Darf der Chef Schichten anweisen?

  • Hallo,


    ich habe in aller Kürze eine Frage: Darf der Chef kurzfristig eine zu vergebende bzw. unbesetzte Schicht einem anweisen zu übernehmen?

    Aber mal in der längeren Fassung:

    Ich arbeite seit 10 Jahren für eine Firma im Sicherheitsgewerbe und bin sehr oft fällig, wenn es um kurzfristig offene Schichten durch spontane Krankheitsfälle der Kollegen geht. Und sehr oft lasse ich mich dazu breitschlagen, hauptsache der Dienstplan wird nicht gefährdet. :rolleyes:


    Nun ist es aber so, dass ich an einem regulär für mich freien Tag wieder einmal einen Anruf meines Chefs erhielt mit der Bitte, die durch Krankheit unbesetzte Nachtschicht, beginnend ca. 6 Stunden nach besagtem Anruf zu übernehmen. Nur leider habe selbst ich (sonst stets einsatzbereit) mir auch mal das Recht herausgenommen, einmal schlichtweg "Nein" zu sagen. War natürlich nicht das, was mein Chef hören wollte, wir diskutierten ein Weilchen und letzten Endes meinte er fast schon entschuldigend mir gegenüber "Tut mir leid, aber wenn du nicht willst muss ich dir die Schicht anweisen". Daraufhin verschlug es mir schon die Sprache und ich frage mich immer noch, ob er das überhaupt so ohne weiteres tun kann?
    Ich habe es bei einem anderen Kollegen bereits erlebt, dass auch er zu einer Schichtübernahme angewiesen werden sollte. Nur als er sich dem Chef gegenüber tot stellte und nicht an sein Telefon ging (auch in seinem regulären Frei, wohlbemerkt), fuhr der Chef zu ihm nach Hause, traf ihn jedoch dort nicht an.


    Monat für Monat sind meine Kollegen und ich bis zu den 228 Stunden (eben der Grenze, bei der ein Mehrarbeitszuschlag eigentlich gezahlt werden müsste) am arbeiten, wenige freie Tage zwischen unseren einzelnen Blöcken. Und leider gibt es eben hier und da auch noch etwas auf privater Ebene, was man gezwungenermaßen eben in seinen wenigen freien Tagen erledigen muss. Anders gesagt, Personalnot herrscht bei uns seit einigen Jahren - ändern tut sich an der Situation aber natürlich auch nichts. Aber hat der Arbeitgeber nicht für einen ausreichenden Personalpool zu sorgen, sodass auch kurzfristig unbesetzte Schichten abgedeckt werden können, ohne dauernd der Stammbesetzung jedes mal aufs Neue in die Suppe zu spucken?


    Vielen Dank erst einmal für eure Antworten.

  • Anweisen? Ernsthaft? Frag ihn mal auf welcher Gesetzlichen Grundlage er das "anweist" - Spoiler: Es gibt keine. Im Gegenteil. Schichtplan Änderungen müssen Min 4 Tage im Voraus angezeigt werden.

  • Das frage ich mich auch. Vermutlich würde er eben dahingehend argumentieren, dass um jeden Preis der Dienstplan und die Schichten abgedeckt sind. Nur sehen meine Kollegen und ich so über die Jahre langsam nicht mehr ein, dafür selbst immer wieder auf's Neue den Kopf dafür herhalten zu müssen. Wie gesagt, dass wir quasi unterbesetzt sind ist auch für unseren Chef nichts Neues - nur sieht er offensichtlich noch immer keinen Handlungsbedarf jemand neuen einzustellen. Oder es fehlt ihm schlichtweg an Geld dafür.


    Aber mal anders gefragt: Wie soll eine spontan unbesetzte Schicht abgedeckt werden, wenn Änderungen im Schichtplan 4 Tage im voraus angezeigt werden müssen? Und so eine Änderung müsste doch auch so oder so im beidseitigem Einvernehmen stattfinden, oder?

  • Vermutlich würde er eben dahingehend argumentieren, dass um jeden Preis der Dienstplan und die Schichten abgedeckt sind.

    Durchaus richtig.


    Aber das ist sein Problem. Nicht Deins.


    Aber mal anders gefragt: Wie soll eine spontan unbesetzte Schicht abgedeckt werden, wenn Änderungen im Schichtplan 4 Tage im voraus angezeigt werden müssen?

