Körperlicher Übergriffe auf Pförtner

  • Hallo zusammen.


    Folgender Fall

    Mitarbeiter x will den Betrieb über einen Personenvereinzelungsanlage verlassen für diese sein Zugangschip nicht frei geschaltet ist und klingelt über die dortige Glocke an der Pforte an.

    Zweck um beim dort nahe gelegenen Gebäude 2 ein Paket abzugeben.

    Der Ausgang wird ihm entspreched Kundenwunsch und Dienstanweisung nicht geöffnet.

    Kurze Zeit später verlässt er den Betrieb über Personalausgang an der Pforte und motzt mich aufgebracht an und Spricht Beleidigungen aus.

    Nach Paketabgabe kommt er zurück zum Personaleingang Pforte.

    Dort steh ich vor der Personenvereinzelungsanlage und spreche den Herrn aus ca. 2m Entfernung freundlich an dass ich kurz mit ihm sprechen möchte.

    Ohne Reaktion kommt der Herr auf mich zu packt mich an der Schulter mit beiden Händen an, ein Arm um meine Schulter auf meinem Rücken will mich zu Seite schieben, lass mich jetz da rein und schiebt mich gegen Das Kötter vom DRK.

    Bestimmend sag ich nehmen Sie Ihre Hände von mir.

    Er lässt nicht ab.

    Erneut sage ich laut und deutlich nehmen sie sofort ihre Hände von mir.

    Er lässt nicht ab.

    Mit der Flächen Hand gegen seinen Oberkörper schiebe ich ihn auf etwas Distanz und wiederhole mich dass er sofort seine Hände von mir nehmen soll.

    Er reagiert immer noch nicht.

    Ich hole aus um einen gezielten Schlag in Notwehr gegen seinen Solarplexus auszuführen.

    Da bemerkt er eine weitere Person hinter mir und lässt von mir ab.

    Danach war er sehr aufgebracht, aggressiv und absolut uneinsichtig.

    Meldung darüber verfasst.

    Straftaten seinerseits:

    Beleidigung

    Nötigung

    Körperverletzung

    Beweismittel:

    Videoüberwachung

    Augenzeuge

    Heute war Schlichtungsgespräch mit GL Kunde, 2 meiner Chefs als auch Chef des MA.

    Der Herr streitet die Hälfte ab.

    Stellt mich als Lügner hin das ich mich als Security aufgespielt hätte und ihn Arschloch genannt hätte.

    Und dann kam noch der Schwanz vergleich von ihm dass er ja den 7. Dan hat.

    Schlichtungsgespräch würde dann aus meinem guten Willen heraus einvernehmlich neutral beendet.

    3 Monate Frist zum Strafantrag ist bereits abgelaufen.

    Jetzt im Nachhinein möchte ich ehrlichgesagt das so nicht auf mir sitzen lassen, dass der mich da als Security Prolet und Lügner hin stellt.

    Was kann ich noch tun?

    Wie seht ihr das?

  • Leider gehört das zum Job dazu, wir stehen nun mal jeden Tag mit einem Bein im Knast wenn wir arbeiten. Heißt nicht umsonst das man ein dickes Fell braucht. Gerade in solchen Situationen steht am ende Aussage gegen Aussagen.

    Was du noch tun kannst? Im Grunde nichts, wenn es so wie beschrieben passiert ist hast du alles Richtig gemacht. Wichtig ist bei solchen Ereignissen das der Chef zu einem steht.


    Bei der Sache mit dem "7.DAN" musste ich dezent schmunzeln, den mal davon ab das jemand der so einen hohen DAN inne hat jenseits der 40 ist (War er so alt?), gehen solche Leute wesentlich entspannter mit Stress um.

  • Für mich gibt es das nächste mal kein Schlichtungsgespräch, das war das erste und letzte mal.

    Nächstes mal Polizei und Strafantrag direkt vor Ort.

    Und Sicherung der Video Überwachung.


    Er ist 60.

    Aber auf solch ein Schwanz Vergleich lass ich mich gar nicht erst ein.

    Ich bezweifle es sehr Stark.

    Ein Dan Träger würde sich selbst in höchstem Maße vor so einer Angriffs Handlung hüten.


    Da wäre es mal wieder Sinnvoll zum Eigenschutz am Einzelarbeitsplatz Bodycam innerhalb befriedetem Besitztum zu erlauben.

    Datenschutz... Datenschutz...

    Sicherheit am Arsch

  • Respekt Gege79 dass du so kontrolliert reagiert hast!


    Ich denke du hast das Nötige getan und dass du jetzt Gras über die Sache wachsen lassen solltest.

    Irgendwelche weiteren Maßnahmen deinerseits mag es sicherlich noch geben, aber keine wird dir mehr Befriedigung verschaffen. Meine Meinung ...

  • Die Antragsfrist beträgt, wie schon erkannt, drei Monate. Die Polizei/Staatsanwaltschaft wird nunmehr nach Ablauf nur ermitteln, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Dies kann auch bei einem Antragsdelikt geschehen. Insbesondere die Äußerung des Delinquenten, den 7. Dan zu haben bei gleichzeitiger Provokation, könnte die Strafverfolgungsbehörden dazu bewegen. Mglws. ist der Delinquent polizeibekannt?!

    Die Sache bei der Polizei vortragen und sehen was passiert. Besser, einen Anwalt vortragen lassen.

  • Ich war im Nachhinein über mich selbst erstaunt dass ich so extrem beherrscht reagiert hab.


    Da haben gewisse Ausbilder und Trainer wohl alles bei mir richtig gemacht.


    Hab damit jetz auch abgeschlossen.

    Persönliche PSA im Sinne von unterzieh Schlag- und Stichschutz wird jetz angeschafft.

    Und zukünftig gibt's kein Warten Auf Schlichtung.

    Direkt Polizei, Beweissicherung und Strafantrag.

    Wenns dann dem Kunde nich passt dann is er meine Dienstleistung nicht wert.


    Oben Auf, der Typ is ein Amtsträger einer Executive, was ich jetz erst im Nachhinein erfahren hab (aber kein Polizist oder ähnliches).

  • Das hat meines Erachtens keinen Sinn die Sache als offizialdelikt verfolgen zu lassen.

    Denn video Überwachung wurde vom Kunde nicht gesichert.

    Der Augenzeuge hat nur das letzte Drittel live mitbekommen.

    Ob der jetz noch wahrheitsgemäß aussagt (als MA des Kunden) ist fraglich.

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