Wer hat Erfahrungen mit der Arbeit in Flüchtlingsheimen?

    • Erster Beitrag

    Ich habe vor, einen Lehrgang und eine Sachkundeprüfung § 34 a zu absolvieren
    der Arbeitgeben (Sicherheitsfirma hat mir fest zugesagt, das man mich einstellt, wenn ich die Prüfung bestehen. Die Stellenvermittlung habe ich von Jobcenter bekommen


    der Arbeitgeber sagte, da ich auch in Flüchtlingsheimen eingestzt werden könnte.


    Kann mir jemand sagen, wie die Arbeit dort aussieht?
    Hat jemand Erfahrungen damit?


    Vielen Dank für eure Antwort

  • Zitat von guardian_bw


    Mit diesem Argument könnte man doch tatsächlich auch die allgemeine Bewaffnung eines (fast) jeden Bürgers begründen, der ganz normal durchs Leben läuft.
    Auch da könnten immer Situationen auftreten die gefährlich sind, und da kann eine Schusswaffe auch mal das Leben retten.


    Richtig, allerdings haben wir hier die gesetzliche Vorgabe, dass der Waffenträger "mehr als die Allgemeinheit gefährdet" sein muss.


    Zitat von guardian_bw


    Zu 2) Rechtfertige das offene Führen von Schusswaffen durch Personen, die gestern noch Einwegpfandflaschen gesammelt haben gegenüber der Presse... gegenüber dem Kunden mag das in manchen Fällen noch besser funktionieren.
    .....
    Du willst Schild und Turtle für den Wachmann im Flüchtlingsheim? Können wir drüber reden. Immer noch besser als eine Schusswaffe in den Händen völlig überforderter Wachleute.


    Da machst du aber einen großen Fehler und vergleichst Äpfel mit Birnen.
    Du schreibst selbst, dass du für deinen Auftrag auf erfahrenes und fähiges Personal setzt. Auf der anderen Seite legst du aber Ex-Pfandflaschensammler mit Schusswaffe in die Waagschale.


    Dann schreibst du, dass die Schusswaffen offen getragen werden. Eine Schusswaffe wird offen immer nur dann getragen, wenn sie gleichzeitig zur Abschreckung dient. Für alle anderen Fälle empfehlen die Instruktoren immer das verdeckte Führen. Dann kann sich ein Angreifer nicht darauf vorbereiten.


    Jetzt nimm mal die gleiche Ausgangslage mit deinem Supermarkt. Du setzt fähiges Personal ein, stattest sie mit anderem Zeugs aus, etc. Was spricht denn dagegen, wenn ein paar Leute sicherheitshalber Schusswaffen mit dabei haben, die nur dann eingesetzt werden, wenn nichts anderes mehr geht und es um deren Überleben geht?


    Ich weiß, du stellst solche Vergleiche nur ungern an, aber glaubst du, dass sich ein Polizist der gleichen Situation ohne Schusswaffe stellen würde?


    Zitat von Fump


    Vielleicht sollte sich jemand mal die Mühe machen und zu schauen wie viele Einrichtungen dieser Art inzwischen existent sind und wie hoch dfer Prozentsatz ist bei denen es zu Übergriffen etc kommt... Ich denke wir sind hier noch locker im 1-stellligem Bereich...


    Ich weiß nicht, ob es im 1-stelligen Bereich liegt oder nicht, da solche Statistiken wahrscheinlich nicht existieren. Allerdings sollte man dann fragen, woran das liegt. In der Regel wird es daran liegen, dass der Sicherheitsdienst seine Arbeit falsch macht oder die Aufgabenstellung falsch ist.


    Was viele falsch verstehen ist, dass wir nicht die Freunde der Flüchtlinge sind. Wir nehmen denen Drogen weg. Wir lassen kein Alkohol aufs Gelände. Wir achten auf den Brandschutz und lassen keinen Betrieb von Geräten zu, die einfach nur mit Kabeln in die Steckdose gesteckt wurden. Wir sorgen dafür, dass die Regeln des Betreibers eingehalten werden. Somit sind wir auch die, die Aggressionen abbekommen.


    Ich kenne aber auch Einrichtungen, in denen der Sicherheitsdienst nur die Leute verwaltet. Dementsprechend kriminell geht es dort auch zu.