    Ausreichend Personal in (bezahlter) Bereitschaft vorhalten.

    Personal mit entsprechenden Boni dazu überreden, Dienste zu übernehmen, die sie nicht übernehmen müssen.

    Und auch hier nochmal: Lösungen dafür zu finden ist sein Problem, nicht Deins.

  • ich danke euch erst einmal für eure Antworten bzw. Hilfe.


    Und das alles sind Gesetzmäßigkeiten, über die sich auch ein Arbeitsvertrag mit speziellen Klauseln nicht darüber hinwegsetzen kann?

  • Deinen Arbeitsvertrag kennst nur Du.


    Wenn da aber von diesen Grundregeln/-prinzipien (zu so Dingen wie Vorankündigungsfristen gibt es Urteile von Arbeitsgerichten) zu Deinen Ungunsten abgewichen wird, ohne dass das entsprechend vergütet wird, dann würde ich dem - spätestens vor dem Arbeitsgericht - recht wenig Durchsetzungskraft zurechnen.


    Ansonsten gilt für Dich als Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip: Wenn Dich der Arbeitsvertrag besser als der Tarifvertrag stellt, dann gilt der. Umgekehrt darf er Dich aber nicht schlechter stellen. Und schlechter als das Gesetz sowieso nicht.

  • Das klingt ja insgesamt recht ermutigend, sodass ich bei einer künftigen Anfrage vom Chef ruhigeren Gewissens auch mal "nein" sagen kann.


    Eine Frage hab ich aber noch, zwar in einem anderen Kontext, schlägt aber in die gleiche Kerbe:


    Wir haben seit einigen Monaten einen neuen Kollegen bekommen, welcher aber wieder Ende Juni fristgerecht kündigen will und wird. In der Vorabplanung Juni vom Chef ist er aber noch komplett mit eingespannt, da er ihm gegenüber die Bombe mit seiner Kündigung erst zum letztmöglichen Zeitpunkt platzen lassen will. Nun verhält es sich aber so, dass sicherlich ich einer der möglichen Kollegen bin, die durch seine Kündigung seine Schichten übernehmen könnten, obwohl ich zu dem Zeitpunkt schon ein paar Tage im Urlaub sein würde oder zumindest kurz davor wäre. Kann mein Chef mit dem Verweis auf "betriebliche Gründe" oder ähnlichem den Urlaub einfach streichen?


    Leider muss ich dabei anmerken das es bei uns seit Jahren Gang und Gäbe ist, dass wir unseren Urlaubsantrag für das jeweilige Jahr ausfüllen, unseren Chef zuschicken...und nichts weiter passiert. Vermutlich aus solchen wie oben genannten Gründen sehen wir nie eine Unterschrift des Chefs, die die Akzeptanz des Urlaubs bestätigt. So kann er sich ja immer die Hintertür offenhalten und am Ende darauf pochen, nie auch nur irgendeinen Urlaub bestätigt zu haben. Auch nicht so die feine englische Art, ne? :rolleyes:

  • Während meiner Zeiten bei S.E.T., W.I.S. und Sitec habe ich mehr als 90% der angefragten Schichten gerne übernommen. Auch von jetzt auf gleich. Daher hatte ich keinerlei Probleme, wenn ich mal "nein" sagen musste. Da ich nun bei AGSUS in meinem Objekt bereits am Limit tätig bin, erhalte ich hier leider keine Anfragen.


    Das eine Schicht angewiesen werden kann, höre ich hier zum ersten Mal.


    Hinsichtlich der Bearbeitung/Genehmigung von Urlaubsanträgen hat der Arbeitgeber leider Narrenfreiheit.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Es ist immer wieder das selbe so manche Chefs muss man hin und wieder mal daran erinnern wo ihr Weisungsrecht endet.

    Ihr geht es im Grunde mal wieder darum was gilt bei einem erstellten Dienstplan, und das da ein Chef hier mal dringend daran erinnert werden muss.
    Als erstes und das ist am wichtigsten ein ausgehängter/verteilter Dienstplan ist für beide Seiten verbindlich weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer darf den Plan hinterher einseitig ändert werden. So soll sicher gestellt werden das Mitarbeiter ihre Freizeit entsprechend planen können.


