Zuschläge Steuerfrei?Pausenzeiten

  • Hallo zusammen,

    Ich Arbeite in Brandenburg als Sicherheitsmitarbeiter im Flüchtlingsheim.

    Meine Erste Frage:Ich arbeite hier alleine 12 Std im Schichtdienst.

    Da ich das Objekt nicht verlassen darf kann ich somit meine Pause nicht machen.

    Der Arbeitgeber stellt keine Ersatz damit die Gesetzliche Pausenzeit eingehalten werden kann.Er zieht trotzdem die Pausenzeit ab ist das rechtens?

    Meine zweite Frage:

    Die Zulagen wie Sonntagsarbeit usw werden besteuert sollte es nicht eigentlich Steuerfrei sein?Es wird bei mir alles aufs Brutto gerechnet.

    Danke für eure Antwort

  • Dennibln79

    Hat den Titel des Themas von „Zuschläge Steuerfrei?“ zu „Zuschläge Steuerfrei?Pausenzeiten“ geändert.
  • Zu Frage 1 Nein das ist nicht zulässig, aber das ist ja das ständige Leidthema in unserer Branche wie das in manchen Betreiben mit den Pausen entgegen des Arbeitszeitgesetz geregelt wird. Wenn keine Pause möglich ist, mal davon ab das der AG dafür sorgen muss, darf er diese auch nicht abziehen. Und gerade bei 12Std. gilt das diese nur dann zulässig sind wenn 50% davon reine Bereitschaftszeit sind. Soll heißen du hast mindestens 6 Stunden nichts zu tun, muss nicht zusammenhängend sein nur am ende müssen es mindestens 6 der 12 Stunden sein, und bist einfach nur für mögliche Ereignisse Bereit.

    Zu Frage 2 Ja die Zuschläge sind steuerbefreit. Brutto=Netto


    Wieder mal ein Arbeitgeber der sich auf dem Rücken seiner Mitarbeiter bereichern will.
    Zumindest weist du jetzt schon mal grob die Richtung. Sprich denen Gewerkschaftsvertreter, den gerade bei uns sollte man in der Gewerkschaft sein, mal darauf an oder einem Anwalt für Arbeitsrecht der wird dich da besser und genauer beraten was deine Optionen sind und er kann dein Recht vor Gericht entsprechend erstreiten wenn der Chef nicht einsichtig ist.

  • Hallo Denni,


    also die Pausenfrage wurde hier bereits mehrfach gestellt und beantwortet.


    Aber nochmal der Grundsatz:
    Wenn Pause abgezogen ist kann diese zur freien Einteilung genutzt werden.
    Wo du diese verbringst obliegt dem Arbeitnehmer selbst.


    Alternative bei permanent besetzten Stellen:

    Kurzzeitpausen.

    In der Dienstanweisung ist dann geregelt in welchen Zeiten du eine Kurzzeitpause von 5 - 15 Minuten durchführen darfst. Muss schriftlich geregelt sein.

    Durch Arbeit kann diese dann immer wieder unterbrochen werden, der AN macht aber dennoch seine "gesetzliche" Pause über die Arbeitszeit verteilt.

    Diese Kurzzeitpausen werden nicht abgezogen und der AG bezahlt diese Zeit mit.

    Also 12 Stunden bezahlt.


    Zum Thema Zuschläge habe ich im aktuellen Tarif nichts gefunden und der Manteltarifvertrag lässt sich gerade nicht finden.

    Hier können andere User bestimmt helfen.


    Tom

  • "Wieder mal ein Arbeitgeber der sich auf dem Rücken seiner Mitarbeiter bereichern will. Zumindest weist du jetzt schon mal grob die Richtung. Sprich denen Gewerkschaftsvertreter, den gerade bei uns sollte man in der Gewerkschaft sein, mal darauf an oder einem Anwalt für Arbeitsrecht der wird dich da besser und genauer beraten was deine Optionen sind und er kann dein Recht vor Gericht entsprechend erstreiten wenn der Chef nicht einsichtig ist."