  • Zitat von D_R

    Richtig, allerdings haben wir hier die gesetzliche Vorgabe, dass der Waffenträger "mehr als die Allgemeinheit gefährdet" sein muss.


    Es geht jetzt weniger um die gesetzlichen Vorgaben, sondern nur um diese Argumentation.
    Definitiv jeder kann irgendwann einmal in eine Situation kommen, die lebensgefährlich sein kann und in denen eine Schusswaffe möglicherweise das Leben retten kann.


    Bezogen auf unsere Problematik: Es ist Aufgabe des Unternehmers dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter erst gar nicht in solche Situationen kommen. Oder das Risiko wenigstens weitestgehend zu minimieren. Das geht eben auch über völlig andere Massnahmen - ohne Schusswaffe.
    Im Worst Case, und da schliesst sich der Kreis, muss eben auch mal ein Auftrag abgelehnt werden, wenn die eigenen Bedingungen nicht erfüllt werden können.



    Zitat von D_R

    Da machst du aber einen großen Fehler und vergleichst Äpfel mit Birnen.
    Du schreibst selbst, dass du für deinen Auftrag auf erfahrenes und fähiges Personal setzt. Auf der anderen Seite legst du aber Ex-Pfandflaschensammler mit Schusswaffe in die Waagschale.


    Der Flaschensammler (exemplarisch dargestellt), frisch von der Strasse gepflückt - bestenfalls noch schnell die 34a-Unterrichtung absolviert - ist eben das, was derzeit häufig in den Flüchtlingsunterkünften als Wachleute zu finden ist.
    Geeignetes Personal sieht anders aus.


    Zitat von D_R

    Dann schreibst du, dass die Schusswaffen offen getragen werden. Eine Schusswaffe wird offen immer nur dann getragen, wenn sie gleichzeitig zur Abschreckung dient. Für alle anderen Fälle empfehlen die Instruktoren immer das verdeckte Führen. Dann kann sich ein Angreifer nicht darauf vorbereiten.


    "Offen" bedeutet nicht zwangsläufig im Oberschenkelholster, sondern einfach "sichtbar". Es wird kaum jemand im Schulterholster durch die Gegend rennen (diese Dinger sind einfach mega unpraktisch und unbequem), sondern trägt die Schusswaffe in der Regel an der Koppel. Auch mit Kurzholster wird damit die Waffe bei gängigen Jacken und Blousons sichtbar sein.
    Ich kenn das, ich war lange genug in zivil unterwegs - verdecktes Führen ist tatsächlich nur schwer realisierbar.



    Zitat von D_R


    Jetzt nimm mal die gleiche Ausgangslage mit deinem Supermarkt. Du setzt fähiges Personal ein, stattest sie mit anderem Zeugs aus, etc. Was spricht denn dagegen, wenn ein paar Leute sicherheitshalber Schusswaffen mit dabei haben, die nur dann eingesetzt werden, wenn nichts anderes mehr geht und es um deren Überleben geht?


    Wenn es soweit kommt hat mein Personal schon viel zu viel falsch gemacht und alle anderen Massnahmen, die per Gefährdungsbeurteilung als geeignet und notwendig erachtet, empfohlen und umgesetzt wurden haben sich dann als ungeeignet erwiesen. Ein absolutes Worst Case, das ich mir so nicht vorstellen kann.


    Eine elementare Anweisung an unser Personal lautet auch immer: Niemand setzt seine Gesundheit oder gar sein Leben aufs Spiel. Bevor so etwas passiert: Rückzug. Nenn es von mir aus auch Flucht.
    Gutes Personal weiss auch, wann Zeit zum Rückzug ist. Rechtzeitig.


    Sachwerte, die durch uns geschützt werden sollen, sind ersetzbar. Und vor allem auch versichert.
    In einem anderen Bereich, in dem Schusswaffen üblich sind, kenne ich solche Anweisungen auch. GWT. Jeder auch nur einigermassen verantwortungsvolle Vorgesetzte weist seine GWT-Leute an, die Waffe im Falle eines Falles lieber stecken zu lassen und das Geld ohne Gegenwehr zu übergeben.


    Wir sind nicht dazu da, mit unserem Leben oder unserer Gesundheit Werte anderer zu schützen. Wir machen vieles, aber irgendwo sind Grenzen.