    Oft lese ich davon das es bei einer Planänderung reicht diese 4 Tage vorher anzukündigen. Das ist nicht richtig. Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung und die 4 Tage werden von vielen als geltend hingenommen, aber diese Regelung bezieht sich auf Teilzeitmitarbeiter und und auch nur das in Branchen bei denen Dienstpläne Wochenwiese ausgegeben werden z.B. Gastronomie oder in einigen Bereichen im Einzelhandel Und auch dann beziehen sich diese 4 Tage darauf das der Plan der nächsten Woche mindestens 4 Tage vorher bekannt geben werden muss, das hat aber nichts mit spontanem Einspringen wegen krankheitsbedingtem Ausfall oder kurzfristigen Urlaub zu tun. Für unsere Branche gibt es da weder eine Regelung noch ein Urteil weil sich noch keiner damit ausreichend befasst hat bzw. noch niemand vor Gericht geklagt hat um hier ein Grundsatzurteil zu erwirken. Bei mir ist es beispielsweise so das der Plan für den Folgemonat bereits 4 Wochen, allerspätestens 14Tage, vorher schon aushängt das empfinde ich persönlich als fair und wertschätzend gegen über meinen Kollegen.


    Der häufigste Grund für Planänderungen sind Krankmeldungen von Mitarbeitern, klar passiert und kommt vor und dann muss der Chef/Vorgesetzter reagieren. Und genau hier gibt es eben jene die meinen es sich einfach machen zu können und rufen einen anderen Mitarbeiter in ihrem frei an und verlangen, also sie bitten nicht mal, das man zur Arbeit kommt. Und genau an diesem Punkt überschreiten Chef/Vorgesetzte ihr Direktionsrecht, den Frei heißt Frei und nicht Bereitschaft. Als Mitarbeiter ist man in seinem Frei nicht verpflichtet ans Telefon zu gehen wenn der Chef anruft. Wenn der Chef anruft und man ran geht dann darf der Chef allenfalls fragen und wen n man sagt "Sorry Chef aber ich kann wirklich nicht dann hat er das zu akzeptieren" zu sagen dann muss ich das anweisen ist nicht PUNKT. Und da muss man auch kein schlechtes Gewissen zu haben.


    Und das der Chef hingeht und beim einem seiner Mitarbeiter zu Hause vorbei fährt weil dieser nicht ans Telefon geht ist ein absolutes NO GO. Was bitte sind das den für Methoden. Das das quasi schon unter Belästigung ist und er hier seine Kompetenz massiv überschreitet scheint ihm wohl nicht klar zu sein.


    Den der Chef ist verpflichtet für ausreichend Personal zu sorgen oder eben Regelungen zu finden um solche Vorfälle abzufedern(Betriebliches Risiko). ALs Chef ist man nicht dafür da nur Geld von Kunden zu kassieren man hat auch eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Eine Regelung hat man dem Chef sogar seitens des Gesetzgebers an die Hand gegeben und das nennt sich Bereitschaftszeit und ist im BMTV geregelt. Wird nur von vielen nicht genutzt weil es Geld kostet und diese Kosten will man nicht tragen weil man diese nicht an den Kunde weiter geben kann.


    Jetzt soll es ja Chefs geben die mit Abmahnung drohen wenn man nicht einspringen will, ganz dünnes Eis für den Arbeitgeber jedes Anwalt zerfetzt so eine Abmahnung mit einem Schreiben da der Chef hier nicht mal im Ansatz eine Begründung für finden kann/wird wegen der bereits oben genannten Dinge.

    Jetzt hast du geschrieben das es bei euch normal sei das ihr alle so im schnitt um die 228Stunden im Monat machen müsst. Eins schon mal vorweg müssen muss man gar nix. Entscheidend ist das was du in deinem Arbeitsvertrag an Stunden zugesagt hast und da gehe ich mal davon aus das es sich um einen Regel Vollzeitstelle handelt, den dann sprechen wird von 172 bzw. 180 Stunden. Und wenn du sagst das reicht dir an Stunden dann hat der Chef das hinzunehmen. Und der Chef hat dann dafür zu sorgen wie er die Stunden die nach den jeweiligen Zuweisungen übrig bleiben abgedeckt werden. Einfach so anzuweisen man macht dann einfach mal mehr Stunden ist nicht das muss der Chef mit den Mitarbeitern absprechen und kann es nicht einfach anordnen. Man ist Mitarbeiter und kein Leibeigener. Auch hier gilt wieder Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.


