David gegen Goliath

  • Nachfolgend ein erster Beitrag. Es werden viele weitere folgen.

    Es dürfte ein Krimi werden. Mit einem überraschenden Ausgang.

    Streitwert liegt übrigens bei etwa 400,- Euro.


    Aachen Ein Bestandteil der IHK-Sachkundeprüfung im Sicherheitsgewerbe ist "Umgang mit Menschen".

    Erhebliche Defizite in diesem Bereich hat die zur Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft gehörende Sitec GmbH aus Kerpen bei Köln.

    Maßgeblich verantwortlich dafür sind vordergründig überforderte Einsatzleiterinnen und Einsatzleiter des Unternehmens. Aber auch deren Vorgesetzte mischen kräftig mit.

    In einem derzeit laufenden Verfahren vor dem Arbeitsgericht Aachen macht der Kläger und ehemalige Arbeitnehmer der Sitec GmbH u.a. 12 nicht gezahlte Stunden aus Juli 2020 geltend. Diese hatte er umgehend nach Erhalt der fehlerhaften Lohnabrechnung reklamiert. Es folgte zwar eine Nachfrage, aber dann war Funkstille. Alle nachfolgenden emails des Arbeitnehmers wurden ignoriert.

    Bei dem Gütetermin verwies die anwesende Justiziarin der Sitec GmbH nun auf die Verjährung. Auch die Richterin teilte diese Einschätzung. Aber: Im §9 Ausschlussfristen des NRW-Manteltarifvertrag heist es unter Punkt 2: "Lehnt die Gegenpartei (also Arbeitgeber) den Anspruch ab, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird."

    Der Anspruch wurde aber nie abgelehnt. Warum sollte er auch? Der Arbeitnehmer hat diese Stunden geleistet, der Kunde hat diese Leistung bezahlt. Der Anspruch wurde einfach ignoriert.

    Problematisch für den Arbeitnehmer war zudem, dass er sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befand und bei einer Arbeitslosigkeit die Rentenzahlungen durch die Agentur für Arbeit zum Teil keine Anrechnung auf die "Rente mit 63" zuließen.

    Zwischenzeitlich hat sich der Kunde, die Fachhochschule Aachen, von der Sitec GmbH getrennt und den Arbeitnehmer bei der Übernahme durch den neuen Sicherheitsdienstleister erfolgreich unterstützt.

    jr.

    Firmenname am 17.4.2022 genannt.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Senior ()

  • Viel Erfolg dabei! Ich hatte selbst einen Rechtsstreit mit einer GmbH aus Dortmund und bin teilweise erfolgreich gewesen, da ich in der Probezeit zu Unrecht entlassen worden bin . Zum Glück habe ich dananch eine gute Stelle bei einem Unternehmen in Düsseldorf gefunden.

  • Eine größere GmbH in Köln?

    Wenn man die mit drei Buchstaben abkürzen kann, kenne ich diese Firma ziemlich gut.

    Ansonsten gäbe es laut Google nochmal zwei weitere größere GmbH's - die kenne ich aber nicht.


    Eine größere Firma hat ja oft mehrere Standorte, und nicht selten agieren diese weitgehend eigenständig.

    Sicher mag so etwas mit den Lohnzahlungen auch bei anderen Standorten dieser Firma vorkommen - ob man es allerdings auf die gesamte Firma pauschal anwenden kann, bezweifle ich etwas.

    Möglichweise auf diesen Betrieb an diesem Standort, ja.


    Insgesamt habe ich persönlich die Erfahrung gemacht, dass insbesondere ältere Mitarbeiter, nicht zu verwechseln mit langjährig - gerne mal unter Druck gesetzt werden, frei nach dem Motto: Du findest in Deinem Alter sowieso nichts anderes mehr.

  • Also die Firma W.I.S. ist nicht gemeint. Zudem hat das Unternehmen seinen Sitz bei Köln und ist die Tochter eines Unternehmen aus der Top 10.

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  • VSU meinte ich eigentlich auch. Gibt es in Hannover nämlich auch, und ich kenne dort einige Mitarbeiter.

    Fast alle anderen kenne ich nicht oder nur vom Namen her.

    Rein auf die GmbH's laut Google bezogen.

  • Ort, Datum und Zeit des Kammertermin:


    Arbeitsgericht Aachen

    Räumlichkeiten des Amtsgericht Heinsberg

    Schafhausener Str. 47

    52525 Heinsberg

    Donnerstag, 7. April 2022 um 10:30 Uhr

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  • Ist das das Urteil?



    Urteil

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die Arbeitsbescheinigung nach § 312 Abs. 1 SGB III ausgefüllt herauszugeben.