    Bislang ist mir auch noch kein einziger Fall im normalen Objektschutz zu Ohren gekommen, in dem ein Schusswaffengebrauch tatsächlich angezeigt gewesen wäre. Auch in Flüchtlingsunterkünften ist mir noch nicht mal ansatzweise etwas in der Art zu Ohren gekommen, dass Wachleute in solch einer Art angegangen worden wären, dass Lebensgefahr für die Wachleute bestand, derer man sich nur und ausschliesslich mit dem Einsatz von Schusswaffen hätte entziehen können.
    Und glaube mir, meine Ohren reichen weit. Sehr weit.




    Zitat von D_R


    Ich weiß, du stellst solche Vergleiche nur ungern an, aber glaubst du, dass sich ein Polizist der gleichen Situation ohne Schusswaffe stellen würde?


    Solche Vergleiche stelle ich deshalb ungerne an, weil das eine völlig andere Ausgangslage ist. Für den Polizisten stellt die Waffe nicht nur ein Selbstverteidigungsmittel dar, sondern - anders als für uns - vor allem auch ein Zwangsmittel.
    Von daher ist es auch völlig egal, was ich glaube oder nicht.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
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  • Zitat von Fump

    Schön zu wissen das es nicht nur noch weitere Dienstleister gibt die eine GB nicht nur ernst nehmen, sondern den Auftrag auch nur entsprechend umsetzen..... so dick kann der Daumen jetzt gar nicht sein wie ich ihn hochrecken möchte....


    Ich muss zugeben, es läuft nicht immer so. Auch unsereins muss Kompromisse eingehen und nicht alles was wir wollen, wird vom Auftraggeber auch akzeptiert.
    Beispielsweise an einem Objekt, das wir seit mehreren Jahren haben, wurde uns Personal gekürzt. Da sitzt nachts nur noch 1 Mann in der Pforte. Auch aus Gründen der Arbeitssicherheit haben wir argumentiert, dass die Besetzung mit 2 Mann (wie es zuvor bereits der Fall war) doch besser ist und man neben dem Mehrwert in Form von dann möglichen Rundgängen auch auf technische oder organisatorische Massnahmen zur Überwachung des Einzelarbeitsplatzes dann verzichten könnte.
    Wurde abgelehnt. Nun haben wir dort eben nur noch einen Mann nachts sitzen und eine technische Lösung zur Überwachung des Einzelarbeitsplatzes zusammen mit dem Auftraggeber installiert.


    In diesem o.g. Fall lief das nahezu optimal. Was auch sicher daran liegt, dass der Auftraggeber auf uns zu kam und etwas von uns wollte und nicht umgekehrt.

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  • und im Fall das Bewaffnung (Schusswaffen) wirklich nötig wäre, dann müssen erfahrene Waffenträger zum Einsatz kommen und nicht das vorhandene Personal mit WSK und Waffe ausgestattet werden...

  • Zitat von guardian_bw


    Auch in Flüchtlingsunterkünften ist mir noch nicht mal ansatzweise etwas in der Art zu Ohren gekommen, dass Wachleute in solch einer Art angegangen worden wären, dass Lebensgefahr für die Wachleute bestand, derer man sich nur und ausschliesslich mit dem Einsatz von Schusswaffen hätte entziehen können.


    Es gibt aber genug Situationen, die für den Wachmann ungefährlicher mit einer Schusswaffe hätten gelöst werden können. z.B. ebenfalls in einer Flüchtlingsunterkunft passiert:


    Die Streife wird zur Hilfe gerufen, weil es einer Frau schlecht geht. Das Zimmer befindet sich im 4. Stock und ist das letzte Zimmer. Kaum sind die Wachleute im Zimmer, kommen 5 Männer dazu, 2 von denen mit Messen in der Hand und die gerade noch auf dem Boden liegende halb tote Frau springt auf und rennt raus.


    Das ist die Situation in der ich persönlich den Einsatz der Schusswaffe für berechtigt halte.


    Und nein, die SMA hatten keine Schusswaffe, kein RSG und auch keinen Tele. Und ja, die sind aus der Situation lebend rausgekommen. Die PSA hatte aber einiges abbekommen.


    Jetzt kannst du in deine Gefährdungsbeurteilung reinschreiben, dass die SMA nicht ins Haus gehen sollen oder keine Zimmer betreten dürfen. Nur hast du in solchen Momenten gleich die unterlassene Hilfeleistung auf der anderen Seite.


