Wer hat Erfahrungen mit der Arbeit in Flüchtlingsheimen?

    • Erster Beitrag

    Ich habe vor, einen Lehrgang und eine Sachkundeprüfung § 34 a zu absolvieren
    der Arbeitgeben (Sicherheitsfirma hat mir fest zugesagt, das man mich einstellt, wenn ich die Prüfung bestehen. Die Stellenvermittlung habe ich von Jobcenter bekommen


    der Arbeitgeber sagte, da ich auch in Flüchtlingsheimen eingestzt werden könnte.


    Kann mir jemand sagen, wie die Arbeit dort aussieht?
    Hat jemand Erfahrungen damit?


    Vielen Dank für eure Antwort

  • Zitat von Behrchen

    Das ist, mit Verlaub, nicht korrekt.


    Das ist leider doch korrekt, weil:

    Zitat von Behrchen

    Du siehst, ob GSSK oder Wachpolizist, die Ausbildungszeit nimmt sich nicht sehr viel.


    es die Wachpolizei nur in 2 von 16 Bundesländern gibt. Hessen und Berlin. Wobei es sich in Berlin zwar anders nennt, aber im Grunde das Gleiche ist.


    In den übrigen 14 Bundesländern gibt es so etwas nicht, und - mit Verlaub - wenn das Konzept der Wachpolizei überzeugend wäre, dann hätte Sachsen das Konzept nicht nach 4 Jahren wieder eingestampft und die restlichen 13 Bundesländer hätten es längst eingeführt.


    Aber so bleibt es halt dabei: In 14 Bundesländern bedeutet "Polizeilicher Objektschutz" den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten (und nicht Hilfspolizeibeamte) mindestens mit der Amtsbezeichnung Polizeimeister (A7), in bereits vielen Fällen mindestens Polizeikommissar (A9).


    Alles Klar?


    Zitat von Behrchen

    Doch, sollten wir:
    Wachpolizisten unterliegen in den ersten Jahren der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Das bedeutet ein brutto von 1.900 und ein netto von 1283,-
    Und die schrubben nicht weniger Stunden wie wir, also durchaus gleichwertig


    Siehe oben. Die Wachpolizei stellt die absolute Ausnahme dar. In den übrigen 14 Bundesländern mindestens A7 bzw. A9. Jeweils mit Polizeizulage und Amtszulage.


    Alles Klar?

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Zitat von Behrchen


    Es ist leider nicht zu verneinen, das die Gefahrenprognose für Asyl- oder Flüchtlingseinrichtungen überdurchschnittlich hoch ist.


    Das Bild mit der Übersichtskarte, das Du gestern hier drin hattest, dann aber doch wieder rausgelöscht haben wolltest, zeigte Einrichtungen, auf die bereits Anschläge verübt wurden.
    Die damit dargestellte Gefahr kommt somit eher von aussen, also nicht von den untergebrachten Flüchtlingen. Wobei es bis jetzt - Gott sei Dank - nur Brand- oder ähnliche Anschläge auf Einrichtungen gab, in denen noch niemand untergebracht war.


    Nichts desto trotz:
    Ja, die Tätigkeit in einer Flüchtlingseinrichtung bedarf - wie alle Tätigkeiten - einer Gefährdungsbeurteilung. Und deren Konsequenzen müssten eigentlich alles andere sein als das, was heute dort zu finden ist.


    Aber, und dabei bleibe ich, die Bewaffnung mit Schusswaffen kommt da erst recht spät ins Spiel. Zunächst wären da andere Massnahmen zur Risikominimierung angezeigt. Allen voran: Der Einsatz von für die Tätigkeit geeignetem und befähigtem Personal.


    Schon alleine deshalb behaupte ich, dass ein Grossteil der Unternehmen die Aufträge in den Flüchtlingseinrichtungen gar nicht durchführen könnten - oder auch gar nicht dürften, genau genommen.
    Es ist eben nicht ausreichend, sich von der Strasse (oder eben vom Arbeitsmarkt) ein paar Leute zu holen, diese 40 Stunden zur IHK zu schicken und diese dann ohne weiteres in solch einer Tätigkeit einzusetzen. Auch die Sachkundeprüfung befähigt einen nicht mehr.
    Da sind noch ganz andere Dinge gefordert. Und damit meine ich jetzt auch nicht unbedingt Berufsausbildungen im Bewachungsgewerbe, auch eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist nicht automatisch und kraft Urkunde für solche Tätigkeiten befähigt.


    In Flüchtlingsunterkünften gibt es völlig andere Belastungen und Gefahren als im Werkschutz bei Porsche. Diesen gilt es zu begegnen. Das schaffe ich aber nicht, in dem ich dem Wachmann eine Waffe (egal ob nun Hieb- oder Schusswaffe) in die Hand drücke.
    Vor allem schaffe ich das nicht bei Leuten, die mit der Tätigkeit als solche bereits aufgrund der speziellen Belastungen überfordert sind, weil sie schlichtweg nicht für diese spezielle Tätigkeit geeignet und befähigt sind. Da entstehen durch die Bewaffnung noch ganz andere Gefahren.

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  • Zitat

    s die Wachpolizei nur in 2 von 16 Bundesländern gibt. Hessen und Berlin. Wobei es sich in Berlin zwar anders nennt, aber im Grunde das Gleiche ist.


    In den übrigen 14 Bundesländern gibt es so etwas nicht, und - mit Verlaub - wenn das Konzept der Wachpolizei überzeugend wäre, dann hätte Sachsen das Konzept nicht nach 4 Jahren wieder eingestampft und die restlichen 13 Bundesländer hätten es längst eingeführt.


