Unternehmen führen Bücher

  • Zitat von KampfKraut

    Direkt neben "Deutschem Satzbau" :mrgreen:


    Wir wollen ja nicht kleinlich sein :lol:


    Ein Besuch in einer Buchhandlung ist auch hilfreich .....

  • Wer in einem Forum und ganz besonders in unserer Branche nach Fachliteratur hinsichtlich Unternehmensführung sucht, sollte mindestens mal in der Lage sein sich entsprechend schriftlich zu äussern.... oder möchte irgendeiner der Antworter in diesem Unternehmen dann auch tätig sein?

  • Fump Nein!


    Sollte der TE ein Unternehmen gründen wollen, dann seien ihm die Kurse der IHK für Existenzgründer ans Herz gelegt.


    Eine Bewachungserlaubnis ist ja relativ einfach zu bekommen ... der wirtschaftliche Erfolg und die Tragfähigkeit des Unternehmenskonzept ist damit nicht garantiert.

  • Zitat von christoph_hb


    Eine Bewachungserlaubnis ist ja relativ einfach zu bekommen ... der wirtschaftliche Erfolg und die Tragfähigkeit des Unternehmenskonzept ist damit nicht garantiert.


    Eine Gewerbeerlaubnis fürs Bewachungsgewerbe ist gar nicht so einfach zu bekommen, wie sich das manche vorstellen. Die größten Knackpunkte sind z.B. die Stellungnahme oder IHK oder auch die Bescheinigung in Steuersachen. Aber auch die Kosten sind relativ hoch. 600irgendwas habe ich bezahlt. Andere haben bis 800€ bezahlt.

  • Zitat von D_R

    Eine Gewerbeerlaubnis fürs Bewachungsgewerbe ist gar nicht so einfach zu bekommen, wie sich das manche vorstellen. Die größten Knackpunkte sind z.B. die Stellungnahme oder IHK oder auch die Bescheinigung in Steuersachen. Aber auch die Kosten sind relativ hoch. 600irgendwas habe ich bezahlt. Andere haben bis 800€ bezahlt.


    Naja :mrgreen:


    80 h Unterrichtungsnachweis oder SKP 34a GewO als Minimumbildungsnachweis
    Haftpflichtversicherungsnachweis
    GZR und unbeschränkte Auskunft aus dem BZR zu beantragen bei der Wohnortgemeinde oder mit neuem BPA direkt beim BfJ, unbeschränkte Auskunft besorgt die Behörde
    Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, ggf. Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis/Vollstreckungsportal
    Eigenkapitalnachweis in unterschiedlicher Höhe je nach Erlaubnisbehörde
    Stellungnahme der IHK holt die Erlaubnisbehörde ein
    Und dann die Gebühren für die Erlaubnis an sich und dann Gewerbe anmelden .....
    Wenn schon selbstständig, dann evtl. Bestätigungen der Krankenkasse und der BG über Unbedenklichkeit.


    Und schon bin ich selbstständig im Bewachungsgewerbe.


    Das finde ich jetzt erstmal nicht so schwierig .....

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
    und eine Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts hast du noch vergessen.


    Und jetzt stelle dir mal vor, du hast in den letzten Jahren deine Steuererklärung unpünktlich abgegeben, dann ist es schon ein Punkt, der gegen dich verwendet werden kann. Steuerschulden genauso.


    Oder es ist gerade ein Strafzettel fürs Falschparken offen, dann erteilt dir die Stadtkasse auch keine Bescheinigung.


    Oder du hast dich gerade mit irgendeiner Behörde angelegt und die will rechtswidrig vollstrecken. Dann kannst du es mit der Gewerbeerlaubnis auch vergessen.


    Von den zig Anträgen, die ich in letzter Zeit gestellt habe, war der Antrag für die Gewerbeerlaubnis der Stressigste.


    Ich stelle dir aber mal eine Gegenfrage: Was ist denn für dich schwierig?

  • Schwierig?


    Insolvenzgericht=Vollstreckungsportal ....


    Verspätete Abgabe ist insoweit gewerberechtlich unbeachtlich .... jedes Verwaltungsgericht haut einer Behörde wegen sowas die Ablehnung um die Ohren.


    Stadtkasse dürfte auch kein Problem sein ..... und Vollstreckungen werden immer angekündigt und bis es dazu kommt, gibt es Ankündigungen und Mahnungen ....


