Arbeitszeit und früher gehen

  • Nabend zusammen,


    ich hab mal wieder ein Thema, bei welchem ich euch um eure Meinung fragen möchte.


    Mitarbeiter A hat eine feste Arbeitsplatz in der Zeit von 08:00 - 17:00 Uhr. Eine Ablösung findet nicht statt, da Einzelschicht bzw. dieser Posten nur in der Zeit besetzt ist.
    A wohnt in einem Dorf außerhalb der Stadt, in welche nur einmal stündlich der Zug fährt bzw ein Bus.
    Der Zug / Bus fährt 17:05 Uhr am nahegelengenen Bahnhof (5 Minuten Fahrradweg / 10 Minuten Fußweg), nächster Zug dann 18:05 Uhr und MA verbringt die .
    Um diesen zu schaffen, geht Mitarbeiter A meist so zwischen 16:55 und 16:59 Uhr.


    Nun zur Abfolge:


    Theortisch ist dies unerlaubtes entfernen vom Arbeitsort bzw. Arbeitszeitbetrug.


    Wie seht ihr dies aber persönlich.
    Sagt ihr, die Minuten tun nicht weh und lasse es einfach so geschehen?
    Oder der MA hat gefälligst bis Dienstende vor Ort zu sein, da der Kunde ja bis 17 Uhr zahlt bzw. der MA bekommt bis dorthin sein Geld bezahlt ?


    Ansprache hat der MA schon erhalten, also im persönlichen Gespräch unter 4-Augen ohne Druck.


    Ich bin gespannt wie ihr das seht und eventuell mit Tipp der Handhabung.


    Tom

  • Zitat

    theortisch ist dies unerlaubtes entfernen vom Arbeitsort bzw. Arbeitszeitbetrug.


    und praktisch ebenso..... dumm gelaufen, aber nicht zu ändern sofern Zeiten nicht angepasst werden. Wir sprechen an, ermahnen und mahnen ab.... und wenn möglich suchen wir auch gemeinsam mit Kollegen Lösungen (Zeitverschiebung bei 24h Objekten etc)

  • Moin,


    kommt auf den Chef an... Ich mache meistens die Poststelle, habe auch keine Ablöse. Normale Zeit ist 8 bis 16 Uhr, ich bin aber immer um 7:30 oder 7:40 Uhr da und haue dementsprechend auch um 15:30 oder 15:40 Uhr ab.


    Die Postarbeit ist zu dem Zeitpunkt natürlich komplett erledigt und falls noch jemand kommt mit nem Brief, können die Kollegen mir das für den nächsten Tag hinlegen.


    Chef sagt das ist okay, da ich ja trotzdem 8 Stunden arbeite wenn ich früher komme. Heißt aber nicht dass ich von 7 bis 15 Uhr machen kann, dann würde Postarbeit liegen bleiben.


    Wenn der Chef in deinem Unternehmen aber dagegen ist, dann ist das Pech... Der Chef ist nicht für den Arbeitsweg verantwortlich, ihm ist es egal wie man zur Arbeit kommt und wie man Nachhause kommt, Hauptsache ist man kommt pünktlich und geht pünktlich :mrgreen:

  • Der Kunde entscheidet ja entsprechend ob, da er auch dafür bezahlt.
    Ab und an kommt es dann vor das kurz vor Ende noch ein Schließgang zu tätigen ist.
    Wie soll der ausgeführt werden, wenn der MA schon weg ist?


    Natürlich kann man sagen, wenn die Arbeit getan ist, gar kein Problem. So sehe ich das auch.
    Aber hier kann bis zum Schluss vom Kunden ein "Arbeitsauftrag" kommen und dann erledigt werden.


    Lustig finde ich die Aussage dann: Ich komme ja 5 Minuten früher, dann kann ich auch 5 Minuten früher gehen. Dieses Recht habe ich.


    Ein Gespräch verlief Bockig von Seitens des MA und beim nächsten Mal werde ich dann entsprechend arbeitsrechtliche Konsequenzen sprechen lassen.
    Eine Versuch der gemeinsamen Lösung bzw. ein Lösungsvorschlag meinerseits wurde gleich abgeblockt.


    Also dies ist ein freies Land und das Grundgesetz sichert einem jeden die freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl zu. Wer nicht arbeiten will wird nicht gezwungen.
    Manchmal frage ich mich, ob die Alle meinen das dies ein Wunschkonzert ist.