    Aber so bleibt es halt dabei: In 14 Bundesländern bedeutet "Polizeilicher Objektschutz" den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten (und nicht Hilfspolizeibeamte) mindestens mit der Amtsbezeichnung Polizeimeister (A7), in bereits vielen Fällen mindestens Polizeikommissar (A9).


    Dem setze ich die Wiedereinführung von Wachpolizeien per Gesetzentwurf (22.09.2015) in Sachsen entgegen : http://www.mdr.de/mdr-info/wachpolizei-sachsen102.html


    Bisher gab es wenig Bedarf von Wachpolizisten (vor allem in Sachsen, warum auch, um Kühe und Schweine zu beschützen? :lol: ), aber durch die Veränderung der Gesellschaft wird dieses Thema eben wieder hervorgeholt und plötzlich wird dieses Konzept eben doch wieder überzeugend.
    Die Ausbildungszeit in Sachsen für die Wachpolizisten soll übrigens sogar nur 3 Monate betragen.


    Im übrigen fordern auch andere die Wiedereinführung, bzw Schaffung von Wachpolizeien, auch in anderen Bundesländern : http://www.rnz.de/politik/sued…polizei-_arid,128480.html


    Zitat

    wenn das Konzept der Wachpolizei überzeugend wäre,


    Was es in Berlin und Hessen augenscheinlich ist, da dort mehr Bedarf herrscht durch Landesvertretungen, Botschaften und jüdische Infrastrukturen.


    Zitat

    Die damit dargestellte Gefahr kommt somit eher von aussen, also nicht von den untergebrachten Flüchtlingen. Wobei es bis jetzt - Gott sei Dank - nur Brand- oder ähnliche Anschläge auf Einrichtungen gab, in denen noch niemand untergebracht war.


    Ja selbstverständlich kommt die Gefahr von außen, was denken Sie denn? Das die Bevölkerung vor den Flüchtlingen zu beschützen ist? Bei rassistischen Wegbereitern wie Sarrazin, CDU, AfD, PEGIDA ist es nun nicht verwunderlich, wenn sich verblendete, dumme, eingelullte Menschen dazu hinreissen lassen Flüchtlingseinrichtungen und die Menschen anzugreifen, selbst wenn dort Menschen wohnen.
    So passiert z.b. hier : http://www.ndr.de/nachrichten/…bt,salzhemmendorf148.html
    Und ich fürchte die Lage wird noch weiter eskalieren. Dafür brauchen wir entsprechende Maßnahmen.
    Und der §28 WaffG sagt aus, das Bewachungsunternehmen die gefährdete Personen absichern, daraus ein entsprechendes Bedürfniss ableiten können. Kommt nun natürlich immer auf die einzelne Situation an, so ist eine Einrichtung in Berlin-Kreuzberg wohl nicht im gleichen Maß gefährdet wie eine in der sächsischen Schweiz , Mecklenburg Vorpommern, Bayern oder im Ruhrpott.


    Allerdings bin ich schon der Meinung, das die Flüchtlinge zu einem kleinen Prozentteil auch Unruhestifter sind und Gefahrenpotenzial haben, bzw sich nicht an die geltende Rechtsvorschriften und unsere Grundrechte halten. Aber wer ist denn nun besser geeignet diese durchzusetzen? Private SIDI´s oder Polizisten?


    Zitat

    In Flüchtlingsunterkünften gibt es völlig andere Belastungen und Gefahren als im Werkschutz bei Porsche. Diesen gilt es zu begegnen. Das schaffe ich aber nicht, in dem ich dem Wachmann eine Waffe (egal ob nun Hieb- oder Schusswaffe) in die Hand drücke.
    Vor allem schaffe ich das nicht bei Leuten, die mit der Tätigkeit als solche bereits aufgrund der speziellen Belastungen überfordert sind, weil sie schlichtweg nicht für diese spezielle Tätigkeit geeignet und befähigt sind. Da entstehen durch die Bewaffnung noch ganz andere Gefahren.


    Vollste Zustimmung, aber da Unternehmen nunmal Gewinne erwirtschaften müssen\wollen, werden zwangsläufig die Leute in die Einrichtungen geschickt, die eher weniger geeignet sind und ergo weniger kosten. Aber das ist eine Aufgabe der IHK und dem Ausschuss der DIN 77200, bzw auch dem BDSG, hier Arbeitsrichtlinien aufzubauen und durchzusetzen.


    Es ist alles nicht so einfach, wir sind in einer Zeit des Umbruchs und die gestrigen Weisheiten sind heute nur noch bedingt gültig und morgen wahrscheinlich absolet.

  • Echt jetzt?
    Forderungen nach einer Wachpolizei in Baden-Württemberg.
    Von einem politischen Brandstifter, der so langsam aber sicher sämtliche Sympathien selbst in den eigenen Reihen seiner Gewerkschaft verliert,
    und dazu noch unterstützt vom Fraktionsvorsitzenden einer Partei im Landtag, die verzweifelt gegen die politische Bedeutungslosigkeit ankämpft...


    Ok, halten wir dagegen, dass die einflussreichere (weil grössere) Gewerkschaft GdP den Vorschlag rundweg ablehnt,
    und sowohl die aktuellen Regierungsparteien im Land wie auch die CDU ebenfalls keine Freunde derartiger Vorschläge sind.
    Insbesondere die Grünen sind da auch recht rigoros (auch wenn man das nicht meinen könnte), die haben gemeinsam mit der SPD die Polizei in Baden-Württemberg völlig umgekrempelt. Erfolgreiche Strukturen und Einrichtungen wurden man eben per Handstreich gekippt, Reformen durchgeführt, deren Auswirkungen zumindest auf den ersten Blick genau das Gegenteil dessen sind, was man sich (oder besser der Bevölkerung) davon versprochen hat.