    Urlaub, der Arbeitgeber ist verpflichtet seinen Mitarbeitern 2Wochen am Stück zu gewähren. Es sei den es sprechen Betriebliche Gründe dagegen. Betriebliche Gründe wären das ein anderer Kollege schon Urlaub hat und die Personaldecke sonst dünn wird und es zu einer unnötigen Mehrbelastung der Kollegen führen würde. Was nicht dazu gehört ist wenn ein Mitarbeiter "spontan" Kündigt auch hier gilt wieder betriebliches Risiko und hier muss der Chef dann gucken wie er das aufgefangen bekommt notfalls muss man dann als Chef auch selber mal ran und einspringen.


    So wie ich das alles lese scheint es bei euch generell eine hohe Mitarbeiterfluktuation zu geben und das Problem ist vom Chef hausgemacht ist und dieser hat wohl kein einsehen das er das Problem ist und will und wird daran auch nichts ändern.


    Persönlich kann ich dir nur den Rat geben den Arbeitgeber zu wechseln bevor sich diese Dauerbelastung auf deine körperliche und/oder psychische Gesundheit auswirkt.

  • Einen neuen Arbeitgeber suchen wird sich der Kollege wohl eher nicht, seine Leidensfähigkeit scheint stark aus geprägt zu sein, schließlich hält er diesen Zustand schon seit zehn Jahren nach eigener Aussage durch.

    Mich würde der Dienstplan nach der „geplatzten Bombe“ interessieren.

  • Dein Chef hat sich daran gewöhnt das du ein willkommenes Opfer bist. Anweisung, cool. Den kannte ich noch nicht. Du hast schon gespürt, dass das Verhältnis leidet wenn du deinen Willen (und dein Recht) durchsetzt. Aber Recht haben und Recht bekommen sind verschiedene Schuhe. Es wird nicht angenehmer im Betrieb, du bist jetzt ein Störfaktor (wenn du nicht wieder zahm und folgsam wirst). Mein Tipp, such dir was neues und mache das nie wieder (Einspringen) ohne dem Vorgesetzten dabei klar zu machen ihm damit einen Gefallen zu tun. Und sag auch mal Nein (auch von Anfang an). Noch was, du solltest deine Rechte kennen. Anweisen, Geil!

  • Das eine Schicht angewiesen werden kann, höre ich hier zum ersten Mal.


    Anweisung, cool. Den kannte ich noch nicht.


    Anweisen, Geil!


    Ähm...


    ...selbstverständlich hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht und darf auch Schichten anweisen, auf die der Mitarbeiter vielleicht nicht soviel Bock hat.


    Dafür gibt es auch eine Rechtsgrundlage (§106 GewO, §315 BGB)


    Aber:


    Dieses Weisungsrecht darf nur im Rahmen der Gesetze (und damit auch der gelebten Rechtspraxis, siehe die hier diskutierte 4-Tages-Frist), unter den Bedingungen des Arbeits- und Tarifvertrages und eventueller Betriebsvereinbarungen und unter der Beachtung der Billigkeit ausgeübt werden. Komplette Handlungs- und Entscheidungsfreiheit hat der Arbeitgeber also nicht.

  • Ja klar hat er das Recht zur Weisung. Aber nicht in dem Fall, da kann er höflich bitten. So wie der Betroffene das schildert klingt es so als wäre mit dem Wort "Anweisen" irgendeine Art Super-Waffe gemeint die er dann aus dem Schrank holt. Herr X, dann muss ich hier wohl "anweisen" Lächerlich.

  • Weiterhin sehr erhellend und spannend hier mitzulesen. Vielen Dank für die rege Teilnahme daran. :) Und das ihr mir und meinen Kollegen Mut macht nicht mehr alles so hinzunehmen, was wir von unserem Chef so vorgesetzt bekommen.


    Eine weitere Frage hab ich noch bezüglich der Arbeitsstunden: Wortwörtlich steht in meinem Arbeitsvertrag:

    "Die Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen, sie beträgt im Durchschnitt innerhalb eines Beschäftigungsjahres mindestens 173 Stunden pro Monat."

