherungen. Folgende Mindestbeträge
    sind für den Gewerbebetrieb anzusetzen und dürfen nicht unterschritten werden:
    - für den Gewerbebetrieb 5.000,00 €

    - für eine Vollzeitarbeitskraft 1.500,00 €
    - für eine Teilzeitkraft 750,00 €
    Sofern Erkenntnisse über höhere Kosten (z. B. Mietverträge) vorliegen, ist die Höhe des Mittelnachweises
    entsprechend anzupassen.
    Werden zunächst keine Mitarbeiter eingestellt, muss der Gewerbetreibende nur den Mindestbetrag
    für den Gewerbebetrieb nachweisen. Als Nachweis werden z. B. anerkannt:
    - Bankbürgschaft
    - Finanzierungszusage einer Bank
    - Zusage über öffentliche Förderungsmaßnahmen
    - Kontoauszüge über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten vor Antragstellung (persönliche
    Konten des Antragstellers)


    Quelle: http://www.ihk-berlin.de/linka…eitsunternehmens-data.pdf


    Bei einer juristischen Person wird übrigens das Stammkapital NICHT als Mittelnachweis anerkannt, da dieses zur Sicherung von Ansprüchen Dritter gegen das Unternehmen dient.

  • Zitat von D_R


    Ich stelle jetzt mal direkt die Frage:
    Aktuell habe ich knapp 9k€ auf meinem Konto. Meint ihr, dass es ausreicht, um die Behörden zufrieden zu stellen?


    ganz einfach: nimm ein blatt papier und rechne aus (so daß der sachbearbeiter das versteht) wieviel du brauchst um


    deine 0 mitarbeiter zu bezahlen: 0
    um deine miete zu bezahlen 6 monate *500,-= 3000,-
    um handy, fahrrad und versicherungen zu bezahlen 6*200,-=1200,-
    um was zu essen (knäckebrot-diät) 6*300,-=1800
    etc..


    die summe sollte dann unter besagten 9000,- liegen.


    auch wenn du noch irgendwo aktien, nen bausparvertrag, ne lebensversicherung (kann man in der not alles zu geld machen) hast, kannst du das zur "haben"-seite dazuaddieren um die 9 zu erhöhen... und wenn deine freundin mit dir zusammenlebt und auch geld verdient (nur dann, sonst bitte nicht erwähnen!), dann kannst du auch lebenshaltungskosten wie futter und miete auf dem papier wieder senken.. auf mietkosten für firmenräume kann verzichtet werden wenn der gewerbebetrieb erstmal von deiner wohnung aus betrieben wird (kleinstunternehmer, damit kein zusätzliches telefon etc nötig) etc.. die anfallenden pflichtkosten wie bewachungserlaubnis (kann schnell mal 1500 und mehr kosten, je nach gemeinde) solltest du glaube ich bei den anfallenden kosten auch aufnehmen, ebenso wie die pflichtversicherungen (haftpflicht) etc.. je detaillierter du hier bist, desto mehr kannst du von der oben genannten 5000 abweichen, wenn du nichts offensichtliches vergisst...


    es geht ja nur darum glaubhaft zu machen, daß deine geschäftsidee nicht schon scheitert, bevor du die erste rechnung bezahlt bekommst, denn manche kunden lassen einen halt auch ne zeitlang in der luft hängen..

  • Irgendwie habe ich bei vielen Sachen, die mit Behörden zutun haben, einen relativ schalen Beigeschmack. In der Vergangenheit habe ich schon vieles Erlebt, was relativ grenzwertig und willkürlich war - bei Banken war es übrigens auch nicht besser, als es um mein Gehalt und Eigenkapital ging. Nach dem Motto: "Das können wir nicht dazu zählen, das auch nicht und dies auch nicht. Hmmm... Wovon leben Sie eigentlich?" - "Ja von den ganzen Sachen, die Sie nicht dazu zählen wollten".