    Zitat von guardian_bw


    "Offen" bedeutet nicht zwangsläufig im Oberschenkelholster, sondern einfach "sichtbar". Es wird kaum jemand im Schulterholster durch die Gegend rennen (diese Dinger sind einfach mega unpraktisch und unbequem), sondern trägt die Schusswaffe in der Regel an der Koppel. Auch mit Kurzholster wird damit die Waffe bei gängigen Jacken und Blousons sichtbar sein.
    Ich kenn das, ich war lange genug in zivil unterwegs - verdecktes Führen ist tatsächlich nur schwer realisierbar.


    Dann hattest du die falsche Ausrüstung.
    Wenn ich eine Waffe verdeckt führe, dann habe ich dafür eine Glock 26 und ein IWB Holster von Raven Concealment. Da ist nicht einmal ein Print der Waffe zu sehen.

  • Zitat von D_R

    Die Streife wird zur Hilfe gerufen, weil es einer Frau schlecht geht. Das Zimmer befindet sich im 4. Stock und ist das letzte Zimmer. Kaum sind die Wachleute im Zimmer, kommen 5 Männer dazu, 2 von denen mit Messen in der Hand und die gerade noch auf dem Boden liegende halb tote Frau springt auf und rennt raus.


    Das ist die Situation in der ich persönlich den Einsatz der Schusswaffe für berechtigt halte.


    Und nein, die SMA hatten keine Schusswaffe, kein RSG und auch keinen Tele. Und ja, die sind aus der Situation lebend rausgekommen. Die PSA hatte aber einiges abbekommen.


    Echt jetzt?


    Das was Du hier geschrieben hast zeigt doch, dass die Schusswaffe offensichtlich nicht erforderlich war: Die Wachleute kamen ohne Waffen aus der Lage raus, und das einzige was etwas abbekommen hat war die PSA?
    Sorry, genau dazu ist die PSA da, einiges einzustecken und abzubekommen. Die darf kaputt gehen, wenn sie dabei ihren Zweck erfüllt. Wenn dem Bauarbeiter ein Hammer auf dem behelmten Kopf fällt, dann ist der Helm auch futsch - hat aber seinen Zweck erfüllt.


    Es hat sich hier in diesem Fall offenkundig erwiesen, dass die getroffenen Schutzmassnahmen mindestens ausreichend, auf jeden Fall aber auch geeignet waren, den Wachmann vor Verletzungen oder schlimmerem zu schützen.



    Jetzt die Frage: Angenommen die hätten Schusswaffen gehabt, dann wären die sicherlich auch eingesetzt worden. Zumindest angedroht.
    Es hat sich aber gezeigt, dass das gar nicht erforderlich war... mildere Mittel waren wohl ausreichend, um die Bedrohung zu beseitigen. Es wurden ja offensichtlich - mangels Verfügbarkeit - gar keine Waffen wie Schlagstock oder RSG eingesetzt... Wie würde da wohl ein Richter urteilen?


    Daher weiterhin ein klares Nein zu Schusswaffen.



    Zitat von D_R


    Jetzt kannst du in deine Gefährdungsbeurteilung reinschreiben, dass die SMA nicht ins Haus gehen sollen oder keine Zimmer betreten dürfen. Nur hast du in solchen Momenten gleich die unterlassene Hilfeleistung auf der anderen Seite.


    Nicht zwangsläufig kommt da die unterlassene Hilfeleistung ins Spiel. Kommt immer auch auf den genauen Auftrag an. Und den Bewachungsauftrag sollte man auf jeden Fall kennen und ihn in der ODA widerspiegeln.


    Und dann ist da noch die andere Seite: Niemand muss sich bei der Hilfeleistung in (Lebens)Gefahr begeben - die Hilfeleistung muss auch zumutbar sein. Wenn die Gefahr für den eigentlich zur Hilfeleistung verpflichteten Jedermann (bekanntlich sind wir ja nichts anderes) zu gross erscheint... da tuts auch der Notruf, um der Pflicht zur Hilfeleistung nachzukommen. Und dann ist nix mit Strafbarkeit nach §323c StGB.



    Zitat von D_R

    Dann hattest du die falsche Ausrüstung.


    Möglich, die Ausrüstung die der Staat zur Verfügung stellte war nicht immer die beste.


