Fragen zum Meister nach FKSS - Bachelor SiMa trotzdem?

  • Einen wunderschönen guten Abend,


    ich bin aktuell in der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit und möchte nach meiner Ausbildung den Studiengang Sicherheitsmanagement starten. Ich bin im Januar 2023 fertig und hätte dann c.a 9 Monate Zeit, da ich erst zum Wintersemester starten könnte.


    Meine Überlegung war evtl noch, einfach noch den Meister in Vollzeit dranzuhängen. Dies würde circa 4-5 Monate Zeit in Anspruch nehmen. Allerdings hatte ich vergessen zu berücksichtigen, dass man den Meister nur mit einer Berufserfahrung von min. einem Jahr starten kann.


    Gibt es da irgendwelche Ausnahmen, den Meister evtl doch direkt starten zu können? Und falls ja, wie sinnvoll wäre der Bachelor noch nach einem Meister? Ich hatte in anderen Beiträgen gelesen, dass man wohl mit einem Meister auch direkt den Master machen könne?


    Würde mich über Rückmeldungen sehr freuen.


    Beste Grüße:)

  • Man braucht die Zeitvorgabe erst mit dem Tag der Prüfung.
    Der Vorbereitungskurs ist für die Prüfung selbst, nicht von Bedeutung.


    Wenn also die Prüfung in einem Jahr machst, hast die Wartezeit erfüllt.


    Was davor machst, in form von Vorbereitung, ist deine Persönliche Sache.



    Es ist für keine Prüfung im Sicherheitsgewerbe, ein Vorbereitungskurs vorgeschrieben.

  • das ist nicht korrekt.

    Waffensachkunde, interventionskraft sind zwingend Unterrichtszeiten einzuhalten.

    Erste Hilfe auch

    Nsl fk auch

    Brandschutz und datenschutzbeauftragter auch

  • Interventionskraft ist in der Fachkraft für Schutz und Sicherheit enthalten (und diese kann ohne Vorbereitung abgelegt werden, ob es Sinnvoll ist, ist was anderes).

    NSL Fachkraft ist auch in der Fachkraft für Schutz und Sicherheit enthalten.


    Waffensachkunde ist keine reine Ausbildung des Sicherheitsgewerbe

    Erst Hilfe ist keine reine Ausbildung des Sicherheitsgewerbe.

    Brandschutz ist keine reine Ausbildung des Sicherheitsgewerbe.

    Datenschutzbeauftragter ist keine reine Ausbildung des Sicherheitsgewerbe.


    Davon Abgesehen, verwirrst du damit nur.
    Es ist doch klar, das es hier um die Grundausbildungen/Qualifikationen geht.

  • Schmarn, es ist kein ausbildungsinhalt der fkss.

    Vielmehr ist die fkss Zulassungsvoraussetzung für die nsl fk.


    Und auch die IK ist nicht inclusive bei der FKSS. Und die vds 2173 sieht sehr wohl 24 ue vor.


    Waffensachkunde für wachpersonen ist also keine Prüfung im Sicherheitsgewerbe. Ahja...

    Es ging nie um reine Prüfungen sondern um deine sehr weit gefasste Aussage:

    Es ist für keine Prüfung im Sicherheitsgewerbe, ein Vorbereitungskurs vorgeschrieben.

    Und das ist nunmal einfach nicht richtig.

    EH ist fast schon Pflicht.

    Brandschutzbeauftragter gehört wohl nicht zum Wachgewerbe, aber sehr wohl zum Sicherheitsgewerbe, same as Datenschutzbeauftragter. Und darum ging es in deiner Aussage.


    Sicherheit ist die Freiheit von unvertretbaren Risiken. Und jede Berufstätigkeit die sich mit Risikomanagement beschäftigt gehört perse zum Sicherheitsgewerbe.


    Das ist ein Fachforum, ich schlage vor auch die entsprechenden Begriffe zu nutzen, da du sonst der Verursacher von Missverständlichkeiten bist.

  • Hallo,


    was Fynnarium bzgl. NSL-Fachkraft schreibt ist korrekt.


    Die erfolgreich abgelegte Ausbildung zur Service- oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit bzw. Fortbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit erfüllt bereits die Qualifikationsanforderungen zur NSL-Fachkraft nach VdS 2237 (siehe Prüfungsordnung https://shop.vds.de/download/vds-2237).


    Eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung zur IHK geprüften Schutz- und Sicherheitskraft erfüllt die Qualifikationsanforderung zur Interventionskraft nach VdS 2172 (siehe VdS bin gerade zu faul zum suchen).


    Andererseits sind Ersthelfer und Brandschutzhelfer überhaupt keine Ausbildungen. Schon gar nicht Ausbildungen des Sicherheitsgewerbes (ob rein oder nicht rein - was auch immer damit gemeint ist?).


    Vereinfacht gesagt, handelt es sich um gesetzlich geregelte (SGB VII und DGUV Vorschrift1), berufsübergreifende Qualifizierungen, die in Unternehmen aller Wirtschaftszweige eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Datenschutzbeauftragte (siehe EU-DSGVO und BDSG-Neu).