    Und wenn ich das oben verlinkte Merkblatt der IHK lese, dann werden meine Bedenken noch schlimmer und ich komme mir vor, wie beim Proktologen. Denn die wollen ja nicht nur, dass ich denen die 5k zeige, die möchten auch noch, dass ich die Hose ausziehe und denen die Kontoauszüge der letzten 3 Monate gebe.


    Ich sehe es schon, am Ende wird es darauf hinauslaufen, dass ich die einfach mit irgendwelchen Papieren zuwerfe und in einem Schreiben erkläre, wieso ich genug Kohle für das Business habe.


    Ich bin gespannt!

  • Zitat von D_R

    Denn die wollen ja nicht nur, dass ich denen die 5k zeige, die möchten auch noch, dass ich die Hose ausziehe und denen die Kontoauszüge der letzten 3 Monate gebe.


    Es hat seinen guten Grund, wenn mit diesem Mittelnachweis wenigstens ansatzweise versucht wird, den schlimmsten Auswüchsen im Sicherheitsgewerbe zu steuern. Gerade in der privaten Sicherheitswirtschaft gibt es immer noch genug Firmen, die ohne solide Planung, ohne vernünftigen Businessplan und ohne ausreichende betriebswirtschaftliche Kenntnisse des Firmeninhabers binnen weniger Monate an die Wand gefahren werden - mit allen negativen Folgen für Beschäftigte und das Sozialsystem. Ich finde daher diesen Mittelnachweis mehr als gerechtfertigt. Wer sich wirklich umfassende Gedanken über seine Firmengründung gemacht hat und eine solide langfristige Geschäftsplanung gemacht hat, wusste doch von Anfang an, das er diesen Nachweis bringen muß und hat ihn in seine Planungen einbezogen. Er hat sich auch Gedanken gemacht, wie er die Zeit bis zum Bezahlen der ersten Rechnung durch die Kunden überbrückt - Stichwort Liquiditätsvorschau.


    Unterschwellig kommt hier ein etwas gestörtes Verhältnis im Umgang mit Behörden zum Vorschein. Ich kann nur jedem Gewerbetreibenden im Sicherheitsgewerbe raten, sich um einen vertrauensvollen und sich gegenseitig respektierenden Umgang mit den zuständigen Ordnungsämtern usw. zu bemühen. Wer hier Konfrontationskurs fährt oder die Behörde als lästiges Ärgernis abtut, bekommt über kurz oder lang Probleme. Kann sich dagegen die Aufsichtsbehörde darauf verlassen, dass mein Laden in Ordnung ist, wird man auch mir bei heiklen Fragen entgegenkommen - so zumindest meine Erfahrung aus vielen Jahren.


    Zitat

    Ich sehe es schon, am Ende wird es darauf hinauslaufen, dass ich die einfach mit irgendwelchen Papieren zuwerfe und in einem Schreiben erkläre, wieso ich genug Kohle für das Business habe

    .
    Was Sachbearbeiter bei Ordnungsämtern überhaupt nicht leiden können und was unmittelbar zu allergischen Reaktionen und entsprechenden Konsequenzen führt, ist wenn ein Gewerbetreibender mit allen möglichen Tricks versucht, klare Bestimmungen zu umgehen.

  • Zitat von Nemere


    Es hat seinen guten Grund, wenn mit diesem Mittelnachweis wenigstens ansatzweise versucht wird, den schlimmsten Auswüchsen im Sicherheitsgewerbe zu steuern. Gerade in der privaten Sicherheitswirtschaft gibt es immer noch genug Firmen, die ohne solide Planung, ohne vernünftigen Businessplan und ohne ausreichende betriebswirtschaftliche Kenntnisse des Firmeninhabers binnen weniger Monate an die Wand gefahren werden - mit allen negativen Folgen für Beschäftigte und das Sozialsystem.


