Wer weiß die genaue Antwort auf welchem Grundrecht basiert das Bundesdatenschutzgesetz?
Meinungsfreiheit ist es meiner Meinung nach nicht
B Dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten - welches GG ist das
C Dem Recht auf Intimsphäre?
D Dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, wohl auch nicht
Gruß
Datenschutz - Grundrecht
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Hallo,
es wurde diesbezüglich ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht gesprochen (am 15 Dezember 1983).
Somit ist das "allgemeine Persönlichkeitsrecht" hier betroffen (Art.2 Abs. 1GG). Dies natürlich im privaten wie auch öffentlichen Bereich.
mfg
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Wie der Jurist weiß, hilft ein Blick ins Gesetz:
ZitatBDSG § 1
Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
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Hallo Sindarel,
natürlich immer das Grundgesetz.........
Und hier im Besonderen der Artikel 1:Zitat
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.WICHTIG ist Absatz 3 !!
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