Servus!
Kann mir gerade jemand kurz bei der rechtlichen Einordnung helfen?
Wir hatten gestern einen Streit zwischen zwei Personen. Ein Typ hat auf den anderen eingeschlagen. Nachdem wir beide getrennt hatten, wollte der Haupt-Aggressor immer wieder auf den anderen losgehen. Als wir ihn dann beiseite nehmen wollten, ging der Typ auf uns los. Nachdem er dann mal wieder einen Angriff gestartet hatte, ging er zu Boden, da wurden ihm dann Handfesseln angelegt und er dann ins Security-Office gebracht. Bei uns vor Ort hat er dann versucht sich selbst Schäden zuzufügen, wollte den Kopf gegen die Tischkante schlagen, etc. Parallel dazu wurde die Polizei angerufen. Nachdem der Typ sich beruhigt hatte, haben wir ihm die Handfesseln wieder abgenommen und nach seinem Ausweis gefragt. Der Typ war offensichtlich ein Asylbewerber und hatte nur ein Din A5 Papier ohne Foto drauf. Die Polizei kam und hat den Herren dann mitgenommen.
Jetzt frage ich mich, wie man so eine Situation rechtlich am Besten beschreibt.
Mir stehen da eigentlich drei Paragraphen zur Verfügung. Einmal die Notwehr nach § 32 StGB, § 227 BGB und § 127 StPo.
Ich kann mein Handeln begründen, dass ich im Rahmen der Nothilfe eingegriffen habe. Das mir mildeste zur Verfügung stehende Mittel war in dem Fall die Fixierung bzw. das Rausbringen aus der Situation.
Dann ist der Typ auf uns los. Da der Angriff rechtswidrig war, haben wir uns über die Notwehr gewehrt. Das nächste mildeste zur Verfügung stehende Mittel waren die Handfesseln.
Als er dann bei uns im Büro war und sich beruhigt hatte, war der Angriff nicht mehr gegenwärtig und wir haben die Handfesseln wieder entfernt.
Oder macht es eher Sinn über § 127 StPo zu gehen?
Wir haben den Angreifer auf frischer Tat dabei erwischt, wie er eine KV begangen hat, also wurde er vorläufig festgenommen, um seine Personalien abzuklären. Und während der Festnahme hat er sich dann gewehrt.
Oder kann man gleichzeitig über die vorläufige Festnahme und Notwehr das Handeln rechtfertigen?