(EKZ) Welche Rechtliche Handlung als SMA bei Nichteinhaltung der Hausordnung?

  • Wir gehen davon aus, dass eine Person im Bereich des EKZ ohne Maske anzutreffen ist, als anderes Beispiel, die Person ist Augenscheinlich nicht für den Einkauf im EKZ vor Ort.


    Beides ist in der Hausordnung aufgelistet, dass mit der Maske ist die aktuelle Bundesregulierung, unabhängig jeglicher Hausordnung, der andere Fall wäre eben die Person, die im EKZ hausiert.

    Dieses ist in der Hausordnung gelistet als; Personen ist es Verboten, zu verweilen, zu betteln und etwaige andere Störungen, im Sinne einer Störung oder Bedrohung des Hausfriedens. Dies wird bei Nichteinhaltung als Hausfriedensbruch geahndet.


    Alles soweit klar geregelt, nun die spannende Frage: Unter welcher Vorschrift, "darf" der SMA die genannte Person aus dem Haus begleiten?

    Ich weiß, dass das ganze auch im BGB eine Verwendung findet, ich will jetzt nichts hören, wie, "Ja, da wird es Probleme geben, weil wegen dies und das, ich erfrage euch ausschließlich um die konkrete Rechtslage im Privaten Bereich.

    Ich spreche auch nicht von in die "Fresse-hauen-Manier", ich spreche vom bewussten außer Hause verbringen der Person, wenn die Person eben nicht auf verbale Ansprache reagiert.

  • Wie Fynnyrium schon geschrieben hat, der SMA bezieht sich sich auf das BGB im Rahmen der Verbotenen Eigenmacht.

    Nun der Teil der für den SMA wichtig ist, dieser ist dafür da die Hausordnung durchzusetzen. Bedeutet er setzt das um was da drin steht unabhängig davon was auf Bundesebenentschieden wird, Beispiel Maskenpflicht. Der Kunde ist angehalten das in seiner Hausordnung entsprechend durch Änderung oder Zusatz zu ergänzen. Was nicht in der Hausordnung steht braucht der SMA auch nicht umsetzen. Ist eigentlich recht einfach.


    Um bei deinem Beispiel zu bleiben rumlungern/betteln usw. im Hausrechtsbereich und in der Hausordnung steht das das untersagt ist, setzt der SMA die Person vor die Tür.
    §858 BGB Verbotene Eigenmacht in Form einer Besitzstörung - Reaktion des SMA §860 BGB Selbsthilfe des Besitzdieners, in dem Fall Weisungsgebunden durch Hausordnung Durchführung Besitzwehr.
    Kunde oder wer auch immer ohne Maske im Hausrechtsbereich steht es in der Hausordnung das das tragen der Maske verlangt wird wird der SMA tätig, würde es nicht drin stehen macht der SMA nichts er kann allenfalls mal seinen Chef bzw. den Kunden darauf hinweisen das da was wichtiges in seiner Hausordnung fehlt.
    Ein SMA ist weisungsgebunden er setzt das um was in seiner Dienstanweisung steht bzw. vom Weisungsgeber gesagt bekommt.


    Für das direkte Umsetzen zum einhalten der Maskenpflicht was auf Bundesebene beschlossen wurde und dann zu den Ländern bis zu den Kommunen/Gemeinden durchgereicht wird dafür sind Polizei und Ordnungsamt zuständig.

  • Danke euch beiden, schnell und präzise zur Lösung gefunden!

    Gäbe es allenfalls noch Grauzonen, wo der SMA aufpassen muss, rechtskonform zu agieren, sprich sich nicht rechtswidrig in so einer Situation zu verhalten?

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