    Eine Mehrheit für eine Wachpolizei gibt es da mittelfristig nicht.


    Und was die von einer Wachpolizei zu schützenden Einrichtungen betrifft: Die haben wir in Baden-Württemberg auch. Das wird in anderen Bundesländern nicht viel anders sein.
    Dennoch sehen eben die Regierungsparteien von mindestens 13 Bundesländern keinen Bedarf an einer solchen Wachpolizei nach hessischem oder Berliner Vorbild.




    Was die Gefahr von aussen für Flüchtlingseinrichtungen betrifft:
    Das sollte vielleicht stärker im Fokus des Auftrags stehen, de facto ist der Sicherheitsdienst aber weniger deshalb da, sondern vielmehr zur Durchsetzung des Hausrechts von Betreibern der Einrichtungen.
    Ich kenne mittlerweile mehrere Aufträge in verschiedenen Einrichtungen übers gesamte Bundesgebiet verteilt: In keinem Auftrag spielte der Schutz der untergebrachten Flüchtlinge vor Gefahren von aussen durch z.B. Anschläge eine Rolle.


    Wenn es auch Einrichtungen gibt, in denen der Sicherheitsmitarbeiter die Flüchtlinge vor dem Mob schützen soll: Schön. Oder eher weniger schön. Denn da sind wir dann tatsächlich in einem Bereich, der von dafür ausgebildeten Kräften der Polizei erledigt werden sollte. Und damit meine ich auch keine Wachpolizei. Denn deren Minimal-Ausbildung ist auch nicht dazu ausreichend.


    Zitat von Behrchen

    Vollste Zustimmung, aber da Unternehmen nunmal Gewinne erwirtschaften müssen\wollen, werden zwangsläufig die Leute in die Einrichtungen geschickt, die eher weniger geeignet sind und ergo weniger kosten. Aber das ist eine Aufgabe der IHK und dem Ausschuss der DIN 77200, bzw auch dem BDSG, hier Arbeitsrichtlinien aufzubauen und durchzusetzen.


    IHK? BDSG? Ausschuss DIN 77200?


    Da muss nichts aufgebaut werden, schon gar nicht von den genannten Institutionen (nebenbei: was hat denn das BDSG mit dieser Sache zu tun?).


    Das ist bereits alles geregelt. In den Vorschriften zum Arbeitsschutz. Und das sind eigentlich keine "kann"- oder "sollte"-Vorschriften.


    Die genauen Vorschriften kann ich gerne bei Bedarf nennen, sollte aber eigentlich jeder Unternehmer kennen.

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  • Pardon, hab mich verschrieben, ich meinte BDSW :oops:


    In den Vorschriften im Arbeitsschutz wird geregelt wie in Flüchtlingseinrichtungen zu arbeiten ist?
    Wär mir neu.


    Aufgrund der zunehmenden Vergabe von Aufträgen und des wachsenden Aufgabenspektrums war es für erforderlich ein einheitliches Regelwerk zu erschaffen. Diese Norm gibt Anforderungen an Orga, Personalführung und die Arbeitsweise von Unternehmen vor, sowie die Qualifikationskriterien für die Auftragsvergabe.
    Genau das richtige Werkzeug um auch ihren Anspruch genüge zu tun.


    Zitat

    Schon alleine deshalb behaupte ich, dass ein Grossteil der Unternehmen die Aufträge in den Flüchtlingseinrichtungen gar nicht durchführen könnten - oder auch gar nicht dürften, genau genommen.
    Es ist eben nicht ausreichend, sich von der Strasse (oder eben vom Arbeitsmarkt) ein paar Leute zu holen, diese 40 Stunden zur IHK zu schicken und diese dann ohne weiteres in solch einer Tätigkeit einzusetzen. Auch die Sachkundeprüfung befähigt einen nicht mehr.
    Da sind noch ganz andere Dinge gefordert. Und damit meine ich jetzt auch nicht unbedingt Berufsausbildungen im Bewachungsgewerbe, auch eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist nicht automatisch und kraft Urkunde für solche Tätigkeiten befähigt.


    In Flüchtlingsunterkünften gibt es völlig andere Belastungen und Gefahren als im Werkschutz bei Porsche. Diesen gilt es zu begegnen. Das schaffe ich aber nicht, in dem ich dem Wachmann eine Waffe (egal ob nun Hieb- oder Schusswaffe) in die Hand drücke.
    Vor allem schaffe ich das nicht bei Leuten, die mit der Tätigkeit als solche bereits aufgrund der speziellen Belastungen überfordert sind, weil sie schlichtweg nicht für diese spezielle Tätigkeit geeignet und befähigt sind. Da entstehen durch die Bewaffnung noch ganz andere Gefahren.


    Oder wie gedenken Sie die Auftraggeber dazu zu bewegen ihre Aufträge nicht durch finanzielle Aspekte zu vergeben, sondern nach Qualität der erbrachten Leistungen? Das wäre ja gegen die Regeln des Markt´s.
    Desweiteren würde mich interessieren, wen Sie als geeignet und befähigt ansehen, in Flüchtlingseinrichtungen zu arbeiten?


    Zitat

    sollte aber eigentlich jeder Unternehmer kennen.


    Jeder Unternehmer der den 80 Stunden Sitzschein erworben hat? Nun liefert die Zuverlässigkeit des Unternehmers, sowie das vorhanden sein einer Haftpflicht-Versicherung und des Startkapital keine Gewissheit auf Bildung.

  • Zitat von Behrchen


    In den Vorschriften im Arbeitsschutz wird geregelt wie in Flüchtlingseinrichtungen zu arbeiten ist?


    Nein, aber da ist u.a. geregelt, dass Arbeiten nur von Mitarbeitern durchgeführt werden dürfen, die dafür geeignet und befähigt sind.