    In anderen Gewerbezweigen gibt es diese Auswüchse genauso. Und die Folgen für die Beschäftigten oder das Sozialsystem sind dort ähnliche. Deshalb ist es kein Argument, wieso irgendwelche finanziellen Mittel nachgewiesen werden müssen. Viel mehr ist es eine künstliche und mit 5k auch willkürliche Markteintrittsbarriere.


    Zitat von Nemere


    Unterschwellig kommt hier ein etwas gestörtes Verhältnis im Umgang mit Behörden zum Vorschein. Ich kann nur jedem Gewerbetreibenden im Sicherheitsgewerbe raten, sich um einen vertrauensvollen und sich gegenseitig respektierenden Umgang mit den zuständigen Ordnungsämtern usw. zu bemühen. Wer hier Konfrontationskurs fährt oder die Behörde als lästiges Ärgernis abtut, bekommt über kurz oder lang Probleme. Kann sich dagegen die Aufsichtsbehörde darauf verlassen, dass mein Laden in Ordnung ist, wird man auch mir bei heiklen Fragen entgegenkommen - so zumindest meine Erfahrung aus vielen Jahren.


    Ich frage mich momentan, worauf du hinaus willst. Wenn ich mich im gesetzlichen Rahmen bewege, dann hat alles in Ordnung zu sein.

  • sorry, aber NEIN! was nemere sagt unterschreibe ich zu 100%, auch wenn ich mich immer bemühe es etwas salopper zu formulieren.


    wer ein gewerbe gründet MUSS damit rechnen nicht sofort gewinne zu machen, und da das sicherheitsgewerbe nunmal ein erlaubnispflichtiges ist und GewO/BewVO eindeutig vorschreiben, daß du die zum Betrieb notwendigen Mittel nachweisen mußt, muß die Behörde dies nunmal auch einfordern um dir diese Erlaubnis erteilen zu können.


    Diese 5k sind auch nicht völlig willkürlich, sondern irgendwo realistisch, denn ein kleines Büro wird dich in 6 Monaten sofort 2k gekostet haben, mit Telefon, Strom, Heizung, Versicherung, Gewerbeanmeldung, ggf Notar etc ist der nächste Tausender sofort auch weg und wenn du dann noch 2k in die Bewachungserlaubnis investieren mußt sind die 5 schon weg bevor du die erste Briefmarke zum Versand deiner ersten Rechnung kaufen konntest, geschweige denn Briefumschlag und Kuli zum unterschreiben. Und ach ja, hast du denn schon Kunden die mit Aufträgen und Geld drohen!?


    Es hat schon irgendwo sinn, daß wenn du zB ne GmbH gründen willst, du die Hälfte der 25k, also 12,5k direkt einbringen mußt....


    hast du denn was davon, wenn die Behörde alle Augen zudrückst und du dich zum 1.9.14 selbsttändig machst, und du nach 2 (1.11.) Monaten den ersten anständigen Auftrag an Land ziehst, nach weiteren 2 Monaten also zum 1.1.15 wenn du Glück hast (der Auftraggeber muß ja erst seinem bisherigen Sicherheitsdienstleister fristgerecht kündigen, das kann auch schnell mal zum Jahrensende 15 erst sein) kannst du dann zu arbeiten beginnen, stellst dann nach dem 1.2. deine erste Rechnung die am 5. beim Kunden auf dem Tisch liegt, am 15. prüft er die dann und stellt fest, daß du dich irgendwo bei ner halben Stunde verrechnet hast und will ne korrigierte Rechnung, die schreibst dun dann am 20.2. sobald er dir das geschrieben hat sofort - du willst ja geld-. Die liegt dann am 24. wieder auf dem Tisch, vermutlich Wochenende und wird dann am 1.3. zur Kenntniss genommen, dann schöpft der Kunde seine Zahlungsfrist voll aus und überweist dann am 1.4.15. Wenn du Ihn erst Mahnen mußt dauerts vielleicht noch viel länger...


