Gefährdungsanalyse

  • Wie sieht das eigentlich mit dem erstellen einer Gefährdungsanalyse für Mitarbeiter aus Sicht eines SiKos aus?


    Hat diese eine Gewisse Form einzuhalten oder kann diese beliebig gestaltet werden sofern alles Wichtige für die VBG enthalten ist? Gibt es dazu vll Muster wie so etwas aussehen kann? Muss diese Bilder enthalten (von den Gefahrenstellen) oder sind diese optional?

  • Hallo,


    dazu gibt es Material von der BG, im Grundsatz geht es aber immer um diese 7 Punkte:


    1.Arbeitsbereich und Tätigkeit festlegen
    Dazu gehört:
    -Verantwortung festlegen
    -Gesetze und Vorschriften auflisten,die für den Arbeitsplatz gelten
    -Ermitteln der Arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen (zum B. Feinstaub,Kälte etc.)
    -Personenbezogene Gefährdungen ermitteln (zum B. Tauglichkeit Schichtarbeit)


    2.aufgrund des vorherigen konkrete Überrpüfung des gesamten Arbeitsplatzes auf Gefährdungen


    3.Risikobewertung
    Einteilung der gefunden Gefährdungen in
    -Stark gefährdend
    d.h. Maßnahmen sind ungehend erforderlich
    -weniger stark gefährdend
    d.h. Abhilfe muss nciht sofort geschaffen werden
    -gering gefährdend
    das sogenannte "Restrisiko"


    Aus dieser Risikobewertung erstellt man dann Schutzziele ,wobei viele davon bereits in Gesetzen,Rechtsverordnungen und Vorschriften zu finden sind
    Daraus erstellt man den den


    4.Maßnahmenkatalog
    also die zu erledigenden Arbeiten um einen sicheren Arbeitsplatz zu schaffen und daraus folgt die Festlegung der


    5.Durchführen der Maßnahmen
    Hier sollten klare Zeit-und Personenvorgaben gemacht werden (zum B. FA Müller erneuert Außenbeleuchtung bei XXX bis zum 30.9.2015


    6.Kontrolle der Durchfühung


    7.erneuter Prüfbeginn mit 1. nach einer gewissen Zeit ( 2 oder 3 Jahre)


    Und das ganze natürlich alles schön schriftlich dokumentieren und selbstverständlich mit Fotos.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Danke klingt doch schon mal ganz Gut. :D


    Gefahren die sich nicht abstellen lassen (z.B Kontrollen an einem Starkstromkasten) kann man mit dem Hinweis auf Eigenschutz durch Schutzhandschuhe (als bsp) als "erledigt" betrachten?


    "Gesetze und Vorschriften auflisten,die für den Arbeitsplatz gelten"


    Reicht hier ein Verweis auf die BGVC7 ect oder müssen explizit einzelne Paragrafen raus gezogen werden die hier greifen?

  • Zitat von KampfKraut

    Danke klingt doch schon mal ganz Gut. :D


    Stimmt nur nicht so ganz.


    Wenn ich aus dem Urlaub daheim bin, schreib ich mehr dazu.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hallo,



    Zitat

    Bisher haben die MA auch ohne so etwas ganz gut überlebt/gelebt


    ja bis der Staatsanwalt auf der Matte steht...... :mrgreen:


    Deswegen ist das wichtigste auch die Dokumentation ....


    Gerade im Spannungsfeld zwischen Auftraggeber und Sicherheitsunternehmen.
    Der Kunde (Auftragegeber) will natürlich alles kostenlos ....nur wenn es denn mal "Scheppert" wird mit dem großen Finger gleich auf das Wachunternehmen gezeigt.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Das "Problem" ist im Prinzip nur alles so wasserdicht zu schreiben das nachher keiner am Stuhl sägen kann. Erfahrungsgemäß liest diese Analyse sowieso keiner. Die meisten MA setzen einfach ihr Autogramm drunter und sind sich gar nicht bewusst was sie mit dieser Unterschrift eigentlich "bestätigen"... :shock: :roll:

  • Zitat von Frank

    Hallo,




    ja bis der Staatsanwalt auf der Matte steht......


    Das geschieht allerdings erst dann, wenn es zu spät ist und schon was gravierendes mit mindestens einem erheblichen Personenschaden passiert ist.
    Vorher interessiert sich da kein Staatsanwalt.