    Der Einsatz von Brandschutzbeauftragten ist nicht bundeseinheitlich (gesetzlich und verpflichtend) geregelt. Es gibt unterschiedliche gesetliche Länderregelungen (Landesbauordnungen usw.). Dazu gibt es daher auch nur eine DGUV Information (und keine Vorschrift). Auch der Brandschutzbeauftragte ist keine Ausbildung im Sinne des BBiG.


    Alle diese Positionen finden sich im Sicherheitsgewerbe, aber auch im Industriekonzern, dem Kaufhaus oder der Auto-Werkstatt um einige Beispiele zu nennen.

  • PS: Natürlich muss man für die Sachkunde der Berufswaffenträger nach § 7 WaffG einen Lehrgang besuchen. Für die IHK Sicherheits- oder Bewachungsgewerbe-Geschichten nicht. Für die VdS IK und NSL benötigt man auch nicht zwingend einen Lehrgang, wenn man es schlau anstellt. Bei der Leitenden NSL-Fachkraft muss man aber in jedem Fall einen Prüfungsteil mit Erfolg ablegen und zwar den Management-Teil unabhängig von vorausgegangenen Qualis.

  • Wie du meinst Patron.


    Dann hat das Sicherheitsgewerbe, eben gerade viele Million neue Mitarbeiter bekommen.
    Nur damit du Recht hast.


    Das freut vor allen Jäger, die uns jetzt vor bösen Rehen beschützen.

    Und jeder Autofahrer der eine Erste-Hilfe hat. :)

  • Oha, danke für den zusätzlichen IQ-Punkt. Ich lag falsch hinsichtlich der NSL-FK und den gleichgestellten Qualifikationen. Danke nochmal für die Korrektur!!!

    Es geht hierbei ja nicht um Helfer, sondern die Beauftragten. Und die Landesbauordnungen sagen nix über den BSB aus, natürlich sollte er sich im spezifischen Landesbaurecht auskennen, keine Frage. Aber es ist nicht die zugrundeliegende rechtliche Regelung hinsichtlich des Einsatzes.

    Und na klar, der Brandschutzbeauftragte arbeitet im interdisziplinären Bereich des Sicherheitsgewerbes. Also nicht nur in Bewachungsunternehmen, aber eben auch.



    „Der Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Grundflächen der Geschosse aller Brandabschnitte bzw. aller Brandbe- kämpfungsabschnittsflächen von insgesamt mehr als 5.000 m² hat einen geeigneten Brandschutzbeauftragten zu bestellen.

    Und die arbeiten im Sicherheitsgewerbe, bzw. der Sicherheitswirtschaft.

    Ich glaub was dir SecurityRichter so schwerfällt zu verstehen, ist, dass das Bewachungsgewerbe, bzw. das Sicherheitsdienstleistungsgewerbe nur ein Teil des Sicherheitsgewerbes ist.

    Jeder Sicherheitsmanager der Risikoanalysen, Business-Continuity oder Datensicherheitskonzepte ausfertigt, arbeitet im Sicherheitsgewerbe. Genauso auch Brandschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragte. Penetrationstests, Awarenesskampagnen oder Complianceschulungen gehören ebenfalls zum Sicherheitsgewerbe.

    24 stündige Schulungsmaßnahme ist verbindlich geregelt.

    Obgleich mir natürlich bewusst ist, dass es BDSW-zertifizierte Schulen da draußen gibt, die mauscheln und widerrechtlich agieren. Mit Seriösität hat das aber nix zu tun sondern um eher mit Profit.


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    Aber wir entfernen uns auch zu weit vom Kernthema.


    Zur Frage im Ausgangspost:


    Falls du vorhast den Lehrgang zum Meister finanzieren / fördern zu lassen, benötigst du von deiner IHK eine Prüfungszulassungserlaubnis für die KfW und Bildungsstelle.

    Wenn du es im Selbststudium machen willst, natürlich nicht. Da reicht es diese Zulassungserlaubnis kurz vor der Prüfung machen zu lassen.


    Und zu der Frage ob man mit dem Meister den Master studieren kann:

    Grundsätzlich nein, aber in einigen Fachhochschulen, die das als Sonderzulassung akzeptieren, ist es möglich. Dazu fällt mir die Fachhochschule Brandenburg an der Havel ein.

    Die hatten vor einigen Jahren ein Projektdurchgang gestartet, der relativ erfolgreich verlaufen ist und seitdem machen die das regelmäßig.

    Aber längst nicht alle FH´s akzeptieren das, soweit ich weiß.


    Der Meister, sowie der Bachelor sind dem EQR nach gleichwertig (Stufe 6), aber nicht gleichartig.

    Und für ein Masterstudium ist eigentlich immer noch ein Bachelorabschluss als Voraussetzung Pflicht.

  • Weiterbildung ist wichtig und richtig.


    Ich habe aber auch schon einige "Fortbildungssammler" kennengelernt, die keine Ahnung von der Praxis hatten, weil sie sich nur auf theoretisches Lernen und nicht auch zusätzlich auf den Erwerb von Praxiserfahrung konzentriert haben.

    Die richtige Anwendung des erworbenen Wissens in der Praxis ist das Entscheidende.

  • Man sollte sich schon überlegen was man möchte. Ziellos Aus- und Fortbildungsnachweise sammeln kann dem Ego schmeicheln, bringt finanziell aber nicht so viel. Wenn man es schlau macht, kann man mit Fortbildung aber einiges erreichen.

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