    Nicht anders sieht es aber im Bewachungsgewerbe aus. Nur selten stellen die Unternehmen wirklich gute und zweckmässige Ausrüstung zur Verfügung - weil das kostet in der Regel ein paar Cent mehr.


    Problem, hier wie beim Staat: Privat beschaffte Ausrüstung kann zu Problemen führen, die nicht zu unterschätzen sind...

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    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Ich für meinen Teil finde es besser, wenn man die Erfahrung in einem Flüchtlingsheim arbeiten zu müssen, gar nicht erst machen muss! Was ich da schon alles gehört habe, grauenvoll! Deutschland will sich wohl doch langsam aber sicher abschaffen!

  • Zitat von guardian_bw


    Das was Du hier geschrieben hast zeigt doch, dass die Schusswaffe offensichtlich nicht erforderlich war: Die Wachleute kamen ohne Waffen aus der Lage raus, und das einzige was etwas abbekommen hat war die PSA?
    Sorry, genau dazu ist die PSA da, einiges einzustecken und abzubekommen. Die darf kaputt gehen, wenn sie dabei ihren Zweck erfüllt.


    Also wenn du das jetzt so auslegst, dann ist eine Schusswaffe nie erforderlich. Beim GWT? Dann rückt der Wachmann eben das Geld raus. Oder trägt eine Schutzweste. Wenn er angeschossen wird, dann ist es doch schön. Dafür trägt er die Weste.....


    Sorry, aber diese PSA ist kein geeignetes Mittel um einen solchen Angriff abzuwehren. Was die SMA hatten, war Können in Verbindung mit ganz viel Glück.


    Eine Schusswaffe wäre in dem Fall ein viel geeigneteres Mittel, da der Angegriffene dabei wesentlich weniger Risiko eingehen muss, um den rechtswidrigen Angriff dauerhaft abzuwehren. Und dabei spreche ich momentan alleine vom Ziehen der Schusswaffe, nicht von einer Schussabgabe.


    Zitat von guardian_bw


    Es hat sich aber gezeigt, dass das gar nicht erforderlich war... mildere Mittel waren wohl ausreichend, um die Bedrohung zu beseitigen. Es wurden ja offensichtlich - mangels Verfügbarkeit - gar keine Waffen wie Schlagstock oder RSG eingesetzt... Wie würde da wohl ein Richter urteilen?


    Bei der Wahl des mildesten Mittels muss ich kein Mittel wählen, mit dem ich mich selbst in Gefahr bringe, nur damit der Täter bei der Abwehr weniger Schaden erleidet.


    Wie würde da wohl ein Richter entscheiden?


    Gehen wir da mal wieder in die Praxis:
    https://www.youtube.com/watch?v=rPHUkCVkmKE


    Ein Polizist wird mit einem Messer angegriffen. Er trägt auch eine PSA, entscheidet sich aber trotzdem für den Einsatz einer Schusswaffe und schießt direkt in den Körper. => Notwehr.



    Zitat von guardian_bw


    Nicht zwangsläufig kommt da die unterlassene Hilfeleistung ins Spiel. Kommt immer auch auf den genauen Auftrag an. Und den Bewachungsauftrag sollte man auf jeden Fall kennen und ihn in der ODA widerspiegeln.


    Und dann ist da noch die andere Seite: Niemand muss sich bei der Hilfeleistung in (Lebens)Gefahr begeben - die Hilfeleistung muss auch zumutbar sein. Wenn die Gefahr für den eigentlich zur Hilfeleistung verpflichteten Jedermann (bekanntlich sind wir ja nichts anderes) zu gross erscheint... da tuts auch der Notruf, um der Pflicht zur Hilfeleistung nachzukommen. Und dann ist nix mit Strafbarkeit nach §323c StGB.


    Was hat denn die unterlassene Hilfeleistung mit dem Bewachungsauftrag zutun?
    Ja, es ist richtig, dass man sich nicht selbst in (Lebens)Gefahr begeben muss. Aber wo war bei dem Fall eine Lebensgefahr - würde ein Richter fragen. Nur weil man in ein Haus geht, begibt man sich nicht automatisch in Lebensgefahr, wenn nichts auf einen Hinterhalt hindeutet. Und zumutbar ist eine Hilfeleistung allemal, denn fast jeder ist in erster Hilfe / als Ersthelfer ausgebildet worden. Wie würde denn da der Richter (nach dem Druck der Presse) entscheiden?