    Das gilt ganz allgemein und ist nicht auf bestimmte Tätigkeiten begrenzt. Das gilt für die Maschinenbaufirma gleichermassen wie für Gebäudereiniger. Und eben auch für uns Bewacher.


    Über das allgemeine hinaus muss auch jeder Unternehmer für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Und daraus sind, je nach begründeter (!) Risikoeinstufung einer objektiv vorhandenen Gefährdung oder Belastung, die aufgrund oder während der Tätigkeit entsteht, zwingend Massnahmen zur Risikominimierung abzuleiten.
    Dazu noch die allgemeinen Grundsätze, wonach u.a. Gefahren und Belastungen zunächst an ihrer Quelle zu bekämpfen sind und im weiteren die Massnahmenhierarchie beachtet werden muss, und schon kommen wir auch darüber dahin, dass man ungeeignetes und nicht befähigtes Personal nicht einsetzen darf.


    Zitat von Behrchen


    Jeder Unternehmer der den 80 Stunden Sitzschein erworben hat? Nun liefert die Zuverlässigkeit des Unternehmers, sowie das vorhanden sein einer Haftpflicht-Versicherung und des Startkapital keine Gewissheit auf Bildung.


    Stimmt, aber die Pflichten des Unternehmers im Arbeitsschutz sollte jeder Unternehmer kennen - und sich daran halten. Denn sonst droht im schlimmsten Fall Ärger mit dem Staatsanwalt, bis hin zu Haftstrafen sind da möglich. Im harmloseren Fall droht "nur" Ärger mit der BG und/oder den Behörden, die ggf. für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig sind.

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  • Zitat von guardian_bw

    Über das allgemeine hinaus muss auch jeder Unternehmer für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.


    Selbst wenn es eine Gefährdungsbeurteilung gibt, so existiert garantiert keine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung, die ja lt. § 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz auch durchzuführen ist und die bei der Arbeit in Flüchtlingsheimen sicher nicht ohne ist.

  • Unter anderem genau das meine ich.


    Aber: Wenn ich von einer Gefährdungsbeurteilung rede, dann meine ich tatsächlich eine umfassende Beurteilung der am Arbeitsplatz bzw. der Tätigkeit auftretenden Gefährdungen und Belastungen.
    In einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung sind natürlich auch die psychischen Belastungen enthalten und beurteilt. Da muss keine separate Beurteilung erstellt werden.


    Deshalb sind ordentliche Gefährdungsbeurteilungen auch selten nur 1 oder 2 DIN A4-Seiten lang, weil da eben alles mögliche rein muss. Offensichtliche Gefährdungen natürlich, aber auch Belastungen durch Schichtarbeit, Nachtarbeit etc. genauso wie ggf. Witterungseinflüsse (Sommer Hitze, Winter Kälte, Regen, Schnee...) und eben auch im Falle der Flüchtlingsunterkünfte die besonderen psychischen Belastungen.

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  • Zitat von guardian_bw


    Aber: Wenn ich von einer Gefährdungsbeurteilung rede, dann meine ich tatsächlich eine umfassende Beurteilung der am Arbeitsplatz bzw. der Tätigkeit auftretenden Gefährdungen und Belastungen.
    In einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung sind natürlich auch die psychischen Belastungen enthalten und beurteilt. Da muss keine separate Beurteilung erstellt werden.


    Die gibt es 100% nicht, da sonnst die Aufträge nicht erfüllt werden können.
    Ich stelle dir aber mal eine Gegenfrage.


    Stelle dir mal vor, dass tatsächlich eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird. Dann kommen alle Sicherheitsunternehmen zum Entschluss, dass keins davon Personal hat um die Heime zu bewachen. Und wegen dem Stellenabbau bei der Polizei ist auch dort kein Personal für alle Heime vorhanden. Was dann?

    Zitat von Nemere


    Selbst wenn es eine Gefährdungsbeurteilung gibt, so existiert garantiert keine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung, die ja lt. § 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz auch durchzuführen ist und die bei der Arbeit in Flüchtlingsheimen sicher nicht ohne ist.


    Die Frage ist doch, wen es interessiert. Solange den SMA nichts schlimmes passiert, interessiert es doch keine Sau. Bisher hat ein Nasenbeinbruch oder ein Biss in die Hand (afaik das schlimmste hier in der Region) niemanden interessiert. Ein Unternehmen, das IMHO ungeeignetes Personal einsetzt, ist sogar dabei sich AMS Zertifizieren zu lassen. Die VBG scheint es aber auch nicht zu interessieren, was mit den Mitarbeitern passiert. Die Gewerbeaufsicht interessiert sich auch kein Stück um die Arbeit.

  • Ich denke da bist Du auf dem Holzweg, es gibt auch Aufgabenträger die sinnig zahlen und wo das Personal auch sinnig bezahlt wird. GB ist schon bei uns im Alltag bei vielen ein Fremdwort, Psyche (z.B. ÖPV) will in der Regel keiner hören.... und doch gibt es diese Inseln....

  • Zur Gefährdungslage kann ich nur sagen , daß die sich täglich ändert.
    Wenn ich in einem Lager mit ca. 150 Asylbewerbern starte und es nach zwei Wochen 100 sind und drei Tage später dann 400 , dann ist die Gefäfrdungslage fast täglich anderst.
    Dazu kommt, daß in einigen Lagern jetzt schon selbst bebaute Waffen wie Speere gefunden wurden.
    Auch Messer aus dem Catering wurden entwendet und angeschliffen aufgefunden.
    Demnach ist es eigentlich täglich nötig die Lage neu zu beurteilen.


    Zu der Frage , ob ich die Waffensachkunde habe Ja !
    Dazu habe ich auch einige Jahre Dienst bei der Bundeswehr und die Sachkunde nach 34a Gewerbeordnung.