    Die Gefährdungsbeurteilung ist übrigens nichts, was die Mitarbeiter unterschreiben müssen.
    Das wäre nur bei der DA ggf. erforderlich, die im Idealfall die GBU bzw. darin festgeschriebene Maßnahmen enthält. Oder anders gesagt, u.a. auf der GBU aufbaut.

  • Wieso sollte er die unterschreiben? Wichtig ist das es sie gibt und ein MA sie lesen kann.


    Bei uns ist die GB Bestandteil der ODA (mitgeltende Unterlagen) und die ODA wird schriftlich bestätigt, GB (wie viele andere Unterlagen noch) befinden sich in der Objektmappe und haben halbjährlich schriftlich bestätigt zu werden...

  • Na ja dann wird sie ja doch indirekt unterschrieben. Denn sonnst kommt es ja zu dem Oben angesprochenen Problem. Wenn etwas passiert und der MA sich gegenüber der VBG darauf beruft nicht ordnungsgemäß auf die Gefahren hingewiesen worden zu sein, ist der Ersteller der GA der dumme...

  • Nochmal kurz, bevor ich Anfang nächster Woche ausführlich was schreibe:


    Die Gefährdungsbeurteilung selbst muss der AN tatsächlich weder kennen noch unterschreiben.
    Die für ihn wichtigen Dinge daraus sind (oder sollten sein) Bestandteil der Dienstanweisungen, auch Einzelanweisungen. Zudem ist die Gefährdungsbeurteilung (neben anderen Dingen) auch Grundlage der Erstunterweisung bei Einstellung sowie der regelmässigen, mindestens jährlichen Unterweisung, die auch dokumentiert werden (und vom AN auch unterschrieben werden).

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  • die bgv a8 gibts erstens nicht mehr, und zweitens enthielt diese nur die sicherheitskennzeichnungen...


    auf die relevanten vorschriften muss nciht verwiesen werden, jedoch sollte man entweder diese kennen und einhalten oder soviel tun, daß man zwangsläufig unterhalb aller (auch der unbekannten) regelungen bleibt.. letzteres istwohl schwierig..


    daher ist ein normenbezug alleine schon deshalb sinnvoll, weil -falls mal jmd der an der erstellung nciht mitgewirkt hat- jeder der mit der gb (neuer bereichsleiter dem bestimmte aufgaben übertragen wurden o.ä.) arbeiten soll dann nachsehen kann, abgesehen davond aß sich auch mal ne vorschrift ändert hin und wieder... hab ich mal gehört..

  • Hm ok. Da demnächst bei meinem Kollegen wohl ein Übertrag auf so eine Position statt findet er aber 0 Ahnung vom PC hat dachte ich. ich klär das gleich mal ab.


    Das kann also sein, dass so eine Gefährdungsanalyse bei einem kleinen Objekt nur 1 oder 2 DIN4 Seiten hat in denen nur "Gefahren" die als "Gering" eingestuft werden drin stehen und demnach auch nicht abgestellt werden müssen?

  • egal wie klein das objekt ist, ich fürchte eine (angemessene) gefährdungsbeurteilung wird immer etwas umfangreicher sein als 1-2 seiten. und auch bei akzeptablen risiken sollte man sich bemühen, diese zu verringern.
    ABER wenn die einfachheit der tätigkeit und der mangel an problembereichen, also beispielsweise ein beiheiztes und klimatisiertes wachbüro, ohne bildschirmarbeitsplätze, ohne lärm, ohne besucher, kurze schichten in doppelbesetzung und nur tagsüber, putzfrau und catering etc gegeben sind, immer einer von beiden ersthelfer aber niemals einer ne frau ist und natürlich beide volljährig sind und der AG alles stellt was nötig ist und das regelmäßig überprüft, keiner irgendwelche fahrzeuge oder sonstwas bewegen muß etc.. dann kann man das auch mal kurzhalten..


    andererseits gibts neben den gerade genannten faktoren noch ca 100 weitere, die konsequenzen haben..


    andererseits ist ein SIKO zwar etwas geschult, aber eben auch keine Sifa/FASi, was auch zur Folge hat, daß auch niemand Expertenkenntnisse erwarten wird..
    und nebenbei sollte man vielleicht erwähnen, daß die Hauptverantwortung ohnehin immer beim Chef bleibt.. Daher sollte sich der SIKO halt auch mal von der Sifa zumindest bei den ersten Beurteilungen unterstützen lassen, dem Chef kann das nur Recht sein..