  • Zitat

    Also dies ist ein freies Land und das Grundgesetz sichert einem jeden die freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl zu. Wer nicht arbeiten will wird nicht gezwungen.
    Manchmal frage ich mich, ob die Alle meinen das dies ein Wunschkonzert ist.


    :!::!::!::!::!::!::!::!:

  • Zitat von Tom511


    Ab und an kommt es dann vor das kurz vor Ende noch ein Schließgang zu tätigen ist.
    Wie soll der ausgeführt werden, wenn der MA schon weg ist?


    Wie lange dauert denn so ein Schließgang? Wenn der MA den "Auftrag" um 16:59 bekommt, dann wird er ihn doch nicht innerhalb einer Minute ausführen können. Wie ist dann da die Regelung bei euch? Sonst wäre der Vorschlag, dass der MA ein Handy hat, über das die Anweisungen kommen und wenn er dann weg ist, dann muss er noch einmal wiederkommen - sein Pech.


    Eine Alternative wäre, dass man die letzten 10 Minuten des Dienstes als Gleitzeit gestaltet - natürlich mit Absprache mit dem Kunden.


    Zitat von Tom511


    Ein Gespräch verlief Bockig von Seitens des MA und beim nächsten Mal werde ich dann entsprechend arbeitsrechtliche Konsequenzen sprechen lassen.
    ...
    Also dies ist ein freies Land und das Grundgesetz sichert einem jeden die freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl zu. Wer nicht arbeiten will wird nicht gezwungen.
    Manchmal frage ich mich, ob die Alle meinen das dies ein Wunschkonzert ist.


    Ob du statt diesem Mitarbeiter einen "besseren" findest... kA
    Aber das Problem mit der Arbeitszeit kenne ich. 18:40 sage ich einem Mitarbeiter, dass er um Punkt 19 Uhr seine Position verlassen und gehen kann. 18:50 sehe ich ihn an mir vorbeilaufen. Du kannst garnicht glauben, wie verarscht ich mir da vorkam. Und leider stand zu dem Zeitpunkt der Kunde genau neben mir. Auf der anderen Seite kommen solche Leute auch mal gerne 10-15 Minuten zu spät um die Kollegen abzuwechseln. Oder mit der Begründung "Ich möchte heute Abend in die Disco gehen" den Dienst 5 Minuten vor Schichtbeginn absagen.

  • Bin ich doch etwas überrascht....


    Zitat

    Aber das Problem mit der Arbeitszeit kenne ich. 18:40 sage ich einem Mitarbeiter, dass er um Punkt 19 Uhr seine Position verlassen und gehen kann. 18:50 sehe ich ihn an mir vorbeilaufen. Du kannst garnicht glauben, wie verarscht ich mir da vorkam.


    schreit gerade zu nach arbeitsrechtlichen Konsequenzen....


    genauso wie

    Zitat

    Auf der anderen Seite kommen solche Leute auch mal gerne 10-15 Minuten zu spät um die Kollegen abzuwechseln.


    und noch viel mehr dieser hier

    Zitat

    Oder mit der Begründung "Ich möchte heute Abend in die Disco gehen" den Dienst 5 Minuten vor Schichtbeginn absagen.


    Gerade der hätte jetzt viel viel Zeit in die Disko zu gehen....

  • Zitat von Fump

    Bin ich doch etwas überrascht....
    ...
    schreit gerade zu nach arbeitsrechtlichen Konsequenzen....


    Und das waren jetzt nur einige Beispiele.
    Ich habe den Chef des MA mehrfach darauf angesprochen. Immer wieder hieß es zu mir: "Ja, das Problem wird sich wahrscheinlich eh bald erledigt haben". Und was war? Letzten Sonntag hat er immer noch gearbeitet. Wäre das mein MA, ich hätte ihn sofort rausgeschmissen. Er gehört aber zu den Leuten, die nicht gleich bei jeder Kleinigkeit den Schwanz einkneifen und heulend wegrennen.


    Generell würde ich sagen, dass von den 50 Mitarbeitern der Firma, für die ich mal gearbeitet habe bzw. ca. 40 weitere, die durch eine Firmenübernahme dazugekommen sind, nur ca. 10-15 Leute dabei sind, auf die man sich verlassen kann.

  • Wenn ich das so lese, wird einem klar das es nicht nur mir so geht.


