Einen wunderschönen guten Abend allerseits.
Ich hätte da eine Frage:
Inwieweit ist es erlaubt über ein schwebendes, eigenes Verfahren mit Nennung des Unternehmen (Top 10) zu schreiben?
Es bleibt jederzeit sachlich. Dennoch wird es wahrscheinlich so sein, dass diesem Unternehmen diese Zeilen nicht gefallen werden.
Alle Aussagen können auf Wunsch vorab an die Administratoren durch Gerichtsschreiben belegt werden.
Die Ausführungen des Unternehmens an das Arbeitsgericht werden hier selbstverständlich nicht wortwörtlich wiedergegeben, sondern ein wenig umformuliert. Ebenso werden keine Namen von Mitarbeitern des Unternehmens genannt.
Hintergrund: Ich denke doch, dass es weitere Geschädigte gibt, die über ihre Erfahrungen mit diesem Unternehmen berichten können. Dies wäre für mich durchaus hilfreich.