  • So, wie versprochen eine ausführliche Antwort.
    Obwohl bereits plastus sehr viel geschrieben hat, was auch absolut passt.


    Auch anderweitig wurde mittlerweile einiges geschrieben, was hilfreich sein dürfte.


    Kurz zu meinem Hintergrund: Den Siko-Lehrgang habe ich letzten Sommer erfolgreich abgelegt und bin nun dran, die FaSi zu machen.


    Zu Deinen Fragen:


    - eine bestimmte, vorgegebene Form die es einzuhalten gilt gibt es nicht.
    - die Gefährdungsbeurteilung macht man nicht für die BG, sondern für sich.
    - Muster oder Vorlagen habe ich im Siko-Lehrgang bekommen, es finden sich bestimmt auch welche im WWW.
    - Bilder müssen nicht dabei sein, können aber hilfreich sein. Ich hatte in der Hausarbeit, die Teil der Siko-Prüfung ist, Bilder mit dabei und bekam volle Punktzahl dafür. Es wurde aber auch deutlich gesagt, dass diese Bilder nur das Sahnehäubchen darstellten.


    Dazu:


    - Verantwortung muss in der Gefährdungsbeurteilung nicht festgelegt werden, die steht bereits fest.


    Verantwortlich im Arbeitsschutz ist generell der Unternehmer, aber auch Führungskräfte. Wer also z.B. Objektleiter ist, trägt bereits Verantwortung im Arbeitsschutz. Uns wurde auch gleich zu Beginn im Siko-Lehrgang vermittelt, dass man als Führungskraft praktisch schon Siko ist - auch ohne förmliche Prüfung durch die VBG. Denn man ist bereits verantwortlich im Arbeitsschutz und hat, im Gegensatz zum Sicherheitsbeauftragten Weisungsbefugnis und hat die Einhaltung der festgelegten Massnahmen zu kontrollieren.
    Die endgültige Verantwortung liegt aber immer noch beim Unternehmer.


    - Gesetze und Vorschriften müssen auch nicht in der Gefährdungsbeurteilung aufgelistet werden.


    Diese beiden jetzt genannten Punkte (Verantwortlichkeiten und Vorschriften) gehören in die Dienstanweisung, nicht aber in die Gefährdungsbeurteilung.
    In jener geht es tatsächlich nur um die Gefährdungen, die rund um den Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeiten vorhanden sind.


    Was gehört in die Gefährdungsbeurteilung?
    - Arbeitsplatz und Tätigkeit
    - Gefährdung bzw. Belastung
    - Genaue Beschreibung der Situation, durch die eine Gefährdung bzw. Belastung entsteht
    - Risikobewertung
    - Begründung der Bewertung
    - Massnahmenvorschläge


    Zitat von Frank

    2.aufgrund des vorherigen konkrete Überrpüfung des gesamten Arbeitsplatzes auf Gefährdungen


    Bei der Ermittlung der Gefährdungen ist darauf zu achten, dass tatsächlich alle möglichen und denkbaren Gefährdungen rund um den Arbeitsplatzbzw. die Tätigkeit objektiv erfasst werden. Hierbei liegt eine grosse Gefahr in der sogenannten Betriebsblindheit. Man übersieht gerne bestimmte, für sich selbst evtl. selbstverständliche Dinge, die aber durchaus auch eine (wenn auch vielleicht kleine) Gefährdung darstellen können.


    So sollte man auch z.B. beim Pförtner daran denken, dass er normalerweise eine sitzende Tätigkeit ausübt und dieser Umstand auch bereits eine Gefährdung darstellen kann. Jetzt nicht in Bezug darauf, dass er aus seinem Stuhl fallen könnte, sondern das dauerhafte Sitzen als solches.


    Es empfiehlt sich wirklich, eine objektive Sicht auf das Ganze zu werfen, und sich Rat bei der FaSi zu holen.




    Die ermittelten Gefährdungen werden anhand der sogenannten Risikomatrix bewertet.
    Dabei wird die Gefährdung in zwei Punkten bewertet: Eintrittswahrscheinlichkeit und zu erwartende Schadensschwere. Die Einteilung erfolgt dabei in die Grade hoch, mittel und niedrig.