    2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 69 % und die Beklagte zu 31 %.

    4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 482,31 EUR festgesetzt.

    5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
  • Ja.

    Dieses Urteil war mir die 50,- Euro wert.

    Genaue Begründung habe ich noch nicht.

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  • In diesem Fall hätte ich auf eine Verhandlung (Stress,Zeit,Geld und Mühe) verzichtet und dem AG den 10fachen Schaden zugefügt, Danach hätte ich mir einen neuen Arbeitsplatz besorgt

  • Da kann man kreativ sein z.B. installiert man einen Betriebsrat. Die besten Tricks werde ich hier aber bestimmt nicht bekannt geben.

  • In diesem Fall hätte ich auf eine Verhandlung (Stress,Zeit,Geld und Mühe) verzichtet und dem AG den 10fachen Schaden zugefügt, Danach hätte ich mir einen neuen Arbeitsplatz besorgt

    Wie willst du den dem Arbeitgeber auf legalem Weg den 10fachen Schaden zufügen und das auch so so das es auch eben dieser spürt und nicht die Arbeitskollegen?

  • 10x ist wohl mehr als offensichtlich eine Metapher. Wenn ich so nachdenke, wird es wohl eher der 100fache Schaden für so einen AG sein.


    Ich würde einen Betriebsrat installieren. Nichts Illegales, was denkt ihr von mir. Das soll ja eine Art Langzeit-Therapie sein und Kollegen sollten da auch was von haben.


    Falls es sich noch nicht herum gesprochen hat, es ist mittlerweile eine Straftat den BR zu sabotieren (§119 BetrVG).


    Werdet gewerkschaftlich altiv und gründet Arbeitnehmervertretungen, davor haben solche Abzocker am meisten Angst.

  • Phase 1 beendet. Ich habe ein Urteil. Sicherlich hätte ich mir eins mit einem anderen Ausgang gewünscht, aber auch dieses hätte nichts am nun folgenden weiteren Verlauf geändert.

    Phase 2: Nun kommen zwei Paragraphen des BGB ins Spiel. Summe = 743 :)

    Phase 3: Das Urteil mit Begründung und den jeweiligen Anträgen will ich hier zur Diskussion offenlegen. Zwei neue Stichwörter kommen hinzu: Rechtsbeugung und 600,- Euro. Es wird keine neue Klage meinerseits geben. Sie hätte keine Chance auf Erfolg. Bei einem Streitwert von unter 600,- Euro haben in Deutschland Arbeitsrichter/innen Narrenfreiheit. In den sozialen Medien wird dieses Urteil angesprochen mit dem Hinweis "weiteres auf securitytreff.de". Auch um weitere Geschädigte zu finden.

    Phase 4: ...


    Dem Ex-Arbeitgeber Schaden zufügen (Beitrag 11):

    Da gibt es vielfältige Möglichkeiten. Leider nicht unbedingt im Sicherheitsgewerbe. Einen Imageschaden zufügen wäre zum Beispiel einer. Was gerade bei Ritter Sport funktioniert, geht in unserem Gewerbe kaum. Der Mensch ist nun mal vergesslich. Aber hier mal ein erfolgreiches Beispiel: Öffentlicher Auftrag, ehemaliger Sub verliert gegen seinen früheren Auftraggeber. Daraufhin erhält die Behörde vom Zweitplazierten detaillierte Infos über frühere Insolvenzen und Gerichtsurteile zum Gewinner. Daraufhin schloss die Behörde den Gewinner aus und gab den Auftrag an den bisher Zweitplazierten.


    Mein neuer Arbeitgeber hat mit dem aktuellen Objekt bereits den zweiten Großkunden von meinem ehemaligen Arbeitgeber übernommen. Ich werde mein bestmöglichstes tun, damit weitere Übernahmen folgen.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Nur mal so: Mein Nettoverdienst von Januar bis April 2022 bei meinem neuen Arbeitgeber liegt um 1.500,- Euro höher als im gleichen Zeitraum 2021 bei der Sitec GmbH.

    Darin enthalten ist ein Plus von 455,- Euro für steuerfreie Zuschläge.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

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  • Nur mal so: Mein Nettoverdienst von Januar bis April 2022 bei meinem neuen Arbeitgeber liegt um 1.500,- Euro höher als im gleichen Zeitraum 2021 bei der Sitec GmbH.

    Darin enthalten ist ein Plus von 455,- Euro für steuerfreie Zuschläge.

    Finde ich gut, ist doch vernünftig. Danke für Deinen Bericht, es muß vil mehr Widerstand geben. :thumbup:

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