    Aus welchem Grund sind die Leute denn so?
    Ich möchte morgens zur Arbeit gehen und den Tag in Ruhe überstehen.
    Natürlich hat ein Vorgesetzter immer mehr "Stress" als die Mitarbeiter drunter, dafür habe ich mir dies aber ausgesucht und werde höher dafür entlohnt.


    Woher kommt diese Arbeitsmoral? Bekomme ich meinen Willen nicht dann mach ich krank.
    Oder auf Anweisungen hören bzw. befolgen.


    Man man man.

  • Hallo,


    also bei solchen Kommentaren:

    Zitat

    Das ist der Grund warum bei uns am Objekt ein Führerschein + PKW Pflicht ist


    kommt mir die Galle hoch........na klar,es wird ja auch 50 € Stundenlohn gezahlt in unserer Branche...... :evil:


    Während früher Fahrgeldzahlung für die MA noch gang und gäbe war,ist das heute ja schon zur aussterbenden Art geworden.
    (Nur damit man bei der Objektaquise noch 3 Cent billiger sein kann als die Konkurenz).



    Warum macht man es nicht wie im G+W-Bereich und kalkuliert mit entsprechenden Aufschlägen auf den Kraftstoffpreis ???


    Schließlich wird die Reichweite pro TEURO ja immer weniger.......vor 10 Jahren kam man noch mit
    100 € für einen Monat lang zu einer 60 Km entfernten Arbeitsstätte....heute kommt man für
    100 € für einen Monat lang gerade mal zu einer 20 Km entfernten Arbeitsstätte.......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Frank

    (Nur damit man bei der Objektaquise noch 3 Cent billiger sein kann als die Konkurenz).


    Stimmt - deswegen bekommt auch die Konkurrenz den Auftrag und nicht die Firma die Fahrgeld zahlt und deswegen teuerer ist.
    Die Schlußfolgerungen für eventuell dann eben nicht mehr weiterbeschäftigte Sicherheitsmitarbeiter kann jeder selber ziehen.

  • Zitat von Frank


    also bei solchen Kommentaren:


    kommt mir die Galle hoch........na klar,es wird ja auch 50 € Stundenlohn gezahlt in unserer Branche...... :evil:


    Ich bin grundsätzlich auf der "die Firma zahlt mir zu wenig für dieses Job" Seite - kann man ja an meinen Beiträgen im Forum sehen ;)


    Allerdings hat die PKW Pflicht einen Praktischen Hintergrund. Zu Dienstbeginn fährt an unsere Objekt keine Bahn und kein Bus. Also was soll man machen? Freilich ist nirgendwo festgelegt das man einen PKW haben muss aber in der Praxis kommst halt nicht anders an das Objekt.


    Was die Bezahlung dafür angeht - ich weis schon warum ich mir nur Objekte antue die MAX 25 KM von mir weg sind. Und demnächst kaufe ich mir auch ein E-Auto ;) (Kann man Nachts beim Kunden auftanken - kenne keinen der da wegen den 50 Cent Stromkosten Stress macht)

  • Hallo zusammen,


    eimal ganz prowozierend, wie lange macht er das schon ( Betriebliche Übung )
    er ist allein auf seinem Posten was wenn er jeden Abend um 16.55 Uhr auf die Toilette muß
    Gruß
    Karl

  • wenn er jeden Abend um 16.55 Uhr auf die Toilette muß....


    ändert auch das nichts am Tatvorwurf des Arbeitszeitbetruges, es sei denn er befindet sich auf der Toilette.... Windel gilt nicht...

  • Ich möchte jetzt mal richtig kleinlich sein.


    Beispiel: Arbeitszeit von 08:00 bis 16:00 Uhr.


    Zählt die Minute 16:00 Uhr zur Dienstzeit und 16:01 Uhr darf man gehen?
    Oder kann ich mit Schlag 16:00 Uhr den Dienst beenden? :mrgreen:

  • Zitat von Tom511

    Zählt die Minute 16:00 Uhr zur Dienstzeit und 16:01 Uhr darf man gehen?
    Oder kann ich mit Schlag 16:00 Uhr den Dienst beenden? :mrgreen:


    Naja, zähl mal. Wenn die Arbeitszeit 8 Stunden beträgt, wäre der Arbeitsbeginn um 08:00:00 Uhr jeden Morgen und sobald die Uhr 16:00:00 anzeigt, ist Feierabend! Damit wären es genau 8 Stunden Arbeitszeit.

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