    Was könnte ich mir aber unten den "betrieblichen Erfordernissen" vorstellen? Und gemessen, dass sich meine Kollegen und ich (fast) jeden Monat im Jahr um die maximalen 228 Stunden herumbewegen, würde der Durchschnittswert vermutlich auch um die 200 Stunden liegen. Kann man hier trotzdem den Beitrag von DerSheriff heranziehen und so interpretieren, dass die durchschnittlich 173 Stunden Arbeitszeit von mir, dem Arbeitnehmer, vertraglich zugesichert werden, aber nichts darüber hinaus? Bzw. anders gefragt, hätte ich das Recht dazu künftig darauf zu pochen, bsw. jeden Monat nur maximal 200 Stunden zu haben?

  • Wenn die Voraussetzungen stimmen kannst du die Arbeitszeit reduzieren.


    Zwei wesentliche Voraussetzungen sind

    1. länger als 6 Monate im Betrieb

    2. mehr als 15 Mitarbeiter im Betrieb


    Sieh dazu unbedingt in das Teilzeit und Befristungsgesetz (§ 8 TzBfG) und überlege welches Einkommen du erzielen musst/möchtest. Denk auch an Urlaub, Rente etc.


    Das Ganze geht übrigens auch zeitlich befristet, dann aber für mind. 1 Jahr (§ 9a TzBfG).


    Zwei wesentliche Voraussetzungen dazu

    1. länger als 6 Monate im Betrieb

    2. mehr als 45 Mitarbeiter im Betrieb


    Ein formloser Antrag reicht aus (ich empfehle Fax oder E-Mail).


    Den Antrag reichst du 3 Monate vor der geplanten Arbeitszeitverringerung ein (am besten zum Monatsende d.h. 30. oder 31. und spät abends so zwischen 23:30 Uhr und 23:50 Uhr)


    Dort gibst du an

    1. Umfang der gewünschten Reduzierung deiner Arbeitszeit (z.B 168 Std.)

    2. Verteilung der künftig gewünschten Arbeitszeit (Montag bis Donnerstag)

    (beides trennscharf und glasklar formuliert!)


    Bekommst du nicht spätestens 1 Monat vor der gewünschten Reduzierung eine (schriftliche) Zu- oder Absage durch den Arbeitgeber, gilt der Antrag als genehmigt.


    Du musst nicht thematisieren warum oder wieso.

    Die Zeit um die du reduzieren möchtest sollte natürlich unter den üblichen (und vertraglichen) 173 Stunden liegen, sonst ist es witzlos.


    Möchtest du später nochmals reduzieren, ist das erst nach 2 Jahre ausharren möglich.

    Wieder aufstocken kann schwierig werden wenn du dich nicht ausdrücklich auf die oben genannte Brückenregelung beziehst (§ 9a TzBfG)


    Eine Ablehnung durch den Arbeitgeber ist aus betrieblichen Gründen möglich

    1. wesentliche Beeinträchtigung der Organisation

    2. wesentliche Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs

    3. wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit im Betrieb

    4. damit verbundene unverhältnismäßig hohe Kosten


    Der Arbeitgeber muss das aber klar begründen.

    Punkt 1: ich denke ich nicht das ein schriftliches Organisationskonzept vorliegt nachdem was du hier so schreibst (auch die 12 Stunden Dienste leuchten den meisten Richtern wahrscheinlich eher nicht ein),

    Punkt 2: du bist du wahrscheinlich nicht so wichtig, dass nicht Kollegen deine Tätigkeit auch ausführen können, oder?

    Punkt 3: da geht es glaube ich um den Betrieb bei dem du einen Arbeitsvertrag hast, du bist ja beim Kunden

    Punkt 4: glaube nicht das die von mir empfohlene Reduzierung auf 168 Std. (5Std.) das rechtfertigen würde.


    Wichtig noch, Ich bin kein Anwalt

    Informiere dich am besten beim Profi!


    Ist nur der Weg wie ich das machen würde.

    So wie ich dich verstehe möchtest du ja einigermaßen geregelte Arbeitszeiten.

    Ansonsten 4 Tage Vorankündigung oder du hast nen sozialen.

    Handy aus bzw. extra SIM-Karte für Arbeit und am besten WhatsApp löschen.

  • Und wie erhöht man seine monatliche Stundenzahl auf mehr als 300? Ganz einfach:


    z.B.: 60% angestellt + 40% selbständig


    In diesem Fall wäre die Selbständigkeit sozialversicherungsfrei.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

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