    Auch bei der Wache bei der Bundewehr , ( nicht durch zivile Wachdienste ) ist die Waffe hauptsächlich zur Abschreckung gedacht.


    Als MA eines Sicherheitsunternehmens in solchen Asylbewerbereinrichtungen stehen wir definitiv zwischen den Fronten.


    Leider ist es aber so, daß am laufenden Band MA eingesetzt werden, die schon nicht in der Lage sind mit ihren Kollegen vernünftig um zu gehen.
    Wenn die einen korpulenten Kollegen hoch ziehen, wie weit ist es dann mit denen gegenüber Asylbewerbern oder Demonstranten/ egal ob rechts oder links ?


    Wenn ich jetzt sage, daß wir über kurz oder lang auf Waffen angewiesen seihen werden, hat das mit BOOM BOOM Mentalität nichts zu tun, sondern eher mit den Erfahrungen , die ich im Laufe meines Lebens und auch im Dienst gesammelt habe.


    Ich selbst bin in einer Einrichtung tätig , wo es z.Z. recht ruhig und gesittet zu geht.
    Wenn jedoch die MA anfangen die Asylbewerber zu maßregeln , wegen jeder Kleinigkeit und einfach nur nach Situationen suchen, bei denen sie meckern können, dann ist die Eskalation auch in solch ruhigen Einrichtungen nicht mehr weit.


    Leider gibt es , wie beschrieben EL´s , die keine Ahnung haben oder halt auch das andere Extrem, die die MA einfach nur fertig machen und den Frust schüren.
    Beides ist nicht tragbar , aber leider immer wieder an zu treffen.
    Andere kömmern sich einfach überhauptnicht um das Objekt oder ihre MA in diesem .
    Das ist so und wird leider auch immer wieder so sein.


    Wer jedoch nicht blind ist und mal auf die Zahlen des Tages schaut, wird sicherlich feststellen, daß es täglich mehr werden , die vor den Türen Eropas stehen und um Einlaß bitten.
    Da jedoch die meisten nach Deutschland kommen , bereitet euch schon mal auf die Zukunft vor.


    Übrigens bin ich keiner dieser 20 Jahre alten unbedarften Jüngelchen, die gerne mal drauf hauen wollen
    und daher im Sicherheitsdienst arbeiten.
    Nein ich gehe mit großen Schritten auf die 60 zu und muß zu meiner Frührente dazu verdienen !


    Übrigens , wer Schreibfehler findet, kann diese gerne behalten.

    Wer Schreibfehler findet, der darf diese gerne behalten .

  • Zitat von D_R

    Die gibt es 100% nicht, da sonnst die Aufträge nicht erfüllt werden können.


    Stimmt. Wenn der Unternehmer seine Grundpflichten kennt und sie beachtet, wäre in vielen Fällen die Erfüllung solcher Aufträge gar nicht möglich.


    Nichts anderes schreibe ich die ganze Zeit.
    Das schrieb ich schon am 21.10.2015, 15:05 Uhr:

    Zitat

    Jeder Unternehmer, der da "HIER" schreit, um Aufträge dieser Art zu ergattern und dann mehr oder weniger völlig planlos Personal in diese Heime abstellt, hat ganz offensichtlich von seinen unternehmerischen Pflichten nur wenig Ahnung.


    Mir geht es jetzt auch weniger um eine Bewaffnung der eingesetzten Sicherheitskräfte (die kommt erst viel später), als vielmehr zunächst darum, überhaupt erst mal die Grundpflichten des Unternehmers in Sachen Arbeitsschutz zu erfüllen.
    Wäre dieser Punkt erfüllt: Dann wären viele Unternehmen gar nicht in der Lage, solche Aufträge durchzuführen.


    Es sind aber nicht 100%, es gibt durchaus Unternehmen, die ihre Pflichten kennen und auch erfüllen. Es gibt ja auch durchaus geeignetes Personal.



    Zitat von D_R


    Stelle dir mal vor, dass tatsächlich eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird. Dann kommen alle Sicherheitsunternehmen zum Entschluss, dass keins davon Personal hat um die Heime zu bewachen. Und wegen dem Stellenabbau bei der Polizei ist auch dort kein Personal für alle Heime vorhanden. Was dann?


    Was dann? Ist es besser, wenn man dann eben mal auf der Strasse Leute einsammelt und sie zur Bewachung in die Heime schickt?
    Genauso läuft es nämlich in nicht wenigen Fällen. Ohne Rücksicht auf irgendwas, Hauptsache Auftrag an Land gezogen.


    Sorry, das kann es auch nicht sein.


    Aber wie gesagt: Es sind nicht alle Unternehmen, die zu diesem Schluss kommen müssen.




    Zitat von D_R

    Ein Unternehmen, das IMHO ungeeignetes Personal einsetzt, ist sogar dabei sich AMS Zertifizieren zu lassen. Die VBG scheint es aber auch nicht zu interessieren, was mit den Mitarbeitern passiert.


    "Scheint" dürfte die treffende Ausdrucksweise zu sein.
    Da gibt es vieles, was man als Aussenstehender nicht erkennen kann.


    Aber: Dem kann ich zwei bereits zertifizierte Unternehmen gegensetzen, die aus genau den von mir beschriebenen Gründen derartige Aufträge ablehnen.
    Drei weitere mir bekannte Unternehmen, nicht gerade kleine Klitschen, lehnen derartige Aufträge auch ab.


    Eines hatte eine konkrete Anfrage, nach Begehung der fraglichen Unterkunft und genauer Abklärung der Rahmenbedingungen lehnte der Unternehmer ab - eben weil er die Gefahr für seine Mitarbeiter dabei als zu hoch empfand, und es keine Möglichkeit gab, diese Gefahr durch organisatorische oder personelle Massnahmen zu entschärfen.



