Verfahren vor dem Arbeitsgericht

  • Einen wunderschönen guten Abend allerseits.


    Ich hätte da eine Frage:

    Inwieweit ist es erlaubt über ein schwebendes, eigenes Verfahren mit Nennung des Unternehmen (Top 10) zu schreiben?

    Es bleibt jederzeit sachlich. Dennoch wird es wahrscheinlich so sein, dass diesem Unternehmen diese Zeilen nicht gefallen werden.

    Alle Aussagen können auf Wunsch vorab an die Administratoren durch Gerichtsschreiben belegt werden.

    Die Ausführungen des Unternehmens an das Arbeitsgericht werden hier selbstverständlich nicht wortwörtlich wiedergegeben, sondern ein wenig umformuliert. Ebenso werden keine Namen von Mitarbeitern des Unternehmens genannt.

    Hintergrund: Ich denke doch, dass es weitere Geschädigte gibt, die über ihre Erfahrungen mit diesem Unternehmen berichten können. Dies wäre für mich durchaus hilfreich.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Wirklich sicher bin ich mir da nicht, aber es ist doch möglich die Namen der Firma weg zu lassen und bei Rückfragen per PN preiszugeben.


    Sonst sehe ich die Möglichkeit den Forenbesitzer anzuschreiben.


    Edit: Ist es denn ein öffentliches Verfahren?

  • Ich würde den "Klarnamen" nicht schreiben. Man kann den Namen ja auch so umschreiben, dass jeder Forenteilnehmer weis welche Firma gemeint ist.

  • Da könnte es große Probleme geben.

    Ich spreche für mich selbst und zumindest Ich, möchte nichts umformuliertes lesen. Das bedeutet nämlich das bewusst oder unbewusst ein Teil der Wahrheit aus dem Schriftverkehr auf der Strecke bleibt. Entweder du lässt die Klarnamen weg und alles was auf dich oder den Arbeitgeber hindeutet, oder du lässt es ganz. Tipp von mir? Lass es lieber.

  • Die Story ist unter dem Titel "David gegen Goliath" zu sehen.


    Ein Prozess vor einem Arbeitsgericht ist erst einmal grundsätzlich öffentlich. Dies dürfte auf alle Prozesse im Bereich unserer Branche zutreffen.

    Ausnahmen kann es geben, wenn z.B. die öffentliche Ordnung in Gefahr ist, oder Betriebsgeheimnisse genannt werden. Aber auch in Corona-Zeiten kann von Prozessteilnehmern verlangt werden erst einzutreten, wenn die vorherige Gruppe den Raum verlassen hat.


    Nennung von Klarnamen: Durchaus erlaubt, wenn der Prozess ein "Öffentliches Interesse" darstellt. Dies ist in meinem Fall noch nicht gegeben. Noch nicht!

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

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