    Die wirkliche Herausforderung ist Kundenakquise und die Mitarbeitersuche und dann liquide bleiben, d. H. Die Kunden zahlen pünktlich und auch den Rechnungsbetrag und kürzen nicht rum.


    Für Widerrufsgründe und ähnliches, Landmann/Rohmer, GewO, ein Kommentar.


    Die Erlaubnis zu erhalten ist bei ansonsten unauffälliger Vita eine Geduldssache. Unternehmerischer Erfolg ist da schon echt schwierig.

  • Ok..
    Etwas genauer...


    Der erfolgreiche Sicherheitsunternehmer ?! Kein einziges Buch in dieser Form gefunden ! Schade :-(


    Wie man aufträge bekommt etc.....

  • Zitat von Dream2015

    Ok..
    Etwas genauer...


    Der erfolgreiche Sicherheitsunternehmer ?! Kein einziges Buch in dieser Form gefunden ! Schade :-(


    Wie man aufträge bekommt etc.....


    Argl.


    Schritt 1: Existenzgründer-Seminar besuchen
    Schritt 2: Eigenkapital checken. Bei "Ich-AG" 6 Monate den Lebensunterhalt aus Eigenmitteln aufbringen können.
    Schritt 3: Gedanken über Fortsetzung GKV, ALV und RV machen.
    Schritt 4: Bücher kaufen: "Existenzgründung für Dummies" und "Businessplan für Dummies"
    Schritt 5: Bewachungserlaubnis beantragen, wenn die Aufgaben aus den Büchern erfüllt sind.

  • Zitat von Dream2015

    Der erfolgreiche Sicherheitsunternehmer ?! Kein einziges Buch in dieser Form gefunden ! Schade :-(


    Sind wir hier bei Twitter? Kaufe dir mal vollständige Sätze ;)

  • Zitat von D_R


    Eine Gewerbeerlaubnis fürs Bewachungsgewerbe ist gar nicht so einfach zu bekommen, wie sich das manche vorstellen. Die größten Knackpunkte sind z.B. die Stellungnahme oder IHK oder auch die Bescheinigung in Steuersachen. Aber auch die Kosten sind relativ hoch. 600irgendwas habe ich bezahlt. Andere haben bis 800€ bezahlt.


    Und wieder andere bekommen die Bewachungserlaubnis für nen Zwanziger nachgeschmissen :roll:
    Irgendwelche Nachweise erforderlich? Fehlanzeige.


    Gibts net? Leider doch. Live mitbekommen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • 800 ist nix wenn mich mich selbstständig machen und Verantwortung für Mitarbeiter will... will ich aber als Solo, Duo oder TrioSub rumhüpfen ist es viel Geld...

  • Hallo,



    Die Gewerbeerlaubis nach § 34a kann nur unter eng beschriebenen Umständen versagt werden,als da sind:


    – Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
    – Steuerrückstände,
    – Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten (Nichtabführung der Arbeitgeber- und
    Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungen),
    – mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (im Falle der Insolvenz ist § 12 zu beachten).


    Wobei bei allen vorgenannten aber ein direkter Bezug zur Gewerblichen Tätigkeit bestehen muss und diese eine hinreichende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellen würden.
    Also bei Straftaten zum B. wiederholte Körperverletzungen oder Drogenkomsum zum B.


    Bei Steuerrückständen geht es ausschließlich um gewerbliche Steuern,Private Steuern dürfen nicht bewertet werden.





    Ansonsten braucht man nur folgende Unterlagen:


    •Auszug aus dem Handelsregister, wenn es sich um ein eingetragenes Unternehmen handelt.
    •Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregister (beim Einwohnermeldeamt zu beantragen)
    •Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (beim Ordnungsamt zu beantragen)
    •Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren seinen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 915 ZPO und § 107 KO).
    •Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen finanziellen Mittel oder Sicherheiten.
    •Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
    •Nachweis über die Teilnahme an einer 80-stündigen Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe gemäß Bewachungsverordnung.


    Die Gewerbeerlaubnis selber kostet zwischen 20 und 40 € je nach Kommune,dazu kommen dann noch Kosten Führungszeugnis/Auskunft, so das man ab 70 € aufwärts ein Unternehmen betreiben kann,weil diese Forderung:

    Zitat

    •Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen finanziellen Mittel oder Sicherheiten.
    (Für die ersten 6 Monate des Bestehens)


    leider vielfach gar nicht von den Ämtern geprüft wird.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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