    Auffällig ist dabei: Alle diese Unternehmen werden von Meistern geführt. Da ist kein Unternehmer dabei, die lediglich ihre 80h-Unterrichtung abgesessen haben oder nur die SKP haben.



    Und um noch einmal auf die Bewaffnung der Wachleute in den Flüchtlingsunterkünften einzugehen:
    Von der derzeitigen Praxis ausgehend, nach der im Grunde von der Strasse weg, ohne vernünftige Ausbildung und Eignung, Personal in diese Unterkünfte geschickt wird: Ein Ding der Unmöglichkeit.
    Menschen, die aufgrund ihrer neuen Stellung auf einmal meinen, eine Machtposition zu haben und diese Macht den vermeintlich Schwächeren gegenüber auskosten können, auch noch eine Waffe in die Hand zu drücken ist mehr als unverantwortlich.


    Und nein, da nützt kein Kurs zur Waffensachkunde.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Ich fange mal hinten an, dein Posting zu beantworten.

    Zitat von guardian_bw

    Und nein, da nützt kein Kurs zur Waffensachkunde.


    Wenn ich heute andere Waffensachkunde-Ausbildungen mir anschaue, dann bin ich mir sicher, dass meine Ausbildung sehr gut war. Allerdings merke ich relativ oft, dass Waffenträger wenig Ahnung vom Recht haben. Das sieht man ganz deutlich bei Seminaren wie z.B. "Sicherer Umgang mit Schusswaffen", wo es hauptsächlich ums Waffenrecht geht. Man sieht es aber auch sehr an den Statements von eigentlich sachkundigen Personen, die dann z.B. behaupten, dass es in Deutschland verboten ist, eine Waffe verdeckt zu führen. Oder ein Beinholster zu verwenden, ASP führen mit kleinem WS, oder oder oder.


    Zitat von guardian_bw


    Und um noch einmal auf die Bewaffnung der Wachleute in den Flüchtlingsunterkünften einzugehen:
    Von der derzeitigen Praxis ausgehend, nach der im Grunde von der Strasse weg, ohne vernünftige Ausbildung und Eignung, Personal in diese Unterkünfte geschickt wird: Ein Ding der Unmöglichkeit.
    Menschen, die aufgrund ihrer neuen Stellung auf einmal meinen, eine Machtposition zu haben und diese Macht den vermeintlich Schwächeren gegenüber auskosten können, auch noch eine Waffe in die Hand zu drücken ist mehr als unverantwortlich.


    Ich finde, dass wir hier etwas differenzieren müssen, denn Waffe ist nicht gleich Waffe.
    Bei der Arbeit mit Flüchtlingen gibt es ein großes Problem, es ist selten klar, was genau die Aufgaben des Sicherheitsdienstes sind. So waren in dem Heim, in dem ich gearbeitet habe, die Sozialarbeiter eines privaten Unternehmens der Meinung, dass 8 SMA sich 700 Personen stellen sollten, die aufeinander einschlagen. Andere sind der Meinung, dass die SMA ihre Arbeit nicht richtig erfüllen weil diese sich in 12 Stunden mal hinsetzen, und so weiter.


    Was aber in der Regel nicht gilt, ist dass die SMA eine großartige Machtposition haben. In vielen Fällen sind die nicht einmal zur Ausübung des Hausrechts befugt.


    Dennoch entstehen nicht selten gefährliche Situationen, in denen die Flüchtlinge nicht das bekommen (können), was die wollen. Dann gehen die aufeinander los oder auf die (S)MA. Und genau dann braucht man etwas, um sich verteidigen zu können. Sei es ein ASP, ein OC oder im worst case auch mal eine scharfe Waffe.


    Nehmen wir mal eine andere Branche, GWT. Das große lokale GWT Unternehmen hier hat ca. 120 Mitarbeiter und fährt Werktags ca. 20-30 Touren, seit 25 Jahren. In der Zeit gab es keinen einzigen Übergriff auf die Mitarbeiter. Und bei den Flüchtlingen hatten wir in den drei großen Unterkünften etwa 1-2 Mal pro Monat Fälle, wo die Flüchtlinge mit Messern auf die SMA losgegangen sind.


    Angesicht dessen finde ich die Forderung der SMA nach einer guten Ausstattung für die eigene Verteidigung schon angemessen. Und ja, ich kann es verstehen, wenn man nicht jedem von der Straße gleich ein Tele, Reizstoffsprühgerät oder gar eine Schusswaffe in die Hand drückt, allerdings finde ich schon, dass man nicht alle SMA über einen Kamm scheren darf.


    Zitat von guardian_bw


    Eines hatte eine konkrete Anfrage, nach Begehung der fraglichen Unterkunft und genauer Abklärung der Rahmenbedingungen lehnte der Unternehmer ab - eben weil er die Gefahr für seine Mitarbeiter dabei als zu hoch empfand, und es keine Möglichkeit gab, diese Gefahr durch organisatorische oder personelle Massnahmen zu entschärfen.


    Und was ist jetzt daraus geworden? Den Job macht jetzt ein anderes Unternehmen, das von einem 80h Unterrichtung GF geleitet wird und Mitarbeiter beschäftigt, die keine Ahnung über ihre eigenen Rechte haben.


    Zitat von guardian_bw


    Es sind aber nicht 100%, es gibt durchaus Unternehmen, die ihre Pflichten kennen und auch erfüllen. Es gibt ja auch durchaus geeignetes Personal.


    Also ich habe tatsächlich Zweifel, dass es genug geeignetes Personal gibt, um alle Unterkünfte tatsächlich bedienen zu können.


