Hallo,
bisher habe ich bewaffnete Aufträge nur als Angestellter durchgeführt. Darunter waren es hauptsächlich Geld- und Werttransporte, ich stand aber auch schon mal den einen oder anderen Tag vor einem Juwelier. Naja, da ich meine eigene Firma nun weiter ausbauen möchte, muss die WBK und der WS her. Allerdings stehe ich momentan etwas auf dem Schlauch, wie ich das Bedürfnis begründe.
Nehmen wir mal an, ich führe einen Geld- und Werttransport durch, dann trage ich eine Waffe nicht um das Geld zu beschützen, sondern weil ich durch diese Aufgabe mehr als die Allgemeinheit gefährdet bin. Okay. Aber in wie weit ist eine Schusswaffe dazu geeignet, diese Gefährdung tatsächlich zu reduzieren?
Okay, in der Realität würde ich sagen, dass 99% aller Angriffe schon durch das Tragen einer Waffe unterbunden werden. Die Angreifer überlegen sich dann drei Mal, ob die sich einer Auseinandersetzung mit einer Waffe stellen um etwas Geld zu stehlen. Dafür würde aber eine SSW auch reichen.
SSW sind aber nicht erlaubt, da Täter eine scharfe Waffe vermutet und man mit einer SSW gegen eine scharfe Waffe des Täters wehrlos ist.
Aber das Argument der Abschreckung scheinen weder die Waffenbehörden noch die Gerichte gelten zu lassen. Und die meisten Anträge scheitern bei den Waffenbehörden wohl an der Hürde, dass die Waffe als kein geeignetes Mittel angesehen wird, um eine Gefährdung der Mitarbeiter tatsächlich zu reduzieren.
Deshalb mal die Frage in die Runde, in wie weit eine Waffe bei einem Geld- und Werttransport dazu geeignet ist, die Gefährdung der Mitarbeiter zu reduzieren?