    Frage also: was bringt es dir, wenn du es nicht schaffst von der Kohle die du JETZT hast vom 1.9.14 bis zum 1.4.15 zu leben, falls es so läuft? dann bist du schon insolvent lange bevor du auch nur die geringste chance hattest deine möglicherweise weit überdurschnittliche leistungsbereitschaft unter beweis zu stellen..


    So gesehen ist dieser Mittelnachweis nichts was schlecht für dich ist, sondern einfach als Hinweis zu verstehen, sich mit der Materie cash-flow auseinanderzusetzen und eben auch so solide geplant zu haben, daß du weißt worauf du dich einlässt...


    wie ich schon sagte: check deine finanzen, wenn du ne lebensversicherung hast, die könntest du im worst case (dein kunde könnte zb in diesem halben jahr selber in zahlungsschwierigkeiten kommen) auflösen, wenn du ne immobilie hast, die kannst du verkaufen, zur not auch dein auto, dein fahrrad, deine comicsammlung zu geld machen.. aber sei dir einfach vorher im klaren darüber was du kannst, und was nicht!

  • Zitat von D_R

    Ich frage mich momentan, worauf du hinaus willst.


    Auf Äüßerungen wie


    Zitat

    Irgendwie habe ich bei vielen Sachen, die mit Behörden zutun haben, einen relativ schalen Beigeschmack. In der Vergangenheit habe ich schon vieles Erlebt, was relativ grenzwertig und willkürlich war


    Aber es sei Dir unbenommen, Deine eigenen Erfahrungen zu sammeln.

  • Zitat von plastus


    Frage also: was bringt es dir, wenn du es nicht schaffst von der Kohle die du JETZT hast vom 1.9.14 bis zum 1.4.15 zu leben, falls es so läuft? dann bist du schon insolvent lange bevor du auch nur die geringste chance hattest deine möglicherweise weit überdurschnittliche leistungsbereitschaft unter beweis zu stellen..


    Das nennt man eben unternehmerisches Risiko.
    Als erstes schreibt hier jeder irgendwas von einer Gründung. Ich gründe kein neues Unternehmen, sondern erweitere mein bestehendes Unternehmen um Tätigkeiten, für die ich die Gewerbeerlaubnis benötige.


    Ein Büro kostet mich in meinem Haus nichts!


    Wenn ich hier die Statements so lese, dann gehen irgendwie alle davon aus, dass ich heute irgendwie für jemanden arbeite, die Stelle kündige und dann auf einmal die Einnahmen einbrechen. Dass ein Teil meiner Einkünfte z.B. aus Mietverträgen kommen, scheint irgendwie irrelevant zu sein.

  • Zitat von D_R

    Als erstes schreibt hier jeder irgendwas von einer Gründung. Ich gründe kein neues Unternehmen, sondern erweitere mein bestehendes Unternehmen um Tätigkeiten, für die ich die Gewerbeerlaubnis benötige.


    Wenn Du das von Anfang an klar ausgedrückt hättest, hätte die Diskussion evtl. einen anderen Verlauf genommen. Hier spielt dann aber auch die Frage eine Rolle, wie diese Erweiterung handelsrechtlich und bilanztechnisch in das bestehende Unternehmen eingebunden wird. Wird es z.B. Teil der bestehenden Firma oder läuft es als eigenständige Firma.

  • Zitat von D_R


    Ein Büro kostet mich in meinem Haus nichts!


    Wenn ich hier die Statements so lese, dann gehen irgendwie alle davon aus, dass ich heute irgendwie für jemanden arbeite, die Stelle kündige und dann auf einmal die Einnahmen einbrechen. Dass ein Teil meiner Einkünfte z.B. aus Mietverträgen kommen, scheint irgendwie irrelevant zu sein.



    und auch das wären 2 interessantere Informationen zu dieser Siskussion gewesen, die zu einem früheren Zeitpunkt durchaus Sinn gemacht hätten...