    Zitat von guardian_bw


    Was dann? Ist es besser, wenn man dann eben mal auf der Strasse Leute einsammelt und sie zur Bewachung in die Heime schickt?
    Genauso läuft es nämlich in nicht wenigen Fällen. Ohne Rücksicht auf irgendwas, Hauptsache Auftrag an Land gezogen.


    Sorry, das kann es auch nicht sein.


    Was ist die Alternative, wenn genug geeignetes Sicherheitspersonal (bei privaten und staatlichen Organisationen) fehlt? Die Heime unbewacht zu lassen?


    Zitat von guardian_bw

    "Scheint" dürfte die treffende Ausdrucksweise zu sein.
    Da gibt es vieles, was man als Aussenstehender nicht erkennen kann.


    Aber: Dem kann ich zwei bereits zertifizierte Unternehmen gegensetzen, die aus genau den von mir beschriebenen Gründen derartige Aufträge ablehnen.
    Drei weitere mir bekannte Unternehmen, nicht gerade kleine Klitschen, lehnen derartige Aufträge auch ab.


    Das Unternehmen hat ca. 60 fest angestellte SMA und arbeitet als Subunternehmen in den Unterkünften, macht monatlich ca. 12.000 Arbeitsstunden. Du glaubst doch nicht wirklich, dass diesen Auftrag ablehnen und auf den Gewinn verzichten werden? Auch ein Rauswurf durch den Generalunternehmer würde für das Unternehmen einer Insolvenz gleich kommen.


    Zitat von Tom511

    "Schlägerei am LAGeso Berlin"


    Sicherheitsmitarbeiter suspendiert.


    Naja, ein Video, wie viele andere auf dem kaum etwas zu sehen ist. Es fehlt der Anfang und auch das Ende. Aber das Video ist dazu geeignet, dass Ahnungslose auf die Barrikaden gehen und fordern, dass die Polizei die Flüchtlinge beschützt.


  • Das Ganze mal etwas weiter gedacht:
    Für die, die aufgrund ihres geeigneten Personals tatsächlich in der Lage sind, solche Aufträge zu übernehmen, würden unweigerlich die Preise steigen: Knappes Angebot bei hoher und sogar steigender Nachfrage ergibt beinahe zwangsläufig höhere Preise. Und dann könnte auch der Mitarbeiter anständig entlohnt werden, und müsste nicht mit dem Mindestlohn oder dem tariflichen Grundlohn nach Hause gehen.


    So lange aber bei (im Grunde pflichtgemäßem, wenn er es aufgrund fehlender Voraussetzungen NICHT übernehmen KANN) Ablehnen des Auftrags durch Fa. Meier Security direkt die nächste Hinterhof-Kaschemme ohne Rücksicht auf ihre Mitarbeiter "HIER" schreit und den Auftrag freudestrahlend zum kleinen Preis übernimmt, genau so lange werden die Preise nicht steigen.


    Und damit werden auch ganz sicher nicht die geeigneten und befähigten Wachleute eingesetzt, wie es eigentlich sein sollte. Denn diese Leute können es sich erlauben, mehr für ihre Arbeit zu verlangen. Mit dem Tarifgrundlohn und erst recht nicht mit dem Mindestlohn kann man diese Leute schon lange nicht mehr zur Arbeit überreden. Wer diese Leute beschäftigen will, muss schon länger mehr bieten als Mindest- oder Tariflohn. In manchen Gegenden sind wir da selbst für den Separatwachdienst ohne weitere Qualifikationsanforderungen bei bis zu 2,50 EUR über Tarif die Stunde. Da werden zuweilen 12 EUR Stundenlohn angeboten, bei einem Tariflohn von derzeit 9,47 EUR. Nur so bekommt man noch die fähigen Mitarbeiter zu sich.

  • nach dem 11 Sekunden, jetzt ein 14 Sekundenvideo....alle stürzen sich drauf, nirgendwo etwas auf die schnelle zum Hintergrund.... Mir fallen auf Anhieb 2 Situationen ein bei denen ich in ähnlicher Form (zweites Video) gefilmt hätte werden können (bis 00:10) und absolut nichts negatives gemacht habe.... und auch mich hätte mein Arbeitgeber bis zur Klärung erst einmal aus dem Verkehr gezogen....


    Was wissen wir denn objektiv über die Hintergründe?

  • @ D_R


    "Wenn ich heute andere Waffensachkunde-Ausbildungen mir anschaue, dann bin ich mir sicher, dass meine Ausbildung sehr gut war. Allerdings merke ich relativ oft, dass Waffenträger wenig Ahnung vom Recht haben. Das sieht man ganz deutlich bei Seminaren wie z.B. "Sicherer Umgang mit Schusswaffen", wo es hauptsächlich ums Waffenrecht geht. Man sieht es aber auch sehr an den Statements von eigentlich sachkundigen Personen, die dann z.B. behaupten, dass es in Deutschland verboten ist, eine Waffe verdeckt zu führen. Oder ein Beinholster zu verwenden, ASP führen mit kleinem WS, oder oder oder."


    Da kann ich dir nur Recht geben und beipflichten.
    Auch ich musste schon häufig feststellen, daß bei den meiste das Recht auf der Strecke bleibt.
    Daher bin ich auch der Meinung, daß die Untererichtung nach 34a ein absoluter Schwachsinn ist.
    Wenn ein SMA eine Waffe tragen soll, so sollte er die Waffensachkunde und die Sachkundeprüfung nach 34a
    habe, wobei ich die 80 STD Unterrichtung abschaffen würde, da die genau so blödsinnig ist,
    wie die Unterichtung ( 40 STD ).