  • Ich denke der Anteil auffälliger Heime liegt im einstelligen Bereich und wer für den Job geschaffen ist, soll ihn machen.... mit Abschaffen hat es recht wenig zu tun, derzeit aber eine beliebte Äußerung aus der "Asylkrtiker"Ecke...


    da fällt mir ein, wenn wir doch gar keine Verfassung haben, Merkel angestellt ist, wieso gibts bei uns Asyl? :shock: :shock: :shock:


    :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

  • Zitat von D_R

    Also wenn du das jetzt so auslegst, dann ist eine Schusswaffe nie erforderlich.


    Bingo! Du hast es erfasst. Im Bewachungsgewerbe wäre die Schusswaffe aus Sicht der Arbeitssicherheit im Rahmen der Minimierung von Risiken tatsächlich fast nie erforderlich. Da tun es eben auch ganz andere Massnahmen.



    Zitat von D_R

    Sorry, aber diese PSA ist kein geeignetes Mittel um einen solchen Angriff abzuwehren. Was die SMA hatten, war Können in Verbindung mit ganz viel Glück.


    Es geht bei der PSA auch weniger darum, Angriffe abzuwehren, sondern vielmehr darum das Risiko von Verletzungen zu minimieren.


    Und dazu war die vorhandene PSA im geschilderten Fall ganz offensichtlich geeignet.



    Zitat von D_R

    Bei der Wahl des mildesten Mittels muss ich kein Mittel wählen, mit dem ich mich selbst in Gefahr bringe, nur damit der Täter bei der Abwehr weniger Schaden erleidet.


    Wie würde da wohl ein Richter entscheiden?


    Du redest von der Notwehr, ich von der Arbeitssicherheit.
    Zwei völlig verschiedene Themenkomplexe...


    Natürlich wäre bei einer Bedrohung mit einem Messer die Abwehr mittels Schusswaffe im Rahmen der Notwehr gerechtfertigt. Keine Frage.


    Wenn ich als Verantwortlicher den Mitarbeitern keine Schusswaffe zur Verfügung stelle, es zu der beschriebenen Lage kommt und irgendjemand (BG, Gewerbeamt, Mitarbeiter, wer auch immer) auf die Idee kommt mir eine mangelhafte Gefährdungsbeurteilung und damit ungeeignete Massnahmen zum Arbeitsschutz vorzuwerfen: Da geht es mitunter um Haftstrafen, wenn es in dieser Sache Versäumnisse gibt. Wie würde wohl der Richter entscheiden wenn sich zeigt, dass die getroffenen Massnahmen eben ganz offensichtlich doch geeignet waren?
    Die Mitarbeiter kamen unverletzt aus der Lage raus und nur die PSA hat was abbekommen. Besser gehts doch gar nicht.


    Nur mit Glück und Können? Dann hat immerhin auch was anderes offenbar funktioniert: Die Personalauswahl. Wenn die was können, waren wohl geeignete Personen für die Tätigkeit ausgewählt. Auch hier wieder: Besser geht gar nicht.


    Zitat von D_R

    Ein Polizist wird mit einem Messer angegriffen. Er trägt auch eine PSA, entscheidet sich aber trotzdem für den Einsatz einer Schusswaffe und schießt direkt in den Körper. => Notwehr.


    Natürlich, wie bereits oben geschrieben. Darum geht es aber eben nicht.



    Zitat von guardian_bw


    Nicht zwangsläufig kommt da die unterlassene Hilfeleistung ins Spiel. Kommt immer auch auf den genauen Auftrag an. Und den Bewachungsauftrag sollte man auf jeden Fall kennen und ihn in der ODA widerspiegeln.


    Überleg mal. Und zur Frage der Zumutbarkeit auch.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • So, ich komme gerade von einem Auftrag, bei dem eine Flüchtlingsunterkunft mit Schusswaffe bewacht werden sollte. Zu den ca. 25 Mann auf 2.000 Bewohner wurden 4 SMA mit Schusswaffe bestellt + 3 Polizisten. Einer in Zivil, einer PHM der andere PHMmZ (nach Sternen).


    Grund der Anforderung war wohl eine größere Anreise und wohl eine Art "Versuch", da im Nachbarcamp die gleichen Bedingungen herrschen und dort 16 SMA + 3 Pol extra bestellt wurden.


    Insgesamt verlief alles relativ ruhig, in beiden Camps.