    ---> So siehts aus!


    Wie kommt es das du da ganz alleine arbeitest? Handelt es sich um eine spezielle Art von Asylunterkunft? Fällt das nicht unter die besonders konfliktgefährdeten Bereiche?

  • Ich würde erstmal das Gespräch mit dem Chef / Einsatzleiter alternativ mit der Buchhaltung suchen.

    Wieso gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.....


    Wieso sollte er nicht alleine in einer Flüchtlingsunterkunft arbeiten?
    Wir kennen die Aufgabenstellung nicht ist aber durchaus vorstellbar.


    Alternative muss ja mit der Dienstanweisung auch eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen und dort ist alles aufgeführt.

  • "Wieso sollte er nicht alleine in einer Flüchtlingsunterkunft arbeiten?
    Wir kennen die Aufgabenstellung nicht ist aber durchaus vorstellbar."


    Deshalb frage ich ja aus Interesse. Habe selbst Erfahrung in den Bereich sammeln können, ist aber schon was her.

  • Zuschläge sind grundsätzlich Steuerfrei aber Sozialversicherungspflichtig.


    Wo das jetz genau steht weiß ich nicht auswendig.

    Aber ich hatte schon einige Gerichtsverfahren gegen Abzocker AG und da wurde es immer so dargelegt.

    Selbst eine Abfindung ist steuerfrei aber Sozialversicherungspflichtig.


    Wie das Später beim Steuerausgleich berechnet wird hängt dann vom Jahreseinkommen ab wo sich der Staat wieder bereichern kann im Sinne der Einkommensteuer.


    Die genaue Quelle das alles zu recherchieren wäre demnach das Steuerrecht.

  • Solche Themen sind leider immer aktuell.


    Zuschläge sind übrigens auch sozialversicherungsfrei.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Also die Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtschichten sind Steuer- und sozialversicherungsfrei unter gewissen Vorrausetzungen.

    Eine Voraussetzung das Tariflich festgelegt ist das Zulagen zu zahlen sind, die andere das diese auch tatsächlich gezahlt werden. Ja Steuerrecht so lustig.

    Ergibt sich aus §3EStG der besagt Nachtschichtzulagen sind bis 25%, Sonntagszulagen bis 50%, Feiertage bis zu 125% befreit. Um es komplett zu machen für den 24.12 ab 14Uhr sowie den 25, und 26.12 gilt sogar eine Befreiung bis zu 150% und für den 31.12. ab 14Uhr eine Befreiung bis 125%.


    So wer jetzt denkt Moment das gilt aber nur Steuerteil in der Abrechnung, der §3 kommt auch beim berechnen der SV Beiträge zum tragen, oder was denkt ihr wer den prozentualen Anteil bei den SV Beiträgen bekommt.


    Und jedem dem man was anders sagt wie z.B. Gege79 den will man verarschen.


    Gilt im übrigen auch für Abfindungen, denn es kommt darauf an um was für eine Art Abfindung es sich handelt. Handelt sich bei der Abfindung um eine Prämienzahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es Sozialvesicherungspflichtig.

    Eine Abfindung unterliegt grundsätzlich dann nicht der Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, wenn der Zweck der Abfindung darin besteht, dem Arbeitnehmer eine Entschädigung für den Wegfall zukünftiger Verdienstmöglichkeiten zu gewähren.
    Das eine Abfindung Steuerfrei ist pauschal auch nicht Richtig. Richtig ist das die Abfindung von der Lohnsteuer befreit ist, aber sie ist Einkommensteuerpflichtig.

    Eine Abfindungszahlung fällt in steuerlicher Hinsicht unter außerordentliche Einkünfte gem. § 34 EstG und muss in jedem Fall komplett versteuert werden.


    Ich denke damit sollten alle Klarheiten beseitig sein.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.