    "Ich finde, dass wir hier etwas differenzieren müssen, denn Waffe ist nicht gleich Waffe.
    Bei der Arbeit mit Flüchtlingen gibt es ein großes Problem, es ist selten klar, was genau die Aufgaben des Sicherheitsdienstes sind. So waren in dem Heim, in dem ich gearbeitet habe, die Sozialarbeiter eines privaten Unternehmens der Meinung, dass 8 SMA sich 700 Personen stellen sollten, die aufeinander einschlagen. Andere sind der Meinung, dass die SMA ihre Arbeit nicht richtig erfüllen weil diese sich in 12 Stunden mal hinsetzen, und so weiter.


    Was aber in der Regel nicht gilt, ist dass die SMA eine großartige Machtposition haben. In vielen Fällen sind die nicht einmal zur Ausübung des Hausrechts befugt.


    Dennoch entstehen nicht selten gefährliche Situationen, in denen die Flüchtlinge nicht das bekommen (können), was die wollen. Dann gehen die aufeinander los oder auf die (S)MA. Und genau dann braucht man etwas, um sich verteidigen zu können. Sei es ein ASP, ein OC oder im worst case auch mal eine scharfe Waffe.


    Nehmen wir mal eine andere Branche, GWT. Das große lokale GWT Unternehmen hier hat ca. 120 Mitarbeiter und fährt Werktags ca. 20-30 Touren, seit 25 Jahren. In der Zeit gab es keinen einzigen Übergriff auf die Mitarbeiter. Und bei den Flüchtlingen hatten wir in den drei großen Unterkünften etwa 1-2 Mal pro Monat Fälle, wo die Flüchtlinge mit Messern auf die SMA losgegangen sind.


    Angesicht dessen finde ich die Forderung der SMA nach einer guten Ausstattung für die eigene Verteidigung schon angemessen. Und ja, ich kann es verstehen, wenn man nicht jedem von der Straße gleich ein Tele, Reizstoffsprühgerät oder gar eine Schusswaffe in die Hand drückt, allerdings finde ich schon, dass man nicht alle SMA über einen Kamm scheren darf."


    Das ist auch meine Meinung.
    GWT hat Autos die Schußsicher sind und dazu noch Schußwaffen zur Abschreckung und Selbstverteidigung.
    Der SMA ( egal wie gut ausgebildet ) in den Heimen hat nichts, obwohl die Gefährdung um vieles höher ist !


    Die Bilanz wird irgendwann ergeben, daß die SMA in den Heimen leider nicht geeignet sind , dise Aufträge zu erfüllen.
    Das liegt aber nicht an den SMA , sondern an den Auftraggebern ( Billig muß es sein ) und an den Arbeitgebern ( Gewinnmaximierung )


    Aber warten wir es ab. Mich sollte es nicht wundern wenn es über kurz oder lang mal so richtig kracht.

    Wer Schreibfehler findet, der darf diese gerne behalten .

  • Zitat

    Das liegt aber nicht an den SMA , sondern an den Auftraggebern ( Billig muß es sein ) und an den Arbeitgebern ( Gewinnmaximierung )


    Nein, des liegt hier erst einmal nur an den Aufgabenträgern... erst wenn der sich seiner Verantwortung entsprechend besinnt und beauftragt/ausschreibt kann man sich die Auftragnehmer anschauen, die jetzt Vorgaben aus der Ausschreibung/Beauftragung nicht einhalten..... solange billig billig billig das Credo ist, wird sich nichts ändern...

  • Zitat von Fump


    Nein, des liegt hier erst einmal nur an den Aufgabenträgern... erst wenn der sich seiner Verantwortung entsprechend besinnt und beauftragt/ausschreibt kann man sich die Auftragnehmer anschauen, die jetzt Vorgaben aus der Ausschreibung/Beauftragung nicht einhalten..... solange billig billig billig das Credo ist, wird sich nichts ändern...


    Dann dürften die Verantwortlichen auf der Regierungsebene den Aufträge aber nicht mit dem Zusatz ausschreiben, dass für einen Zuschlag 80-85% der Preis zählt und 15-20% die Qualität.


    Ich kenne die Ausschreibung hier vor Ort nicht, aber ein befreundeter Unternehmer, der sich auch um den Auftrag beworben hat, meinte dass die Ausschreibung mit ASP und CS war. Trotzdem arbeiten die Leute ohne, nach DA.


    Aber da sind wir wieder bei dem Problem, dass viele Chefs, Bereichs-, Abteilungs-, Objekt-, oder Schichtleiter zwar Vorgesetzte sind, aber keine Führungspersonen. Was denen fehlt, ist das Verständnis, dass sie eine Verantwortung für den SMA tragen. Stattdessen wird auf den kleinen SMA eingeprügelt, bis er kaum sich traut etwas zu sagen und auf seine Rechte verzichtet. Der Arbeitsvertrag ist ja nur auf ein Jahr beschränkt oder man ist noch in der Probezeit. Und wenn ein SMA geht, kommt ein anderer. So kommt es, dass in einer solchen Unterkunft 90% der SMA der deutschen Sprache nicht mächtig sind.


    Und ich möchte noch eine Kleinigkeit zum Thema Schusswaffen sagen. Nehmen wir mal theoretisch an, man könnte in den Unterkünften bewaffnet arbeiten. Ein Unternehmer verdient pro SMA ca. 25ct pro Stunde, also 6€ pro Tag. Eine Glock kostet 400€. Also verdient der Unternehmer an der Position etwa zwei Monate kein Geld, wenn er die Position mit einer Waffe ausstattet. Und in der Rechnung sind noch keine Kosten für die Munition, Sachkunde, Waffenschein, Schießtraining, etc. enthalten. Gleiches gilt übrigens auch für andere Ausrüstungsgegenstände, wie z.B. eine Schutzweste.

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