    Eigenes Haus heißt: Das darfst du zu deinem Eigenkapital durchaus dazuzählen und ich vermute, dann stellen die 5k nachzuweisendes Mindestkapital keine große Hürde mehr dar...


    2. Wenn du auch noch Einnahmen aus Kapital und oder Vermietung hast, die also (voraussichtlich) nicht wegbrechen, dann darfst du die in deiner Kapitalbedarfsprognose durchaus auch positiv berücksichtigen, sprich: in die obige Liste mit den Ausgaben kommen auch die Einnahmen rein, und unten rechts muß am Ende ja nur was schwarzes stehen..


    Die Frage die sich mir gerade stellt ist jetzt eigentlich nur: Wo lag eigentlcih die ganze Zeit dein Problem!?

  • Zitat von plastus

    Die Frage die sich mir gerade stellt ist jetzt eigentlich nur: Wo lag eigentlcih die ganze Zeit dein Problem!?


    ich vermute: Die Tatsache, sich wegen der Bewachungserlaubnis vor der Behörde "nackig machen" zu müssen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • So, die Gewerbeerlaubnis habe ich nun endlich bekommen und die Geschichte mit der IHK ist nun auch „ausgestanden“. Nicht desto trotz möchte ich erzählen, wie es abgelaufen ist.


    Per Post kam ein Schreiben der IHK, dass ich einen Herren anrufen sollte. Das habe ich dann getan. Am Telefon haben wir uns unterhalten. Ich habe ihm erzählt, dass ich bereits ein Gewerbe habe, die Betriebsausstattung hätte ich bereits, Büro in meinem eigenen Haus, etc. Dann hat den Herren interessiert, wie es mit dem monatlichen Gewinn aussieht. Ich habe ihm dann ganz offen und ehrlich gesagt, wie der momentane Gewinn ist und dass er so niedrig ist, daran liegt, dass ich Geld re-investiere, weil ich sonst mehr Steuern zahlen würde.


    Irgendwelche Fragen nach liquidem Vermögen hat er dann nicht gestellt. Dann ging es darum, ob ich bereits (Vor-)Aufträge hätte. Da ich eben keine hatte, habe ich ihm das auch so gesagt. Als nächstes wollte er wissen, welche Erfahrungen ich in dem Bereich habe. Ich habe ihm gesagt, was ich bisher im Bereich Personenschutz, Werttransporte und Veranstaltungsschutz alles gemacht habe. Außerdem habe ich angefügt, dass die ersten Aufträge wohl von den Unternehmen kommen werden, für die ich vorher als Mini-Jobber gearbeitet habe um erste Erfahrungen zu sammeln.


    Am Ende folgte noch die Frage, ob ich die Sachkundeprüfung hätte. Dann meinte er, dass es ganz gut aussieht und dass er wohl eine positive Stellungnahme schreiben würde.


    Insgesamt haben wir wohl ca. 20 Minuten telefoniert in denen wir uns relativ nett unterhalten haben. Dem Herren waren auch meine Erfahrungen in dem Bereich wichtiger, als irgendwelche finanziellen Fragen. 2 Wochen später habe ich die Gewerbeerlaubnis bekommen – zwar musste ich mich relativ nackt vor den Behörden ausziehen, die proktologische Untersuchung blieb aber eher eine Anamnese.

  • nur nochmal der klarheit wegen und weil du es ja auch in dem anderen thread gerade nochmals angesprochen hattest: hast du eine GEWERBEERLAUBNIS und/oder einen eintrag der "Sicherheitsdienstleistungen" (egal welcher Art) oder hast du ein Schreiben auf dem "Bewachungserlaubnis" draufsteht, und falls ja mit welchen explizit genannten Tätigkeitsbereichen!?


    gib bitte ne möglichst klare Antwort, dann verrate ich dir auch warum ich gefragt habe....

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