Nachfolgend ein erster Beitrag. Es werden viele weitere folgen.
Es dürfte ein Krimi werden. Mit einem überraschenden Ausgang.
Streitwert liegt übrigens bei etwa 400,- Euro.
Aachen Ein Bestandteil der IHK-Sachkundeprüfung im Sicherheitsgewerbe ist "Umgang mit Menschen".
Erhebliche Defizite in diesem Bereich hat die zur Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft gehörende Sitec GmbH aus Kerpen bei Köln.
Maßgeblich verantwortlich dafür sind vordergründig überforderte Einsatzleiterinnen und Einsatzleiter des Unternehmens. Aber auch deren Vorgesetzte mischen kräftig mit.
In einem derzeit laufenden Verfahren vor dem Arbeitsgericht Aachen macht der Kläger und ehemalige Arbeitnehmer der Sitec GmbH u.a. 12 nicht gezahlte Stunden aus Juli 2020 geltend. Diese hatte er umgehend nach Erhalt der fehlerhaften Lohnabrechnung reklamiert. Es folgte zwar eine Nachfrage, aber dann war Funkstille. Alle nachfolgenden emails des Arbeitnehmers wurden ignoriert.
Bei dem Gütetermin verwies die anwesende Justiziarin der Sitec GmbH nun auf die Verjährung. Auch die Richterin teilte diese Einschätzung. Aber: Im §9 Ausschlussfristen des NRW-Manteltarifvertrag heist es unter Punkt 2: "Lehnt die Gegenpartei (also Arbeitgeber) den Anspruch ab, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird."
Der Anspruch wurde aber nie abgelehnt. Warum sollte er auch? Der Arbeitnehmer hat diese Stunden geleistet, der Kunde hat diese Leistung bezahlt. Der Anspruch wurde einfach ignoriert.
Problematisch für den Arbeitnehmer war zudem, dass er sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befand und bei einer Arbeitslosigkeit die Rentenzahlungen durch die Agentur für Arbeit zum Teil keine Anrechnung auf die "Rente mit 63" zuließen.
Zwischenzeitlich hat sich der Kunde, die Fachhochschule Aachen, von der Sitec GmbH getrennt und den Arbeitnehmer bei der Übernahme durch den neuen Sicherheitsdienstleister erfolgreich unterstützt.
jr.
Firmenname am 17.4.2022 genannt.