  • Wurden die Schusswaffenträger von der zuständigen Waffenbehörde schon bewilligt? Oder ist der Auftrag noch in der Planung bei der Waffenbehörde?
    Und was ist das Gefährdungsobjekt nach §28 WaffG?
    Objekt in Form der Einrichtung oder die Personen in Form der Flüchtlinge?
    Zum Selbstschutz dürfen ja, soweit ich weiss, keine Schusswaffen nach §28 WaffG ausgegeben werden.


    LG Behrchen

  • http://www.freiepresse.de/LOKA…9360879.php?cvdkurzlink=f


    Geht doch alles ohne Ausrüstung. Reine deeskalationssache. Wir sind schliesslich keine hilfspolizisten *wachmann*
    Find ich dermaßen kontraproduktiv von dieses ständige: wir machen das alles ohne Ausrüstung,Schutz und nur mit Worten. Egal ob es flüchtlingsheim,Stadion oder alarmverfolgung ist. Dann muss man halt sein Personal sorgfältiger aussuchen und mehr Geld in Ausbildung und Lohn stecken,aber diese feige Haltung die an den Tag gelegt wird ist doch zum...

  • Also ich wette, dass es auf Seiten der Polizei ähnlich viele Fälle von Gewalt und Übergriffe auf Flüchtlinge gibt, nur können Sich die "Blauen Sheriffs" da mehr auf ihr UZwG berufen, die Leute arbeiten tatsächlich im Team zusammen und sind auch nicht so doof, öffentlich etwas zu schreiben, was sie denken.


    Im Übrigen werden die Kontrollen der Firmen für die Bewachungserlaubnis momentan ad Absurdum geführt. So Ärgert sich ein Kollege von mir momentan mit dem Finanzamt und dem Gewerbeamt herum. Das Gewerbeamt verlangt die Bescheinigung in Steuersachen sowohl vom Finanzamt beim Sitz des GF, als auch beim Sitz der Kapitalgesellschaft. Das Finanzamt am Sitz der Kapitalgesellschaft weigert sich aber eine Bescheinigung in Steuersachen auszustellen, da dort der GF unbekannt ist. Doch damit lässt sich das Gewerbeamt nicht zufrieden stellen.


    Was hat das noch mit der Zuverlässigkeit zutun?
    Die Arbeitsbedingungen der Wachmänner sind aber anscheinend egal.
    Und sorry, aber wer ist für die Situation verantwortlich? Hauptsächlich ja die Betreiber der Camps, also die öffentliche Hand, weil Aufträge an den günstigsten vergeben werden.

  • Zitat von D_R

    So, ich komme gerade von einem Auftrag, bei dem eine Flüchtlingsunterkunft mit Schusswaffe bewacht werden sollte. Zu den ca. 25 Mann auf 2.000 Bewohner wurden 4 SMA mit Schusswaffe bestellt + 3 Polizisten. Einer in Zivil, einer PHM der andere PHMmZ (nach Sternen).


    Grund der Anforderung war wohl eine größere Anreise und wohl eine Art "Versuch", da im Nachbarcamp die gleichen Bedingungen herrschen und dort 16 SMA + 3 Pol extra bestellt wurden.


    Insgesamt verlief alles relativ ruhig, in beiden Camps.


    Ich denke dieses "Camp" (oder die Camps) wird immer ein Geheimnis bleiben...


    P.S.
    Ich stelle mir gerade vor wie ein "Camp" Betreiber 3 Polizisten bestellt "zum mitnehmen oder geliefert? Mit Blaulicht oder verdeckt?" :roll:
    3 Polizisten sind bei einer großen Anreise nicht wirklich viel... Was versteht man hier unter einer großen Anreise, wie erfolgt die?


    Zitat

    Was hat das noch mit der Zuverlässigkeit zutun?


    Nichts, aber mit den anderen Regularien die eben so einzuhalten sind und hier ist eben nicht der Auftraggeber der "Regulator" Lustig? Nein, lästig? ich denke ja.... Bürokratie halt...

    Zitat

    Die Arbeitsbedingungen der Wachmänner sind aber anscheinend egal.


    Eher den Arbeitgebern... inzwischen liefen mehrere Fälle durch die Presse beide er die Behörde aktiv wurde und aufräumte... Symptome bekämpft.... die Ursachen liegen woanders.

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