    Beispiel: Werkschutzdienst in Pforte
    Gefährdung: Stromschlag durch elektrische Gerätschaften in der Pforte.


    Das ist ein höchst seltenes Ereignis, man sollte aber dennoch daran denken.
    Die Einteilung in der Risikomatrix könnte so aussehen:
    Eintrittswahrscheinlichkeit = gering, Schadensschwere jedoch hoch.
    Das kann dann die Bewertung mittel ergeben.


    Wichtig hierbei ist die Begründung, warum man die Bewertung so vorgenommen hat, besonders wenn man anhand der Matrix eine objektiv gesehen grosse Gefahr als niedrig einstuft. Eine solche Einteilung stellt zunächst kein Problem dar, wenn es entsprechend begründet wurde.
    Die Gefährdung "Stromschlag" oben könnte auch als "gering" bewertet werden, trotz der Einteilung "hoch" in der Matrix in mindestens einem Punkt. Man muss es lediglich entsprechend begründen.


    Salopp gesagt:
    Bei einer Bewertung des Risikos "hoch" muss etwas getan werden, also Massnahmen zur Risikominimierung getroffen werden (Maßnahmenhierarchie beachten!), bei "mittel" sollte etwas getan werden, bei "niedrig" kann etwas getan werden.



    Zitat von Frank


    4.Maßnahmenkatalog
    also die zu erledigenden Arbeiten um einen sicheren Arbeitsplatz zu schaffen und daraus folgt die Festlegung der


    5.Durchführen der Maßnahmen
    Hier sollten klare Zeit-und Personenvorgaben gemacht werden (zum B. FA Müller erneuert Außenbeleuchtung bei XXX bis zum 30.9.2015


    Die Gefährdungsbeurteilung selbst enthält eigentlich nur Massnahmenvorschläge. Die endgültige und vor allem bindende Festlegung der Massnahmen findet sich in der Dienstanweisung.
    Wie schon anderweitig festgestellt enthält die Dienstanweisung auch Punkte der Gefährdungsbeurteilung, bzw. baut u.a. darauf auf.


    In der Gefährdungsbeurteilung wird daher auch keinerlei Vorgabe gemacht, wer was wann zu tun hat.


    Das hat den Hintergrund, dass die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, also auch die Gefährdungsbeurteilung auch oft von der (auch oft externen) Fasi vorgenommen wird - und jene hat keine Weisungsbefugnis, weder den Beschäftigten noch dem Unternehmer gegenüber.
    Und natürlich auch der Kostenfaktor. Vieles kostet nunmal Geld, und derjenige der die Gefährdungsbeurteilung erstellt ist nicht unbedingt auch derjenige, der über Finanzen zu entscheiden hat.


    Daher werden in der Gefährdungsbeurteilung nur Massnahmenvorschläge festgehalten, daraus leitet der Verantwortliche (Unternehmer) dann seine Massnahmen ab und weist sie entsprechend an.


    Die Gefährdungsbeurteilung ist eigentlich etwas für den Unternehmer, von dem die Beschäftigten nicht zwingend Kenntnis haben müssen. Das Ding kann in der Schublade beim Chef liegen. Wichtig ist, dass die Beschäftigten um die Gefährdungen wissen bzw. wissen, was sie zu tun haben um vorhandene Risiken zu minimieren und unterwiesen sind. Dazu gibt es eben die Dienstanweisungen und die Unterweisungen, deren Kenntnis und Teilnahme per Unterschrift vom Beschäftigten dokumentiert wird.


    Mit der einmaligen Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist es natürlich nicht getan. Das Ganze ist ein fortlaufender Prozess, der einer regelmässigen Überprüfung bedarf.
    - Sind getroffene Massnahmen wirksam?
    - Sind Gefährdungen noch aktuell, neue hinzu gekommen oder alte weggefallen?
    usw

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Vielen Dank für die Ausführliche Antwort. :!:


    Ich habe von einem (anderen) Kollegen inzwischen eine PDF bekommen die wohl von der VBG (Hausarbeit?) stammt. Die Leite ich jetzt an meinen bald zum SiKo bestellen Kollegen weiter.



    Mit diesem Muster kann er dann eine Liste erstellen + Bilder dazu als "Sahnehäubchen" :mrgreen: Dann legt er es dem Chef vor und die Welt ist in Ordnung?

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